Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Entscheidend: Gesamtbild der Verhältnisse

Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Begriff ‚Dienstverhältnis’ – der in § 19 EStG übrigens erst mit der Einfügung von Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 1 durch das JStG 2007 erscheint – fasst das zivilrechtliche Arbeitsverhältnis mit dem dienstrechtlichen Verhältnis der Beamten, Richter und Soldaten sowie der politischen Amtsträger (> Minister) für die > Lohnsteuer zusammen. Er gilt a... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den > Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches G... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2 Begriff und Abgrenzung der Pensionsverpflichtung

2.2.1 Begriff der Pensionsverpflichtung Rz. 31 Das Gesetz definiert die Pensionsverpflichtung nicht. Ihr Kern ist die unmittelbare Verpflichtung eines Unternehmens, einer natürlichen Person oder deren Hinterbliebenen aus betrieblichem Anlass für Alter, Invalidität oder Tod Versorgungsleistungen zu erbringen. Steuerrechtlich kommt es auf den objektiven Inhalt des Leistungsvers... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3 Rechtsanspruch auf Pensionsleistungen

2.3.1 Anforderungen an den Rechtsanspruch Rz. 43 Ein Rechtsanspruch i. S. d. Nr. 1 liegt vor, wenn der Pensionsberechtigte die zugesagte Leistung bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen notfalls durch Klage und Zwangsvollstreckung durchsetzen kann. Erforderlich ist eine rechtlich gebundene Leistungspflicht, nicht bereits die Fälligkeit. Auch eine Anwartschaft unter aufs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5 Schriftform und Eindeutigkeitsgebot

2.5.1 Schriftformerfordernis Rz. 63 Nr. 3 enthält eine eigenständige steuerbilanzielle Dokumentationsvoraussetzung. Eine Pensionszusage kann zivil- und arbeitsrechtlich formfrei wirksam sein; ohne schriftliche Erteilung darf gleichwohl keine Pensionsrückstellung gebildet werden. Zweck der Vorschrift ist die Beweissicherung: Zusagezeitpunkt und die für Ansatz und Bewertung maß... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.6 Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 75 Eine durch betriebliche Übung oder Gleichbehandlung entstandene Verpflichtung bleibt ohne schriftliche Dokumentation von der Rückstellungsbildung ausgeschlossen. Das gilt auch nach Eintritt des Versorgungsfalls und unabhängig davon, ob der arbeitsrechtliche Anspruch bereits unverfallbar ist. Steuerlich anerkennungsfähig wird die Verpflichtung erst, wenn ein Schriftstü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.3 Einmalige und laufende Pensionsleistungen

Rz. 35 Abs. 1 Nr. 1 erfasst ausdrücklich einmalige und laufende Pensionsleistungen. Die Leistungsform entscheidet daher nicht über den Pensionscharakter. Anerkennungsfähig sind insbesondere lebenslange Renten, Zeitrenten, temporäre Leibrenten, Ratenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen; auch hinreichend bestimmbare Sachleistungen sind nicht von vornherein ausgeschlossen.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.1 Begriff der Pensionsverpflichtung

Rz. 31 Das Gesetz definiert die Pensionsverpflichtung nicht. Ihr Kern ist die unmittelbare Verpflichtung eines Unternehmens, einer natürlichen Person oder deren Hinterbliebenen aus betrieblichem Anlass für Alter, Invalidität oder Tod Versorgungsleistungen zu erbringen. Steuerrechtlich kommt es auf den objektiven Inhalt des Leistungsversprechens an, nicht auf seine Bezeichnun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.5 Rechtsgrund und Entstehung der Pensionsverpflichtung

Rz. 42 Die Pensionsverpflichtung kann auf Einzelzusage, Gesamtzusage, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Besoldungsordnung beruhen; auch Gesetz und rechtskräftige gerichtliche Entscheidung kommen als Rechtsgrund in Betracht. Bei einer bereits bestehenden kollektivrechtlichen Versorgungsordnung entsteht der Anspruch regelmäßig mit Eintritt des Berechtigten in deren persö... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.3 Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer

