Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.1 Ausgangsfall

In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers untersucht. Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 7 Nachholverbot

Bei neueren Pensionszusagen ist der Ausweis einer Rückstellung handelsrechtlich und steuerrechtlich zwingend vorgeschrieben. Soweit jedoch Zusagen vor dem 1.1.1987 gegeben wurden, gilt jedoch das frühere Passivierungswahlrecht weiter.[1] Insoweit ist für die jährlichen Zuführungen eine Obergrenze zu beachten, nach der die Rückstellung höchstens um den Unterschiedsbetrag zwis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Kombinationsmodell ist das Modell, das sich am besten für die Zwecke der Auslagerung eignet. Das gilt vor allem deshalb, weil die Pensionsrückstellung vollständig aus der Bilanz entfernt wird und die Auslagerung der bereits erdienten Anwartschaft des noch aktiven Gesellschafter-Geschäftsführers als Leistungsanwärter steueroptimal mittels Einmalprämie erfolgen kann.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Auslagerung der Direktzusage auf einen Pensionsfonds wird durch die Vorschriften der §§ 3 Nr. 66 und 4e Abs. 3 EStG steuerrechtlich flankiert.[1] Grundsätzlich führt die Übertragung der Zusage in Abhängigkeit mit der steuerlichen Behandlung beim Arbeitgeber zu einer Steuerbefreiung auf der Seite des Arbeitnehmers. Betrachtet man allerdings die Steuerbefreiungsvorschrift ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 12 Rückdeckungsversicherung

Die aus einer Pensionsverpflichtung erwachsenden Risiken kann der Betrieb abdecken, indem er eine Rückdeckungsversicherung abschließt. Die an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Prämien gehören zwar zu den Betriebsausgaben. Sie wirken sich jedoch nur zu einem Teil (oder gar nicht) gewinnmindernd aus. Der Versicherungsanspruch muss nämlich in der Bilanz aktiviert werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / Zusammenfassung

Begriff Erteilt ein bilanzierender Betrieb einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage, wählt er also für die Alterssicherung seiner Arbeitnehmer den Weg der Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), muss er für die künftige Belastung eine Rückstellung ausweisen. Die Zuführungen zu dieser Pensionsrückstellung mindern den Gewinn, ohne dass der Betrieb sofort Aufwand zu tragen hat....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.1 Ausgangsfall

Der Wunsch nach Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist beseelt von dem Gedanken, dass dieser Versorgungsträger die Gewähr dafür bietet, dass die Versorgungszusage, bis auf die an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe zu erbringenden abzugsfähigen Leistungen, keine weitere Bilanzberührung hat. Im Hinblick auf beabsichtigte Verkäufe vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 6 Gewinnabhängige Bezüge

Eine Rückstellung darf nicht gebildet werden, soweit die Zusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.[1] Damit scheiden insbesondere künftige Tantiemen als Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung aus. Nach einer Entscheidung des BFH[2] greift diese Regelung auch dann, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 11 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Erteilt eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, mindern die Zuführungen zu der Rückstellung grundsätzlich den körperschaftsteuerlichen Gewinn und den Gewerbeertrag. Der Gesellschafter hat die Pension erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung zu versteuern. Die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage wird allerdings unter dem Gesichtspunkt der verd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung des Verzichts auf einen Pensionsanspruch liegt vor, wenn ein Nicht-Gesellschafter der Kapitalgesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte. Insoweit ist ein Fremdvergleich vorzunehmen.[1] Im Fall des gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzichts auf eine unverfallbare ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.3 Risikofeld Dienstzeit

Aus den hier betrachteten Varianten ergibt sich ein für die Bilanz beachtlicher Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des Diensteintritts und erstmaliger Zusage. Je später die Zusage nach dem Diensteintritt erteilt wird, desto höher die bilanzielle Belastung im Jahr der Zusage. Das liegt daran, dass in die Berechnung des Rückstellungswerts auch die Jahre der Dienstzeit vor Ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.1 Gründe für den Verzicht oder die Abfindung

