Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe ist ein Erfolg
Die Bundesregierung hat den Bundestag über die positiven Ergebnisse der Evaluierung von Wirksamkeit und Reichweite der Generalunternehmerhaftung informiert. Der Gesetzgeber sei "nicht gefordert, richtungsweisende Neuregelungen zu schaffen".
Die Generalunternehmerhaftung war im August 2002 zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit eingeführt worden. Ihre Bewertung im Jahr 2012 war bereits damals im SGB IV festgeschrieben worden.
Illegale Beschäftigung ging zurück
Wichtiges Ziel der Generalunternehmerhaftung war die Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Hier waren deutliche Erfolge zu verzeichnen, da gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen unter Einbindung von Nachunternehmern oder Verleihern besser eingehalten wurden.
Ausblick
Perspektivisch soll der Bürokratieaufwand durch gezielte Aufklärungsarbeit vermindert werden. Künftig wird sich der Hauptunternehmer zur vermeintlich besseren Absicherung von präqualifizierten Nachunternehmern zusätzlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr vorlegen lassen müssen. Auch soll das Verfahren optimiert werden. Insbesondere soll die Haftungsdurchsetzung in Bezug auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag verbessert werden. Daneben soll sich die Zahl der papiergebundenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen reduzieren.
Mittelfristig sollen nun die unterschiedlichen Interessen ausgelotet und eine Gesamtlösung angestrebt werden.
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