Rz. 47 § 6a ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Auch arbeitnehmerähnliche Personen, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Organmitglieder und sonstige selbstständig Tätige können Pensionsberechtigte sein, sofern die Zusage durch eine Tätigkeit oder ein anderes betriebliches Rechtsverhältnis veranlasst ist. Abs. 5 bestätigt die Einbeziehung anderer Rechtsverhältnisse und or... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.3 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 68 Zu den Leistungsvoraussetzungen gehören insbesondere das maßgebende Pensionsalter, der Invaliditätsbegriff, Warte- und Karenzzeiten sowie der Kreis der Hinterbliebenen. Auch Voraussetzungen für eine vorgezogene oder aufgeschobene Leistung, Spätehenklauseln, Wiederverheiratungsfolgen und Altersabstandsklauseln müssen so beschrieben sein, dass der Eintritt des Leistungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.5.2 Unmittelbare und mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 § 6a ist auf unmittelbare Pensionsverpflichtungen zugeschnitten. Bei der Direktzusage schuldet der Arbeitgeber dem Berechtigten die Versorgungsleistung selbst. Wird die Versorgung dagegen über einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger durchgeführt, liegt grundsätzlich eine mittelbare Verpflichtung vor; deren steuerliche Behandlung richtet sich nach den für den... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 46 Pensionsberechtigter kann jede natürliche Person sein, der aus betrieblichem Anlass eine unmittelbare Versorgung zugesagt wurde. Der Regelfall ist der Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne; Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Einsatzort sind unerheblich. Befristete Arbeitsverträge oder eine befristete Auslandstätigkeit schließen den Rechtsanspruch nicht aus, wenn die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.3 Steuerunschädliche Vorbehalte

Rz. 59 Steuerunschädlich sind nur Vorbehalte, die ausdrücklich einen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Eingriffstatbestand festlegen und bei dessen Vorliegen eine Entscheidung unter Beachtung billigen Ermessens zulassen. Eine abstrakte Bezugnahme auf billiges Ermessen reicht nach BFH IV R 21/19 nicht au... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.2 Angaben zu Art und Form der Leistung

Rz. 67 Die Leistungsart bezeichnet das abgesicherte Risiko, mithin Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Die Leistungsform beschreibt, ob die Versorgung als laufende Rente, Zeitrente, Ratenzahlung, einmaliges Kapital oder Sachleistung erbracht wird. Beide Merkmale müssen aus der schriftlichen Zusage hervorgehen.[1] Bei Wahlrechten sind die Berechtigung zur W... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.4 Bestimmbarkeit der Leistungshöhe

Rz. 69 Die Leistungshöhe muss nicht als fester Eurobetrag angegeben sein. Es genügt eine Berechnungsformel, deren Variablen und Bezugsgrößen eindeutig festgelegt und bei Eintritt des Versorgungsfalls feststellbar sind. Zulässig sind etwa ein bestimmter Prozentsatz des pensionsfähigen Gehalts, ein dienstzeitabhängiger Bausteinplan oder eine verbindlich definierte fondsgebunde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7.1 Verfassungs- und verfahrensrechtliche Entwicklung des Rechnungszinsfußes

Rz. 197 Der Rechnungszinsfuß von 6 % beruht auf dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz 1981 und gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1981 enden. Mit seiner Erhöhung von 5,5 % auf 6 % sollten die steuerlichen Wirkungen der Pensionsrückstellung begrenzt und die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Die Gesetzesmaterialien gingen davon aus, dass 6 % regelmäßig innerhal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.1 Schriftformerfordernis

Rz. 63 Nr. 3 enthält eine eigenständige steuerbilanzielle Dokumentationsvoraussetzung. Eine Pensionszusage kann zivil- und arbeitsrechtlich formfrei wirksam sein; ohne schriftliche Erteilung darf gleichwohl keine Pensionsrückstellung gebildet werden. Zweck der Vorschrift ist die Beweissicherung: Zusagezeitpunkt und die für Ansatz und Bewertung maßgebenden Leistungsmerkmale s... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.4 Abgrenzung zu pensionsähnlichen und mittelbaren Verpflichtungen

