Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Nach dem BMF-Schreiben vom 16.8.2000 können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF, Schreiben v. 12.7.2005, v. 9.9.2009 und v. 4.11.2013).
Rn. 15 des BMF-Schreibens vom 16.8.2000 wird wie folgt gefasst:
„ III. Zeitlichen Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden.“
BMF, Schreiben v. 8.12.2015, IV C 6 - S 2175/07/10001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
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