Rücksicht auf Familienverhältnisse kein rechtliches Kriterium mehr
Das BSG hat in seinen Urteilen vom 29.8.12 B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R bestätigt, dass die familiäre Rücksichtnahme kein rechtlich entscheidendes Kriterium mehr darstellt. Frühere Rechtsprechungen nach der entscheidungsrelevant war, ob die zu beurteilende Person mit dem Gesellschafter familiär verbunden ist, sind überholt.
Rechtsmacht maßgebend
Dem Merkmal der Rechtsmacht in der Firma wird eine entscheidende Bedeutung beigemessen; es steht damit im Vordergrund. Tatsächliche gelebte Verhältnisse im Betrieb sind bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung nur zu berücksichtigen, soweit sie rechtlich zum Beispiel im Gesellschaftervertrag klar vereinbart sind.
Familiäre Konfliktsituation kann Folgen haben
Das jeweilige Vertragsverhältnis ist von wichtiger Bedeutung. Bisheriges freies Schalten und Walten in der Firma führt künftig nicht mehr unmittelbar zur Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit. Im ggf. auftretenden Konfliktfällen, zum Beispiel bei einem familiären Zerwürfnis, kommt es nicht mehr auf die vorher gelebten Verhältnisse an, sondern allein auf die den einzelnen Familienmitgliedern in der Firma zustehende Rechtsmacht.
Insgesamt bedeutet dies: Bei mitarbeitenden Familienangehörigen ist nicht von einer selbstständigen Tätigkeit, sondern von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Voraussetzung ist, dass die Vertragsverhältnisse keine ausreichende Rechtsmacht zum Beispiel durch eine Sperrminorität beinhalten, um unternehmenspolitische Entscheidungen zu treffen oder solche zu verhindern.
50-Prozent-Hürde bei Kapitalbeteiligungen
Maßgebend für eine zutreffende Beurteilung kann auch die Höhe der Kapitalbeteiligungen sein. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit mindestens 50 Prozent Besitz am Stammkapital scheidet ebenso eine Beschäftigung aus wie bei einem mitarbeitenden Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion der über mehr als 50 Prozent Besitz des Stammkapitals verfügt.
Zweifelsfälle im Voraus klären
Für die Beurteilung in der Sozialversicherung kommt es insgesamt allein auf die rechtlichen Verhältnisse an. In Zweifelsfällen bietet es sich an, bei der Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung ein optionales Statusfeststellungsverfahren einzuleiten. Nähere Informationen zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen gibt es bei der deutschen Rentenversicherung oder im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 9.4.2014 – Anlage 3.
Kein Vertrauensschutz
Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Spitzenverbände stellen die Urteile des BSG aus dem Jahr 2012 eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung dar. Ein Vertrauensschutz vor dem 29.8.12 (Datum der Urteile) kommt nicht in Betracht. Es gilt daher die allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
5.6511
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
5.575
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
5.063
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
4.750
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.701
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.67440
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
4.649
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.5688
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
4.004
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2024
3.945
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
14.10.2024
-
Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2024 und 2025
10.10.2024
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
09.10.2024
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
09.10.2024
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
09.10.2024
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
09.10.2024
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
09.10.2024
-
Urteil: Betriebsveranstaltung muss für Pauschalbesteuerung nicht allen offenstehen
09.10.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
08.10.2024
-
Verkauf von Firmenwagen, E-Bike oder Handy an die Beschäftigten
01.10.2024