Rz. 37 Die Finanzierung der Zusage ist für den Begriff der unmittelbaren Pensionsverpflichtung grundsätzlich unerheblich. Die Leistung kann zusätzlich zum laufenden Entgelt, durch Verzicht auf künftige Entgeltbestandteile oder im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden. Eine Entgeltumwandlung begründet allerdings erst dann eine nach § 6a zu bilanzierende Verpflichtung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.1 Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen

Rz. 51 Nr. 2 enthält 2 selbstständige Begrenzungen. Zum einen dürfen die Pensionsleistungen nicht von künftigen gewinnabhängigen Bezügen abhängen; zum anderen darf die Zusage keinen Vorbehalt enthalten, der eine Minderung oder Entziehung der Anwartschaft oder Leistung außerhalb eng begrenzter Tatbestände ermöglicht. Beide Alternativen dienen der verlässlichen Bestimmung der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6 Anwendung auf andere Rechtsverhältnisse (Abs. 5)

6.1 Regelungszweck und Anwendungsbereich Rz. 188 Abs. 5 ist eine persönliche und bewertungsrechtliche Öffnungsklausel. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass eine unmittelbare Pensionszusage nicht nur im Rahmen eines Dienstverhältnisses erteilt werden kann, während Abs. 3 und 4 ihre Rechtsfolgen sprachlich mehrfach an Beginn und Beendigung eines Dienstverhältnisses k... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6 Verfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Grundlagen

1.6.1 Verfassungsrechtlicher Rahmen Rz. 24 Verfassungsrechtlich konzentriert sich die Diskussion seit Jahren auf den festen Rechnungszinsfuß von 6 % in § 6a Abs. 3 S. 3. Das BVerfG hatte die Anhebung auf 6 % unter den damaligen wirtschaftlichen Verhältnissen 1984 gebilligt, zugleich aber hervorgehoben, dass eine Typisierung bei einschneidend veränderten Verhältnissen überprüf... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1 Allgemeines

1.1 Grundgedanke, Zweck und wirtschaftliche Bedeutung Rz. 1 § 6a ist die zentrale steuerbilanzielle Sondervorschrift für Pensionsverpflichtungen. Die Norm entscheidet nicht isoliert darüber, ob wirtschaftlich eine Versorgungsverpflichtung besteht. Sie setzt vielmehr auf den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen auf und bestimmt für Pensionsrückstellungen zusätzliche Ansatzvora... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.5 Besondere Bewertungsfragen

4.5.1 Rückdeckungsversicherung und getrennte Bilanzierung Rz. 151 Eine Rückdeckungsversicherung verändert die Bewertung der Pensionsverpflichtung nach Abs. 3 nicht. Der Arbeitgeber bleibt aus der unmittelbaren Zusage Schuldner; sein Anspruch gegen den Versicherer ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. In der Steuerbilanz sind Rückstellung und Versicherungsanspruch deshalb uns... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5 Zuführung, Verteilung und Nachholverbot (Abs. 4)

5.1 Begrenzung der Zuführung und Nachholverbot (Abs. 4 S. 1) 5.1.1 Zuführungshöchstbetrag Rz. 156 Abs. 4 regelt nicht die Höhe des Teilwerts, sondern die Veränderung des steuerbilanziellen Rückstellungsansatzes. Der nach Abs. 3 ermittelte Teilwert bildet den Bewertungsmaßstab; Satz 1 begrenzt demgegenüber die in einem einzelnen Wirtschaftsjahr zulässige Zuführung. Ausgangspunk... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.3 Systematische Stellung und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.3.1 Verhältnis zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 5 und 6 EStG Rz. 9 § 6a ist gegenüber den allgemeinen steuerbilanziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften lex specialis, bleibt aber in deren System eingebettet. Für den nach § 5 Abs. 1 EStG bilanzierenden Gewerbetreibenden bildet die handelsrechtliche Passivierung nach den Grundsätzen ordn... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3 Zeitpunkt der erstmaligen Rückstellungsbildung (Abs. 2)

