Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.6 Besonderheiten bei der Anwendung der IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen

Rz. 151 Am 9.7.2009 hat der International Accounting Standards Board (IASB) IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Regelwerk, das für die betroffenen Unternehmen alternativ zu den full IFRS gilt. Die IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen sind auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen ausgerichtet und enthalt...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.5 Ausschüttungssperre

Rz. 85 In Zusammenhang mit der Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen kann eine Ausschüttungssperre von Gewinnanteilen aus 2 Gründen entstehen: Eine Neubewertung von Deckungsvermögen, d. h. die Hebung stiller Reserven infolge der Abkehr vom Anschaffungskostenprinzip durch Bewertung zum beizulegenden Zeitwert; Die Verwendung des Rechnungszinssatzes als 10-Jahresschnitt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umw einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer GmbH auf eine Pers-Ges, GmbHR 2002, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Unterstützungskasse als übertragender Rechtsträger (§ 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4, 5 UmwStG)

Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ist die übertragende Kö eine UK, erhöht sich gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4 UmwStG der lfd Gewinn der übernehmenden Kö in dem Wj, in das der Umw-Stichtag fällt, um die von ihr, ihren AE oder ihren Rechtsvorgängern an die UK geleistete Zuwendungen nach § 4h EStG. Nach S 5 des § 4 Abs 2 UmwStG erhöht sich der Bw der Anteile an der UK iHd nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.12 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Begrenzungsmaßgeblichkeit bei steuerlicher Rückstellungsbewertung (§ 6 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rn. 326d Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Rückstellungen sind gem § 6 Abs 1 Nr 3a EStG "höchstens" insb unter Berücksichtigung der in Buchst a–f) der Norm aufgestellten Grundsätze anzusetzen. Die Höhe steuerlicher, nach den Vorgaben des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a–f EStG modifizierter Rückstellungswerte unterschreitet typischerweise die Höhe handelsrechtlich auszuweisender Rückstellu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 2 Inhalt

Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit seinem bisherigen (rechtlichen) Arbeitgeber (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig werden soll.[1] Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens eingegliedert ist und sei...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Nr. 24 geht zurück auf das BilMoG. Für den HGB-Konzernanhang findet die Berichtspflicht eine Entsprechung in § 314 Abs. 1 Nr. 16. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, inwiefern künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt und die Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sonderfragen

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der HFA erörterte in seiner 213. Sitzung (vgl. IDW, FN-IDW 2008, S. 489f.) die Frage, ob die Absicherung von Pensionsverpflichtungen gegen Zinsänderungsrisiken durch die Bildung einer bilanziellen Bewertungseinheit berücksichtigt werden darf. Er gelangte zu folgendem Ergebnis: Die geltenden handelsrechtlichen Vorschriften schließen die Bildun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A. III. 5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwe...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 2 Missachtung der Probezeit und vGA für alle "Ewigkeit"

Die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Gebot der Einhaltung einer angemessenen Probezeit wurden früher durch die Finanzverwaltung im Wege einer Billigkeitsregelung zugunsten der Kapitalgesellschaft und des GGF geregelt. So ging die Verwaltung entgegen der Rechtsprechung davon aus, dass in diesen Fällen nur bis zum Ablauf der angemessenen Probezeit vGA vorliegen. Nach Ablauf...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 3 Nichteinhalten der Probezeit und spätere Auszahlung der Versorgung

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Konsequenzen sich bei Eintritt des Versorgungsfalls im Hinblick auf die Übernahme der gefestigten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung ergeben. Zur zutreffenden Behandlung der Versorgungsleistungen ist danach zu unterscheiden, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als vGA oder n...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 2 Das "problematische" BMF-Schreiben v. 13.12.2012

Mit der Übernahme der Rechtsprechung des BFH durch das BMF-Schreiben v. 13.12.2012 [1] hat die Verwaltung erfreulicherweise die gefestigte Rechtsprechung des BFH übernommen. Insoweit ist zumindest in der Frage der Einordnung der Nur-Pensionszusage Rechtssicherheit eingetreten. Andererseits führt die Verwaltungsanweisung u. a. zu einem Folgeproblem in der Auszahlungsphase. In di...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 3 Fazit

Das Thema der Nur-Pensionszusage wird durch das BMF-Schreiben vom 13.12.2012 [1] nur insoweit befriedet, als jetzt klar ist, dass die Finanzverwaltung nun auch bei dieser Fallgestaltung eine sog. Überversorgung annimmt und insoweit die Bildung der Pensionsrückstellung nicht zulässt. Sicher ist m. E. auch, dass bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen die "vGA-Grundsätze" z...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 4 Behandlung von "Altzusagen" in der Praxis

Im Hinblick auf die verschärfte Sicht der Finanzverwaltung muss man bei der Erteilung einer Pensionszusage sehr genau auf die Einhaltung von Probezeiten achten. Wichtiger ist jedoch, wie man mit bereits vor Ablauf der Probezeit erteilten "Altzusagen" umgehen sollte, bei denen auch die Finanzverwaltung die Zuführungen zur Rückstellung als vGA erfasst. Das BMF verweist in seine...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Versorgung nur mit Erreichen einer Altersgrenze