Gerade der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer besitzt aufgrund seiner besonderen Stellung im Unternehmen die Möglichkeit, seine betriebliche Altersversorgung für sich und das Unternehmen in steueroptimaler Weise zu gestalten. In den betroffenen Unternehmen sind aufgrund dessen aus den gegebenen Zusagen heraus erhebliche Versorgungsanwartschaften angewachsen. Es wir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3 Praktische Abwicklung

Die praktische Umsetzung der Liquidationsversicherung läuft i. d. R. wie folgt ab: Zunächst muss die Finanzierung der Verpflichtung durch den Arbeitgeber gesichert sein, weil der Versicherer natürlich keine Verpflichtung übernimmt, ohne dass er hierfür eine entsprechende Gegenleistung erhalten hat. Die Ermittlung der Gegenleistung (Übertragungswert) nimmt der Versicherer (Leb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2 Finanzielle Vorsorge des Trägerunternehmens

Bereits in der Ansparphase zeigt sich bei vielen Unternehmen, die eine (rückgedeckte) Direktzusage erteilt haben, dass sie nur schwer in der Lage sind, die künftigen Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen. Das liegt vor allem daran, dass die Renditen der Rückdeckungsversicherungen ständig sinken oder auf niedrigem Niveau stagnieren. Daher liegen die zu erwartenden Ablauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3 Verzicht aufgrund betrieblicher Veranlassung

Eine betriebliche Veranlassung liegt aus der Sicht der Finanzverwaltung in allen Fällen vor, in denen der Verzicht im Zusammenhang mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft verbunden ist und der Teilwert der Anwartschaft deshalb mit 0 EUR oder einem Betrag unterhalb des Buchwerts bewertet werden muss.[1] In einem solchen Fall kommt es auf der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Lösung

Es stellt sich die Frage, was mit den Pensionszusagen vor dem Hintergrund der beabsichtigten Liquidation geschieht und welche steuerlichen Auswirkungen damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden sind. In den Fällen, in denen die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird und das Unternehmen liquidiert werden soll, kann die Zusage von einem Unternehmen der Lebensversicherun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.5 Risikofeld Bilanzsprung

Beim Eintritt des Versorgungsfalls ist der Barwert am höchsten. Das liegt daran, dass die Pensionsrückstellung dann auf den vollen versicherungsmathematischen Barwert anzuheben ist. Daher gilt: Je früher der Versorgungsfall eintritt, umso größer ist der Unterschied zwischen dem rückgestellten Teilwert und dem dann zu passivierenden Barwert. Daraus kann im Einzelfall sogar di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.4 Sonderthema "Pensionsansprüche"

Ein Sonderthema bilden die Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Personengesellschaft. Die Vorschrift des § 6a EStG ist nur für die Steuerbilanz von Bedeutung. Sie gewährt ein Passivierungswahlrecht ("darf"), das im Fall der Altzusage (Passivierungswahlrecht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), d. h. einer vor dem 1.1.1987 erteilten Pensionszusage, unab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 3.3 Angaben zu den verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 72 Instrumente der Abschlusspolitik nach IFRS sind sowohl offene als auch verdeckte Wahlrechte in Bilanzierung und Bewertung. Im hier verwendeten Sprachgebrauch bezeichnen "offene" Wahlrechte die Möglichkeit des Bilanzierenden, sich für unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen bei bestimmten Sachverhalten zu entscheiden. Die verdeckten Wahlrechte zeichn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Regelmäßig kein Stehenlassen der Pensionsrückstellung bei Rentnern