3.1 Grundsatz und Zweck der zeitlichen Ansatzbegrenzung Rz. 76 Abs. 2 bestimmt für jede Pensionsverpflichtung den frühestmöglichen steuerbilanziellen Ansatzzeitpunkt. Die Vorschrift setzt voraus, dass am Bilanzstichtag eine unmittelbare Pensionsverpflichtung besteht und die besonderen Ansatzvoraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind; erst anschließend ist zu prüfen, ob die zeitl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2 Rückstellungsbildung vor Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 1)

3.2.1 Wirtschaftsjahr der Erteilung der Pensionszusage Rz. 79 Vor Eintritt des Versorgungsfalls verknüpft Abs. 2 Nr. 1 zwei Zeitpunkte: Die Rückstellung kann nicht vor dem Wirtschaftsjahr der Zusageerteilung beginnen und bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen grundsätzlich auch nicht vor dem Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte das nach Buchst. a–d maßgebende Lebensjahr vollende... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.5 Bilanzsteuerrechtliche Grundfragen

1.5.1 Pensionsrückstellung als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Rz. 20 Die unmittelbare Pensionsverpflichtung ist bilanziell eine ungewisse Verbindlichkeit. Ungewiss sind typischerweise der Zeitpunkt des Versorgungsfalls, die Dauer der Leistungspflicht und, abhängig von der Zusage, der endgültige Leistungsumfang. Diese Ungewissheit wird durch biometrische Ereignis... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4 Bewertung und Teilwert der Pensionsverpflichtung (Abs. 3)

4.1 Begrenzung auf den Teilwert (Abs. 3 S. 1) Rz. 96 Abs. 3 regelt die steuerliche Bewertung einer dem Grunde nach passivierungsfähigen Pensionsverpflichtung. Satz 1 begrenzt die Rückstellung auf den Teilwert, Satz 2 bestimmt diesen Wert abschließend nach dem Status des Versorgungsverhältnisses und Satz 3 legt mit dem Rechnungszinsfuß von 6 % und den anerkannten Regeln der Ve... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2 Teilwert vor Beendigung des Dienstverhältnisses (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)

4.2.1 Grundgedanke des Teilwertverfahrens Rz. 102 Für die aktive Anwartschaft beruht das Teilwertverfahren auf der Modellvorstellung, der Arbeitgeber habe zu Beginn des Dienstverhältnisses eine fiktive Versicherung abgeschlossen und finanziere die bei Eintritt des Versorgungsfalls geschuldete Leistung durch gleichbleibende Jahresbeiträge. Die Jahresbeiträge sind keine tatsäch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7 Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

7.1 Verfassungs- und verfahrensrechtliche Entwicklung des Rechnungszinsfußes Rz. 197 Der Rechnungszinsfuß von 6 % beruht auf dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz 1981 und gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1981 enden. Mit seiner Erhöhung von 5,5 % auf 6 % sollten die steuerlichen Wirkungen der Pensionsrückstellung begrenzt und die öffentlichen Haushalte entlastet we... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.4 Rechnungszinsfuß und Versicherungsmathematik (Abs. 3 S. 3)

4.4.1 Rechnungszinsfuß von 6 % Rz. 141 Abs. 3 S. 3 schreibt für sämtliche Barwerte und Jahresbeträge einen Rechnungszinsfuß von 6 % vor. Der Satz ist weder an Marktzinsen noch an die Laufzeit der Verpflichtung oder die konkrete Vermögensanlage des Unternehmens gekoppelt. Er gilt für Anwärter und Versorgungsempfänger, für Renten- und Kapitalleistungen sowie für arbeitgeber- un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1 Begrenzung der Zuführung und Nachholverbot (Abs. 4 S. 1)

