Aus Einzugsermächtigung wird Mandat

Ab dem 1.2.2014 bestehen im Lastschriftverfahren strengere Regeln. So muss vorab ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden und die Abbuchung muss dem Schuldner vorher schriftlich angekündigt werden. Es gibt aber noch weitere Änderungen, die zu beachten sind.

Bevor es künftig mit der Abbuchung im Rahmen eines Lastschriftverfahrens losgeht, muss vom Schuldner ein SEPA-Mandat erteilt werden. Es entspricht in etwa dem früheren Bankeinzugsverfahren/Einzugsermächtigung.

Das SEPA-Mandat ist schriftlich zu verfassen und bringt die rechtliche Beziehung zwischen dem Zahlungsempfänger, dem Zahler sowie der Bank des Zahlers zum Ausdruck. Was ein SEPA-Mandat alles enthalten muss, ist im Gegensatz zu den bislang eher formlosen Lastschrifteinzugsermächtigungen genau festgelegt.

Beantragung einer Gläubiger-ID

Die erste wichtige Angabe im SEPA-Lastschriftmandat ist eine Gläubiger-ID. Hierdurch wird der Zahlungsempfänger zweifelsfrei und kontounabhängig identifiziert. Die Gläubiger-ID muss vor Beginn des Lastschriftverfahrens auf der Homepage der Deutsche Bundesbank vom Zahlungsempfänger beantragt werden. Wie die IBAN und BIC hat auch die Gläubiger-ID einen europaweit einheitlichen Aufbau.

Hinweis:

Die einmal beantragte Gläubiger-ID verfällt nicht, wenn sich beispielsweise der Firmenname oder die Geschäftsadresse ändert, so die aktuelle „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-ID“ der Deutschen Bundesbank.

Zusätzliche Mandatsreferenznummer

Neben der Gläubiger-ID ist die Angabe einer Mandatsreferenznummer im SEPA-Mandat erforderlich, die im Gegensatz zur Gläubiger-ID frei von Formvorgaben ist und individuell vergeben werden kann. Mit der Mandatsreferenznummer in Kombination mit der Gläubiger-ID kann das SEPA-Mandat eindeutig identifiziert werden.

Persönliche Daten und Unterschrift des Zahlers

Neben der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenznummer sind zusätzlich

·         der vollständige Name,

·         die Anschrift und der Name des Kreditinstituts sowie

·         die IBAN und die BIC

vom Zahler auf dem SEPA-Mandat anzugeben. Ferner muss aus dem Mandat hervorgehen, ob es sich um eine einmalige oder um wiederkehrende Abbuchung handelt. Und noch eines wird strenger als bisher gehandhabt. Jedes SEPA-Mandat muss vom Schuldner eigenhändig unterschrieben werden.

Wünschenswert wäre ein elektronisches Mandat. Dies ist jedoch nach Auskunft der Deutschen Bundesbank in Deutschland (noch) nicht geplant.

Pre-Notification als Schutzfunktion

Neu ist künftig auch, dass vor der erstmaligen Abbuchung dem Schuldner mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden muss, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Buchung erfolgt. Soweit bei wiederkehrenden Abbuchungen der Buchungsbetrag unterschiedlich ist oder der Abbuchungstermin variiert, muss vor jeder neuen Abbuchung eine Vorabankündigung erfolgen. Diese sog. „Pre-Notification“ soll den Zahler vor dem Überraschungsmoment der Abbuchung schützen und zudem in die Lage versetzen, für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen.

Nach dem SEPA-Regelwerk kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden, ganz ignorieren sollte man die Vorabankündigung aber nicht.

Verlängerung des Widerspruchsrechts ohne Pre-Notification

Zwar ist die Abbuchung auch ohne Pre-Notification gültig, allerdings ist sie vom Schuldner sozusagen nicht „genehmigt“. Dies führt dazu, dass sich das Widerspruchsrecht des Zahlers von 8 Wochen auf ganze 13 Monate verlängert. Bereits abgebuchte Beträge könnten so nach etlichen Monaten vom Zahler ohne Angaben von Gründen zurückgeholt werden.

Übergangsregelung für bestehende Einzugsermächtigungen

Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Zu beachten ist dabei, dass der Lastschrifteinreicher den Zahler vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten hat.

Schlagworte zum Thema:  Einzugsermächtigung, Mandat, SEPA