Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.1 Mehrere Säumniszuschläge bei Gesamtschuldnern

Rz. 64 Schulden mehrere Personen nebeneinander dieselbe Leistung oder haften sie nebeneinander für dieselbe Schuld, so sind sie Gesamtschuldner. Auch Personen, die zusammen zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner.[1] In diesen Gesamtschuldfällen können Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen (Abs. 4 S. 1). Entscheidend sind die bei jedem der Gesamtsch...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 73 Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 74 Überschuldung und Überschuldung rechtfertigen einen Teilerlass der Säumniszuschläge in Höhe von 50 %. Der Stpfl. soll nicht bessergestellt werden als derjenige, dem durch AdV eine verzinsliche Stundung nach § 234 AO gewährt wurde.[1] Die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel r...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft

Nach altem Recht galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip): Grundlage waren insbesondere §§ 718, 719 BGB a. F. Mit dem zum 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] ist das Gesamthandsprinzip im Personengesellschaftsrecht aufgegeben worden; § 718 BGB a. F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.1 Schuldner

Rz. 63 Schuldner des Säumniszuschlags ist gem. § 240 Abs. 4 S. 1 AO , wer nicht zum Ablauf des Fälligkeitstags die zu entrichtende Steuer, Steuervergütung oder Haftungsschuld entrichtet. Zu beachten ist, dass die Schuld festgesetzt (bzw. angemeldet) worden sein muss (vgl. Rz. 46ff.). Das gilt auch, wenn ein Steuerabzugsverpflichteter Dritter[1] für Rechnung des Steuerschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.5 Aufrechnung (Abs. 1 S. 5)

Rz. 54 Bei einer Aufrechnung[1] kann der Anspruch mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen. Die Aufrechnung hat nach § 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 389 BGB Rückwirkungen auf den Zeitpunkt, in dem sich die Ansprüche aus der Sicht des Aufrechnenden zuerst aufrechenbar gegenüberstehen.[2] Durch § 240 Abs. 1 Satz 5 AO, eingefügt durch das StBereinG 1999[3], bleiben im Falle der Auf...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.2 Wesen des Säumniszuschlags

Rz. 2 Der Säumniszuschlag ist ein dem Steuerrecht eigenes Druck- und Zwangsmittel besonderer Art, das den Stpfl. (als ausschließlich Haftenden; vgl. Rz. 46) bzw. Steuerzahlungspflichtigen zu pünktlicher Steuerzahlung anhalten soll.[1] Er soll damit Zahlungsansprüche des Fiskus durchsetzen helfen. Weiterhin soll der Säumniszuschlag die Aufwendungen abgelten, die der Verwaltun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.1 Einzelfragen der Gewinnermittlung

Rz. 152 Absetzung für Abnutzung Die Berechtigung zur AfA auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steht dem Nießbraucher nicht zu, da der Besteller regelmäßig Eigentümer des Anlagevermögens bleibt.[1] Ausnahme ist, wenn der Nießbraucher für das nießbrauchsbelastete – ihm nicht gehörende – Wirtschaftsgut Herstellungskosten aufgewende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.2.2 Entgeltliche Übertragung eines betrieblichen Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt bei Betriebsfortführung

Rz. 140 Die entgeltliche Übertragung eines im Betriebsvermögen befindlichen Grundstückes stellt eine gewinnrealisierende Veräußerung dar. Die Besonderheit im Rahmen des Vorbehaltsnießbrauch besteht hier im Verbleib entsprechender Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeiten auf Seiten des Veräußerers. Der Erwerber erlangt von Beginn an belastetes Eigentum. Da der Vorbehaltsnießbrau...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.2.2 Unechte (stichtagsbezogene) Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 101 Die unechten oder stichtagsbedingten Differenzen beruhen auf Buchungsfehlern oder zeitlichen Verbuchungsunterschieden. Sie entstehen als Folge des Realisationsprinzips, wenn zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Forderung und dem Entstehungszeitpunkt der Verbindlichkeit ein Bilanzstichtag liegt. Stichtagsbedingte Differenzen liegen vor, wenn sich innerkonzernliche Fo...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 102 Echte Aufrechnungsdifferenzen sind das Ergebnis unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva.[1] So ist z. B. bei einer innerkonzernlichen Forderung aufgrund des für die Aktivseite gültigen Niederstwertprinzips beim Vorhandensein entsprechender Gründe eine Abschreibung vorzunehmen, während das für die Passiva gültige Höchstwertprinzip daz...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsme...mehr

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+Konsolidierung von Kapital und Schulden nach HGB und IFRS

Zusammenfassung Überblick Um im Konzernabschluss die Darstellung zu erreichen, als wären die Konzernunternehmen ein einziges Unternehmen, sind insbesondere die innerkonzernlichen Kapital- und Schuldenströme in der Konsolidierung zu eliminieren. Dabei sind im HGB die Erstkonsolidierung der Kapitalströme bei Mutter-Tochterbeziehungen noch vergleichsweise gut; mehrstufige Konzer...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.5 Übergangs- und Entkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100 %igen Tochter

Rz. 28 Mit den Beispielfirmen "M-GmbH" und "T-GmbH" soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung von 100 %igen Tochterunternehmen dargestellt werden. Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende 00 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Die komprimierten Jahresbilanzen der beiden Unternehmen zum 31.12.00 haben fo...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.3 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (Pass. Unterschiedsbetrag)