5.1.1 Zuführungshöchstbetrag Rz. 156 Abs. 4 regelt nicht die Höhe des Teilwerts, sondern die Veränderung des steuerbilanziellen Rückstellungsansatzes. Der nach Abs. 3 ermittelte Teilwert bildet den Bewertungsmaßstab; Satz 1 begrenzt demgegenüber die in einem einzelnen Wirtschaftsjahr zulässige Zuführung. Ausgangspunkt sind daher 3 voneinander zu trennende Größen: der Teilwert... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.4 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

1.4.1 Bilanzierende Steuerpflichtige und Abgrenzung zur Einnahmenüberschussrechnung Rz. 16 Sachlich setzt § 6a eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich voraus. Die Vorschrift gilt sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch im Anwendungsbereich des § 5 EStG. Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist für Pensionsrückstellungen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.4 Außerordentliche Erhöhung des Barwerts (Abs. 4 S. 4)

Rz. 175 Satz 4 eröffnet ein Verteilungswahlrecht, wenn sich der Barwert der künftigen Pensionsleistungen gegenüber dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr um mehr als 25 % erhöht. Die Schwelle bezieht sich nicht auf den Teilwert und nicht auf den tatsächlichen Rückstellungsbetrag. Bei aktiven Anwärtern ist daher zunächst der ungekürzte Leistungsbarwert zu vergleichen, bevor der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1 Regelungsgehalt und allgemeine Ansatzvoraussetzungen

Rz. 26 Abs. 1 bestimmt die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Pensionsverpflichtung dem Grunde und dem Umfang nach in der Steuerbilanz angesetzt werden darf. Die Vorschrift setzt eine nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen bestehende Rückstellung für eine unmittelbare Pensionsverpflichtung voraus und beschränkt deren steuerliche Anerkennung durch 3 kumulativ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.1 Anforderungen an den Rechtsanspruch

Rz. 43 Ein Rechtsanspruch i. S. d. Nr. 1 liegt vor, wenn der Pensionsberechtigte die zugesagte Leistung bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen notfalls durch Klage und Zwangsvollstreckung durchsetzen kann. Erforderlich ist eine rechtlich gebundene Leistungspflicht, nicht bereits die Fälligkeit. Auch eine Anwartschaft unter aufschiebender Bedingung genügt, sofern der V... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.2 Steuerschädliche Widerrufs- und Änderungsvorbehalte

Rz. 55 Ein Vorbehalt i. S. d. Nr. 2 liegt vor, wenn der Verpflichtete durch einen späteren Rechtsakt darüber entscheiden kann, ob oder in welchem Umfang eine bereits zugesagte Anwartschaft oder Leistung bestehen bleibt. Davon zu unterscheiden sind echte Leistungsvoraussetzungen, die den Anspruch von vornherein begrenzen, etwa ein bestimmtes Versorgungsalter, definierte Inval... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.4 Typische Vorbehalts- und Anpassungsklauseln

Rz. 61 Abfindungsklauseln verändern die Leistungsform und können zugleich eine Minderung ermöglichen. Ein Recht, die Anwartschaft eines aktiven Berechtigten lediglich mit dem steuerlichen Teilwert nach Abs. 3 S. 2 Nr. 1 abzufinden, ist schädlich, weil dieser Betrag regelmäßig unter dem vollen Barwert der zugesagten Leistung liegt. Unschädlich kann eine Abfindung zum eindeuti... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Grundgedanke, Zweck und wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 1 § 6a ist die zentrale steuerbilanzielle Sondervorschrift für Pensionsverpflichtungen. Die Norm entscheidet nicht isoliert darüber, ob wirtschaftlich eine Versorgungsverpflichtung besteht. Sie setzt vielmehr auf den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen auf und bestimmt für Pensionsrückstellungen zusätzliche Ansatzvoraussetzungen, den frühesten Ansatzzeitpunkt, einen eig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.1 Zuführungshöchstbetrag

Rz. 156 Abs. 4 regelt nicht die Höhe des Teilwerts, sondern die Veränderung des steuerbilanziellen Rückstellungsansatzes. Der nach Abs. 3 ermittelte Teilwert bildet den Bewertungsmaßstab; Satz 1 begrenzt demgegenüber die in einem einzelnen Wirtschaftsjahr zulässige Zuführung. Ausgangspunkt sind daher 3 voneinander zu trennende Größen: der Teilwert am aktuellen Bilanzstichtag... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.5 Dynamisierungs-, Abfindungs- und Änderungsklauseln

