
Die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen wird nochmals verlängert.
Nach dem BMF-Schreiben vom 16.8.2000 können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF, Schreiben v. 12.7.2005, v. 9.9.2009 und v. 4.11.2013).
Rn. 15 des BMF-Schreibens vom 16.8.2000 wird wie folgt gefasst:
„ III. Zeitlichen Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden.“
BMF, Schreiben v. 8.12.2015, IV C 6 - S 2175/07/10001
Schlagworte zum Thema: Abzinsung, Versicherungsunternehmen, Rückstellung, Gewinnermittlung
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