Bürgschaft


Richter im Gerichtssaal
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BFH

Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG ist zwar im Grundsatz jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Allerdings bedarf es im Fall einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft einer „Gesamtbetrachtung“ von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung. Danach sind die gesamten „aus der Beteiligung“ erzielten Einkünfte maßgebend, d. h. sowohl Wertsteigerungen als auch Ausschüttungen. Von einer fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht ist auch ohne Vereinbarung einer Bürgschaftsprovision nur dann auszugehen, wenn die Erzielung von positiven Einkünften insgesamt ausscheidet.




Logistik LKW
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Einkaufsrecht

Recht für Einkäufer: Rügepflichten, Einkaufsbedingungen, Sicherheiten

Rechtsfragen, auf die Einkäufer achten müssen, erfordern Umsicht und solides Fachwissen zum Vertragsrecht. Nicht nur gesetzliche Vorgaben wie die Untersuchungs- und Rügepflichten nach HGB sind wichtig, auch Vertragsgestaltung, ob durch allgemein gehaltene Vertragsbedingungen oder individuelle Absprachen, sind fehleranfällig. Außerdem existenziell: Absicherung der Termintreue und gegen Lieferanteninsolvenz.






Berechnung
Berechnung
FG Kommentierung

Finanzierungsmaßnahmen als Anschaffungskosten auf eine Beteiligung

Auch nach Einführung des MoMiG können Finanzierungshilfen oder sonstige Finanzierungsmaßnahmen in Gestalt von Darlehen, Bürgschaften, Schuldversprechen und anderen Sicherungsmitteln nachträgliche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i. S. v. § 17 EStG darstellen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme aus einer „Mitverpflichtungserklärung“ für einen Kontokorrentkredit durch eine Bank.





Zwei Hände halten Geldbörse und Zehn-Euro-Schein
Zwei Hände halten Geldbörse und Zehn-Euro-Schein
FG Kommentierung

Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers

Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers aus der Inanspruchnahme aus einer für die GmbH übernommenen Bürgschaft stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit dar, wenn die Bürgschaft primär aufgrund einer angestrebten Beteiligung an der GmbH übernommen wurde. Scheitert die Beteiligung, können die Aufwendungen auch nicht bei den Einkünften nach § 17 EStG geltend gemacht werden.



Aufgeklappter Laptop mit Sicherheitsschloss auf Monitor
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GmbH & Co. KG

Wann darf der Bürge Einsicht beim Gläubiger nehmen?

Wenn ein Gläubiger einen Bürgen auf Zahlung aus der Bürgschaft in Anspruch nimmt, kann der Bürge verlangen, die Unterlagen, die der Gläubiger zur Hauptschuld erstellt hat, einsehen zu dürfen. Der BGH setzt enge Grenzen: Der Bürge darf die Einsicht nicht pauschal in alle Unterlagen verlangen, die den Vertrag mit dem Schuldner betreffen, sondern muss die konkrete Urkunde und deren angeblichen Inhalt genau bezeichnen.