Rn. 721 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein negativer Unterschiedsbetrag konnte sich bei Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern ergeben. Das Wahlrecht des Stehenlassens der höheren gebildeten Pensionsrückstellung war bei Rentnern i. d. R. irrelevant, da die Rentnerrückstellung von Jahr zu Jahr mit dem zunehmenden Alter des Rentners sinkt. Folglich war die Bedingung, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pensionsrückstellung als Erfüllungsbetrag

Rn. 673 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Pensionsrückstellung ist der am jeweiligen BilSt maßgebliche Erfüllungsbetrag für die künftigen Versorgungszahlungen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2, der besagt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen sind. Das Gebot der "vernünftigen kaufmännischen B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stehenlassen oder teilweises Auflösen der Pensionsrückstellung bei negativen Unterschiedsbeträgen

aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen Rn. 719 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des GJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags bei seiner Einstellung in die Gewinnrücklagen

Rn. 726 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB konnte der negative Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Am Ende des Übergangsjahrs wurde dann die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am letzten BilSt vor dem Übergangsjahr und der niedrigeren Pensionsrückstellung am Ende des Übergangsjahrs erfolgsneutral in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Kein Aufrechnen von negativen und positiven Unterschiedsbeträgen

Rn. 723 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Weder der einzelne negative Unterschiedsbetrag, noch deren Summe durften mit Einzelnen oder der Summe der positiven Unterschiedsbeträge aufgerechnet werden. Dies folgt indirekt aus Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB, der zwar die erfolgsneutrale Überführung eines negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklage im Übergangsjahr gestattet(e), jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen

Rn. 719 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des GJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies konnte z. B. dann der Fall sein, wenn die AN bis zur Pens...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Keine unterschiedliche Behandlung von negativen Unterschiedsbeträgen bei Neu- und Altzusagen

Rn. 724 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, der die Wahl zwischen dem Stehenlassen der gebildeten Rückstellung oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen eröffnet(e), ist missverständlich formuliert. Bei wörtlicher Auslegung bezieht er sich nämlich nur auf nach dem 31.12.1986 erteilte Altersversorgungszus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anhangangaben zum "negativen Unterschiedsbetrag" im Übergangsjahr auf das BilMoG und in Folgejahren

Rn. 752 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die vor Anwendung des BilMoG ausgewiesene Pensionsrückstellung für Versorgungsanwartschaften durfte beibehalten werden, wenn sich beim Übergang auf das BilMoG eine geringere Pensionsrückstellung ergab (vgl. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) und dieser negative Unterschiedsbetrag voraussichtlich spätestens bis zum 31.12.2024 durch Zuführungen wied...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen zu differenzieren. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt, dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch eingeräumt, die Hö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbot einer willkürlichen Rückstellungsauflösung

Rn. 655 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gebildete Pensionsrückstellungen dürfen gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 nur insoweit aufgelöst werden, wie der Grund für ihre Bildung entfallen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rückstellungsbildung auf Basis der Passivierungspflicht bei "Neuzusagen" oder des Passivierungswahlrechts bei "Altzusagen" erfolgte. Das somit bestehende Verbot eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags beim Stehenlassen der gebildeten Rückstellung

Rn. 727 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB durften die bis zum Inkrafttreten des BilMoG gebildeten Pensionsrückstellungen stehen gelassen werden, wenn dieser Wert durch spätere Zuführungen wieder erreicht wird bzw. wurde, sich also der negative Unterschiedsbetrag ­spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich abbaute. Solange die Pensionsrüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionierungsgewohnheiten

Rn. 676 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Von erheblichem materiellen Gewicht für den Wert der Versorgungsverpflichtung kann auch das unterstellte Pensionierungsalter sein. Wenn z. B. die gleich hohe Beginnrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres oder erst ab Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt wird, fällt die Rückstellungshöhe sehr unterschiedlich aus, sofern man die Pensionie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gebot einer versicherungsmathematischen Rückstellungsauflösung für Rentner

