Änderung bei der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen
Bewertungsänderung
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (BGBl I 2016 S. 396) wurde der Zeitraum für die Ermittlung des Durchschnittszinssatzes zur Abzinsung von Pensionsverpflichtungen von 7 auf 10 Jahre verlängert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Neuregelung zielt ausschließlich auf Altersversorgungsverpflichtungen; vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen (wie z. B. Verpflichtungen aus Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonten) oder sonstige Rückstellungen sind weiterhin mit dem 7-jährigen Durchschnittszinssatz abzuzinsen.
Die Neuregelung erfasst sowohl unmittelbare als auch (nicht passivierte) mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen. Es besteht eine Pflicht zur Anwendung des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes ("sind"). Ergibt sich bei erstmaliger Anwendung der Neuregelung eine Minderung der Pensionsrückstellungen, besteht eine Auflösungspflicht (eine analoge Anwendung des Beibehaltungswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist nicht zulässig).
Hinweis:
Zum 31.12.2015 führte die Neuregelung für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren zu einem um 0,4 % höheren Abzinsungssatz von 4,31 % bei einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz anstatt von 3,89 % bei einem 7-jährigen Durchschnittszinssatz. Daraus resultierte abhängig vom unternehmensindividuellen Personenbestand und von der konkreten Ausgestaltung der Versorgungszusage eine Reduzierung der Pensionsrückstellung um ca. 4 bis 10 % (vgl. Geilenkothen/Rasch, KoR 2016 S. 132).
Steuerrechtlich bleibt es bei der Abzinsung mit 6 % nach § 6a EStG. Allerdings mindert sich der Bilanzunterschied zwischen handels- und steuerrechtlicher Pensionsrückstellung. Eine bilanzierte aktive latente Steuer ist insoweit erfolgswirksam aufzulösen bzw. erhöht sich eine bilanzierte passive latente Steuer (vgl. IDW HFA, IDW-FN 2016 S. 305).
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.1561
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.972
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.416
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.570
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.5632
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.389
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.256
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.243
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.062
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.006
-
Omnibus-Initiative: Diskussionen um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD konkretisieren sich
04.12.2025
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
02.12.2025
-
ISSB treibt Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter voran
26.11.2025
-
Energiewirtschaftsgesetz: Drohende Rechnungslegungspflichten für Unternehmen mit Kundenanlagen
25.11.2025
-
Körperschaftsteuersenkung: Auswirkungen auf latente Steuern nach IAS 12
20.11.2025
-
Fragen und Antworten zur Konzernabschlussprüfung
20.11.2025
-
Readiness Check zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht
12.11.2025
-
Unternehmensbewertung – Marktrisikoprämie gesenkt
05.11.2025
-
"Top in IFRS, Flop in HGB!" - Transparenz im Reporting zur Vermeidung von Missverständnissen
04.11.2025
-
Latente Steuern: Keine Erleichterungen in Sicht
30.10.2025