Aus steuerrechtlicher Sicht wird es nicht beanstandet, wenn die Pension nach den Regeln der Pensionszusage nicht vom Ausscheiden des GGF aus dem Betrieb oder der Beendigung des Dienstverhältnisses abhängig ist. Hierdurch verliert die Versorgung nicht den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung. Auch ist die Versorgungszusage nicht von vornherein als unüblich anzusehen...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 1 Probezeit im Grenzbereich der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Die mit einer Versorgungszusage zugunsten des GGF aufgrund der Rückstellungsbildung einhergehende Gewinnminderung ist nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn diese betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zusage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem GGF oder einer diesem nahe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.3 Pensionsrückstellung bei Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Die Pensionszusagen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter sind dagegen nach der Umwandlung in ein Einzelunternehmen ertragswirksam aufzulösen.[1] Ein Übernahmefolgegewinn entsteht jedoch nicht, wenn die Zuführung zu einer überhöhten Pensionsrückstellung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dem Einkommen der übertragenden Körperschaft als verdeckte Gewinnausschüttung hinzug...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.2 Pensionsrückstellung bei Umwandlung in eine Personengesellschaft

Die Pensionszusagen einer Kapitalgesellschaft sind nach Umwandlung in eine Personengesellschaft nicht aufzulösen.[1] Zuführungen nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, die durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind, sind als Vergütungen der Personengesellschaft an ihren Gesellschafter und damit als Sonder-Betriebseinnahmen anzusehen. Sie mindern daher den steuerli...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.1 Übernahme der Pensionsrückstellung durch das Personenunternehmen

Für die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung gilt Folgendes:[1] Abbildung 13 Praxis-Beispiel Sachverhalt Es erfolgt eine Umwandlung auf eine Personengesellschaft; den alleinigen Gesellschafter. Stellungnah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3 Übernahmefolgegewinne auf Grund von Pensionsrückstellungen

Besteht bei einer Kapitalgesellschaft, die in ein Personenunternehmen umgewandelt werden soll, eine Pensionszusage, so ist zu prüfen ob die Pensionszusage fortgeführt oder abgefunden werden soll und welche Rechtsform zur Fortführung der Pensionsrückstellung berechtigt bzw. die gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellung vermeidet. Ist die Pensionszusage nicht zwingend als Alters...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.5 Unmittelbarer Eintritt des Versorgungsfalls nach der Umwandlung

Tritt der Versorgungsfall unmittelbar nach der Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ein und war die Pensionszusage bei der Kapitalgesellschaft steuerrechtlich anzuerkennen, entfällt die von der Personengesellschaft zu zahlende Pension ausschließlich auf das Arbeitsverhältnis bei der Kapitalgesellschaft. Damit müssen u. E. die gesamten Pensionszahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase

Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das 67. Lebensjahr erteilt. Der ledige P war diesem Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.3 Wegfall der Pensionsrückstellung durch Tod des Pensionsberechtigten

Tz. 413 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verstirbt der Pensionsberechtigte, ohne dass eine Hinterbliebenenversorgung zum Tragen kommt, entfällt auf der Ebene der Kap-Ges die Verpflichtung zur Pensionszahlung vollständig und die Pensionsrückstellung ist innerhalb der H-Bil und St-Bil erfolgswirksam aufzulösen. Es stellt sich die Frage, ob und ggf in welchem Umfang der Ertrag aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.2 Pensionsrückstellung in der Leistungsphase

Tz. 411 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die fällige Pensionsverpflichtung führt nach R 6a Abs 22 S 1 EStR zu einer gewinnerhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung in der St-Bil; die laufenden Pensionszahlungen führen zu BA. Nach dem s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603 Rn 30ff) ergeben sich folgende Auswirkungen: vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wurden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187–187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, war das eingebrachte Vermögen mind mit dem gW (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.4 Tatbestand der Neuregelung

Tz. 224e Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG nur bei Antrag auf Minderbewertung Die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG voraus (ebenso s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 321). Denn wie auch hinsichtlich der Bestimmungen in § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vermögensminderung

Tz. 73 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA zeigen sich im "Normalfall" in einer Vermögensminderung, die sich im Bereich des § 8 Abs 3 S 2 KStG regelmäßig zugleich als Unterschiedsbetragsminderung iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirken (s Wassermeyer, GmbHR 1998, 157, 159 unter III.2) und die im Bereich des § 27 Abs 1 KStG (als "Leistung") bei der Gesellschaft abfließt. Der "Normalfall" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Ausnahme für Pensionsrückstellungen (§ 3 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 48 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen schreibt § 3 Abs 1 S 2 UmwStG ausdrücklich den Ansatz mit dem Tw, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten, vor. Insoweit ergibt sich eine Abweichung vom Regelansatz mit dem gW nach § 3 Abs 1 S 2 UmwStG. Damit wollte der Ges-Geber offensichtlich verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedeckel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilseignung")

Tz. 153 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schon seit längerem hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961; v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496; v 13.07.2021, BStBl II 2022, 119; v 04.05.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.4 Übertragung auf eine Direktversicherung

Tz. 256 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch bei entgeltlicher Übertragung der Verpflichtung auf eine Direktversicherung ist die Pensionsrückstellung über Ertrag aufzulösen; dieser Ertrag ist stpfl. Der Versicherungsanspruch ist nämlich nach § 4b EStG – anders als bei einer Rückdeckungsversicherung – dem BV der Kap-Ges nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der ...mehr