Rn. 658 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ist die Auflösung dem Grunde nach zulässig, hat sie grds. nach der versicherungsmathematischen Auflösungsmethode zu erfolgen. Dies bedeutet z. B., dass die Rückstellung für Rentner in Höhe der jährlichen Abnahme des Barwerts aufzulösen ist, die sich aus der Differenz der mit gewichteter Sterbewahrscheinlichkeiten abgezinsten künftigen Renten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Unbeachtlichkeit von Wartezeiten

Rn. 639 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unerheblich für die Passivierungspflicht ist auch, ob die Versorgungszusage eine Wartezeitklausel beinhaltet (vgl. IDW RS HFA 30 (2016), Rn. 17; ADS (1998), § 249, Rn. 87; Küting/Strickmann, BB 1997, Beilage Nr. 12 zu Heft 34, S. 1 (5); im Übrigen ADS (2023), § 249, Rn. 265). Wartezeiten sind leistungsausschließende Zeiten; tritt also der Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rn. 722 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Wahlrecht des Stehenlassens oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen konnte für alle Altersversorgungsverpflichtungen nur einheitlich ausgeübt werden. Zwar gilt auch bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen der Grundsatz der Einzelbewertung, der bei vor den im Jahr 1987 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Projected Unit Credit-Methode (PUC)

Rn. 681 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Projected Unit Credit- bzw. PUC-Methode kennen v.a. deutsche Konzern-UN, wenn sie kap.-marktorientiert sind (vgl. § 315e i. V. m. § 264d). Sie müssen diese Methode in ihrer KB bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anwenden. Zwar schreibt der Gesetzgeber für den einzelnen JA keine versicherungsmathematische Methode binden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfolgswirkungen beim Unternehmen

Rn. 757 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) erstreckt sich das Verrechnungsgebot nicht nur auf das zugriffsfrei ausgelagerte Vermögen und die korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen, sondern "entsprechend" auch auf die "zugehörigen Aufwendungen und Erträge[.] aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen". Der Gesetzeswo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung

Rn. 706 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand und wird als positiver Unterschiedsbetrag bezeichnet. Rn. 707 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Den positiven...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verrechnungsgebot für Erträge aus dem ausgelagerten Vermögen und den Altersversorgungsaufwendungen

Rn. 663 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) gilt das Verrechnungsgebot entsprechend für die Aufwendungen und Erträge aus den Altersversorgungsverpflichtungen und dem korrespondierenden ausgelagerten Vermögen. Nur ein Saldo aus beiden Größen berührt noch die GuV des UN. Sind die Aufwendungen größer als der Vermögensertrag, so ist der Saldo i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6)

Rn. 680a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Bewertungsgewinn aus dem Übergang auf den Zehnjahresdurchschnittszins mit einer Ausschüttungssperre versehen. Sie gebietet bei Altersversorgungsverpflichtungen für jedes GJ ab 2016 die Ermittlung des Unterschiedsbetrags der Pensionsrückstellung, der sich bei der Verwendung des Zinses aus dem sieben- und zehnjährigen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktivierung und Passivierung latenter Steuern aus Altersversorgungsverpflichtungen

Rn. 855 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das HGB befasst sich in § 274 mit der Behandlung latenter Steuern. Für passive latente Steuern besteht eine Passivierungspflicht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1), für aktive latente Steuern dann ein Wahlrecht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 2), wenn sie die passiven latenten Steuern übersteigen und von dem Wahlrecht zur Anwendung der "Gesamtdifferenzbetra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.6 BFH, Urteils v. 28.2.2024, I R 29/21

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung war Gegenstand des Urteils des BFH vom 28.2.2024 (I R 29/21). Die Klägerin war eine GmbH. Diese erteilte nach einem Gesellschafterbeschluss im Jahr 1985 ihren damaligen Gesellschafter-Geschäftsführern eine Pensionszusage. Diese sah unter anderem eine Altersrente bei Ausscheiden aus der Gesellschaft mit Erreichen der Alt...mehr