Welche Rolle spielt die Pressefreiheit bei der Statusfeststellung?

Nachdem ein 1967 geborener Journalist aus Frankfurt am Main mehrere Jahre als Chefredakteur bei einem Verlag angestellt war, schloss er mit diesem einen Vertrag über eine „Anstellung als freier Mitarbeiter“. Er sollte als freier Redakteur bei der Erstellung eines 6-mal jährlich erscheinenden Magazin mitwirken. Als monatliches Honorar wurden 2.800 Euro vereinbart.
DRV stellt in Statusfeststellungsverfahren abhängiges Beschäftigungsverhältnis fest
Der in Frankfurt ansässige Verlag beantrage eine Statusfeststellung. Der Journalist sei nunmehr selbstständig tätig. Die Deutsche Rentenversicherung entschied hingegen, dass weiterhin ein abhängiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliege. Die hiergegen von dem Verlag und dem Journalisten erhobenen Klagen wies das Sozialgericht ab. Für eine abhängige Beschäftigung sprächen insbesondere das fehlende unternehmerische Risiko und die Honorarvereinbarung. Zudem habe der Journalist nur hinsichtlich des Inhalts der Magazinbeiträge einen Freiraum gehabt.
Landessozialgericht: Pressefreiheit ist zu berücksichtigen
Das Hessische Landessozialgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und stellte fest, dass die Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei.
Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten könne sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Es sei auch weit verbreitet, dass redaktionelle Beiträge durch freie Mitarbeiter erbracht würden.
Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status sei die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu berücksichtigen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben könne ein grundsätzlicher Bedarf an Beschäftigung in freier Mitarbeit insbesondere bei redaktionell verantwortlichen Mitarbeitern bestehen. Hierzu gehörten insbesondere die Mitarbeiter, „die in nicht unwesentlichem Umfang am Inhalt des redaktionellen Teils der Zeitung gestaltend mitwirken“.
Bei einem Chefredakteur könne eine abhängige Beschäftigung vorliegen. So sei es auch bei dem Journalisten vor der Änderung seiner Tätigkeit gewesen, als er noch für mehrere Verlagsprodukte zuständig und überwiegend in den Geschäftsräumen des Verlags tätig gewesen sei.
Mit der vertraglichen Änderung sei der Journalist jedoch nicht mehr als Chefredakteur tätig gewesen. Vielmehr sei er seither lediglich für die Erstellung redaktioneller Beiträge für ein 6-mal jährlich erscheinendes Magazin zuständig und arbeite überwiegend außerhalb der Redaktionsräume des Verlags. Die Vergütung richte sich auch nicht nach einem festen Stundenlohn. Vielmehr habe man eine Pauschale vereinbart. Reisekosten seien zudem nicht vergütet worden. Schließlich sei der Journalist weitgehend weisungsfrei tätig und nur in dem Umfang in die Betriebsabläufe des Verlags eingegliedert gewesen, „wie das für die Nutzung der von ihm gelieferten Beiträge zur Zeitschrift zwingend erforderlich war“.
Hinweis: Hessisches LSG, Urteil v. 28.3.2023, L 8 BA 52/19; Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das könnte sie auch interessieren:
Überblick: Urteile zu Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit und ihre Folgen
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
1.6383
-
Die Sachbezugswerte 2025
1.2822
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
804
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
711
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
6742
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
618
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
422
-
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025
3981
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
373
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
3731
-
Betriebliche Altersversorgung für Schauspieler
11.06.2025
-
Anzahl der rentenversicherungspflichtigen Minijobber bleibt stabil
30.05.2025
-
Neues Urteil zur abhängigen Beschäftigung
20.05.2025
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
19.05.20253
-
Krankenkassen fordern Sofortmaßnahmen gegen steigende Sozialbeiträge
28.04.2025
-
Koalitionsvertrag: Kritik und Herausforderungen beim Thema Rente
14.04.2025
-
Keine Sozialversicherungspflicht für zweitbeauftragte Leichenbeschauerin
04.04.2025
-
Ausweitung der Mütterrente könnte Beiträge erhöhen
18.03.2025
-
Pflegeversicherung kämpft mit drohendem Defizit
17.03.2025
-
Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner ab März
03.03.2025