Rz. 72 Dynamisierungsklauseln müssen Bezugsgröße, Anpassungszeitpunkt und Berechnungsmechanismus bestimmen. Eine Verknüpfung mit dem letzten ruhegeldfähigen Gehalt, einer Tarifgruppe oder einem Preisindex kann hinreichend eindeutig sein, obwohl der spätere Betrag noch nicht feststeht. Änderungen, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten und dort weder dem Grunde noch der H... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.3 Erstjahr und Verteilungswahlrecht (Abs. 4 S. 3)

Rz. 171 Erstjahr ist nach der Legaldefinition das Wirtschaftsjahr, in dem mit der Bildung der Pensionsrückstellung frühestens begonnen werden darf. Maßgebend sind damit die zeitlichen Ansatzgrenzen des Abs. 2. Je nach Zusage kann das Erstjahr das Jahr der Erteilung, das Jahr des Erreichens des einschlägigen Mindestalters oder bei einer Entgeltumwandlung das Jahr der gesetzli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.4 Entgeltumwandlung und Unverfallbarkeit

Rz. 88 Die arbeitsrechtliche Unverfallbarkeit ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage keine allgemeine Voraussetzung des Rückstellungsansatzes. Sind das Zusagejahr und die maßgebende Altersgrenze erreicht, kann und muss die Rückstellung nach den übrigen Voraussetzungen des § 6a bereits gebildet werden, obwohl die Anwartschaft bei einem sofortigen Ausscheiden noch verfal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.2 Versorgungszweck und Leistungsarten

Rz. 32 Versorgungsleistungen knüpfen typischerweise an das Erreichen einer Altersgrenze, den Eintritt von Invalidität oder den Tod des ursprünglich Begünstigten an. Diese Ereignisse kennzeichnen die biometrischen Risiken, deren Absicherung den Versorgungscharakter begründet. Die in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG genannten Leistungsfälle sind deshalb auch für § 6a ein sachgerechter ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.6 Maßgebendes Pensionsalter

Rz. 122 Für Leistungsbarwert, Finanzierungszeitraum und Jahresbeträge ist grundsätzlich das in der Zusage vereinbarte Pensionsalter maßgebend. Es bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach dem verbindlichen Zusageinhalt die Altersleistung einsetzen soll. Verweist die Zusage dynamisch auf die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, folgt das maßgebende Pensionsalter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.4 Besondere Berechtigtenkonstellationen

Rz. 48 Bei Geschäftsführern und Vorständen hängt die Wirksamkeit der Zusage von der Vertretungs- und Zuständigkeitsordnung des jeweiligen Rechtsträgers ab. Ein interner Gesellschafterbeschluss genügt nicht, wenn die Versorgungszusage dem Begünstigten nicht durch das zuständige Organ erteilt oder bekannt gegeben wird. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist darüber hinaus zwi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Fehlbetrag und Reichweite des Nachholverbots

Rz. 160 Aus Satz 1 folgt das Nachholverbot. Ein Fehlbetrag entsteht, wenn der tatsächlich ausgewiesene Rückstellungsbetrag hinter dem bis dahin zuführbaren Teilwert zurückbleibt. Er erhöht die Zuführungsgrenze späterer Jahre nicht. Beträgt etwa der Teilwert am Ende des Vorjahres 100 und die tatsächlich passivierte Rückstellung 80, während der Teilwert am Ende des laufenden J... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.4.2 Bedeutung für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

Rz. 17 Persönlich ist § 6a nicht auf eine bestimmte Rechtsform oder auf gewerbliche Arbeitgeber beschränkt. Er kann bei bilanzierenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen ebenso eingreifen wie bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, soweit eine steuerliche Bilanz zu erstellen ist. Bei Körperschaften folgt die Relevanz übe... mehr