Rz. 63 Die Folgekonsolidierung im Jahr 01 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 für den HGB-Fall verdeutlicht werden, bei der die Muttergesellschaft, bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat (nach IFRS wäre der passive Ausgleichsposten bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgswirksam ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3.2.3 Weitere anteilsmäßige Konsolidierungsnotwendigkeiten

Rz. 126 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen sind im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist es, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am Gemeinschaftsunternehmen entspre...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden.[1] Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen

3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und som...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2 Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen

2.1 Kapitalkonsolidierung 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierun...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1 Kapitalkonsolidierung

2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2 Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode

2.1.2.1 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung, Ausweis, Währung und Stichtag Rz. 10 Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen.[1] 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Re...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 4 Weiterführende Literatur

Chrismann/Peffekoven, IFRS: Konzernbilanzierung, IBP 10, 2012.mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3 Folgekonsolidierung bei der Neubewertungsmethode

2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapital...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.2 Schuldenkonsolidierung

2.2.1 Zu beachtende Positionen Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Fo...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.10 Sonderfall: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 48a Ende 2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" veröffentlicht.[1] Bisher sind Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse nach den IFRS (ebenso wie nach dem HGB) ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelung...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.5 Ermittlung und Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 24 Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung stellt, nachdem technische Aspekte ausgeklammert wurden, dem Charakter nach eine Rückstellung für drohende Verluste (badwill) oder einen "Gewinn" aus Beteiligungserwerb (lucky buy) dar. Im ersten Fall darf er gem. § 309 Abs. 2 Nr. 1 HGB erst dann ergebniswirksam aufgelöst werden, wenn die zum Zeitpunkt des ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.8 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (GoF)

Rz. 38 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Rz. 39 Die...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung

Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vo...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3.2 Durchführung der Quotenkonsolidierung

Rz. 118 Hinsichtlich der Durchführung der Quotenkonsolidierung, die auch als Nettokonsolidierung bezeichnet wird, wird in § 310 Abs. 2 HGB auf die Regelungen der §§ 297–301 HGB, §§ 303–306 HGB, §§ 308, 308a und 309 HGB verwiesen, die auf die Quotenkonsolidierung entsprechend anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass für das Gemeinschaftsunternehmen zunächst eine Handelsbilanz II ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.1 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung, Ausweis, Währung und Stichtag

Rz. 10 Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen.[1]mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Um im Konzernabschluss die Darstellung zu erreichen, als wären die Konzernunternehmen ein einziges Unternehmen, sind insbesondere die innerkonzernlichen Kapital- und Schuldenströme in der Konsolidierung zu eliminieren. Dabei sind im HGB die Erstkonsolidierung der Kapitalströme bei Mutter-Tochterbeziehungen noch vergleichsweise gut; mehrstufige Konzerne und Übergang...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteil...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt (DRS 23.99...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.3 Zusammenfassung in der Summenbilanz und Aufrechnung

Rz. 16 Im 3. Schritt erfolgt die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes im Abschluss des Mutterunternehmens mit dem anteiligen in der Handelsbilanz III ausgewiesenen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens. Der ermittelte Unterschiedsbetrag entspricht, soweit er aktivisch ist, dem zu aktivierenden Geschäfts- oder Firmenwert, wenn er passivisch ist, dem passivisch...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellungen, Überblick n... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewährleistungsfall als ungewisse Verbindlichkeit

Unternehmer Huber hat im Dezember 01 in den Geschäftsräumen seines Kunden Installationsarbeiten durchgeführt. Dabei werden Mängel an den eigenen, von ihm eingebauten Teilen festgestellt, die er beseitigen muss. Die Mängelbeseitigung kann erst im Januar des folgenden Jahres vorgenommen werden. Die voraussichtlichen Aufwendungen betragen rund 6.500 EUR. Lösung: Der Mangel wurde...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.3 § 12 BewG (Kapitalforderungen und Schulden)

• 2023 Bewertung von aufschiebend bedingten Lasten / Abzinsung / Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.1.2023, BStBl I 2023, 172 / BFH v. 15.7.2021, II R 26/19 / § 12 Abs. 3 BewG Der BFH hat mit Urteil v. 15.7.2021, II R 26/19 entschieden, dass aufschiebend bedingte Lasten auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten sind und eine Abzins...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.28 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2021 Aufgabegewinn / Veräußerungsgewinn / Volle Versteuerung der stillen Reserven / § 16 EStG Fraglich ist, ob die Kürzung von Aufwendungen oder Abzugsverbote bzw. Abzugsbeschränkungen während der Nutzungsdauer eines sich im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsguts bei der Ermittlung der Höhe des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu berücksichtigen sind. Der BFH hat di...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 11 KStG (Auflösung und Abwicklung (Liquidation)

• 2023 Stehen gelassene Verbindlichkeit / Auswirkungen im Rahmen der Liquidation einer GmbH / § 11 KStG Fraglich ist, welche Auswirkungen stehen gelassene Verbindlichkeiten im Rahmen der Liquidation einer GmbH nach § 11 KStG haben. Es stellt sich die Frage, ob sie im Abwicklungs-Endvermögen der GmbH beizubehalten oder ob sie vorher gewinnerhöhend auszubuchen sind. Diese Frage...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr