Bestimmung des steuerrechtlichen Abzinsungsfaktors


Kapitel
Bestimmung des steuerrechtlichen Abzinsungsfaktors

Die Rückstellung ist handelsrechtlich mit dem Erfüllungsbetrag auszuweisen, während steuerlich der Wert am jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt werden muss. Außerdem müssen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr abgezinst werden. Die Abzinsung wird handelsrechtlich anders berechnet als nach Steuerrecht. D.h., dass steuerlich in der Regel ein anderer Betrag auszuweisen ist. Kapitel 1 zeigt, wie steuerrechtlich richtig gerechnet wird.

Der Unternehmer kann für Garantieleistungen, mit denen er innerhalb der nächsten 2 Jahre rechnet, in seiner Bilanz eine pauschale Rückstellung bilden.

Beispiel

Für pauschale Garantieverpflichtungen in den nächsten 2 Jahren ermittelt er im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zum 31.12. einen Aufwand von 35.000 EUR.

Zusätzlich sind bereits bis zum 31.12. konkrete Gewährleistungsansprüche ihm gegenüber geltend gemacht worden, bei denen er mit einer Inanspruchnahme i.H.v. rd. 20.000 EUR rechnen muss. Er muss damit rechnen, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung in 1 Jahr und 6 Monaten erfüllen muss.

Lösung

  • Bei Pauschalrückstellungen für Garantie- und Gewährleistungsansprüche findet aus Vereinfachungsgründen keine Abzinsung statt (Rz. 27 des BMF-Schreibens vom 26.5.2005, IV B 2 – S 2175 – 7/05).
  • Die Einzelrückstellungen für Garantie und Gewährleistungsansprüche sind abzuzinsen, wenn die voraussichtliche Laufzeit mindestens 12 Monate beträgt (handelsrechtlich mehr als 12 Monate). Der Vervielfältiger ist der Tabelle für die Abzinsung einer unverzinslichen Forderung oder Schuld, die nach bestimmter Zeit in einem Betrag fällig ist, zu entnehmen.

Auszug aus der Tabelle zu § 12 Abs. 3 BewG:

Anzahl der Jahre

Vervielfältiger

Anzahl der Jahre

Vervielfältiger

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

0,948

0,898

0,852

0,807

0,765

0,725

0,687

0,652

0,618

0,585

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

0,555

0,526

0,499

0,473

0,448

0,425

0,402

0,381

0,362

0,343

Berechnung für die Laufzeit von 1 Jahr und 6 Monaten:

Abzinsungsfaktor für 2 Jahre

0,898

Abzinsungsfaktor für 1 Jahre

0,948

Differenz

–0,050

davon (6/12)

–0,025

1 Jahr + 6 Monate (0,948 – 0,025 =)

0,923


Der abgezinste Wert für die Einzelrückstellung beträgt

am 31.12. (0,923 × 20.000 EUR =)

18.460 EUR

Die Pauschalrückstellung beträgt

30.000 EUR

Rückstellung für Gewährleistung insgesamt

48.460 EUR


Konto

SKR 03 Soll

Konten-

bezeichnung

Betrag

Konto

SKR 03

Haben

Konten-

bezeichnung

Betrag

4790

Aufwand für - Gewährleistungen

48.460

0974

Rückstellungen für Gewährleistungen

48.460


Konto

SKR 04 Soll

Konten-

bezeichnung

Betrag

Konto

SKR 04

Haben

Konten-

bezeichnung

Betrag

6790

Aufwand für - Gewährleistung

48.460

3090

Rückstellung für Gewährleistungen

(Gegenkonto 6790)

48.460