Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Beendigung des Insolvenzver... / d) Beschränkte Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens

Bei einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person kommt nach einer Einstellung des Verfahrens ein Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO) nur in Betracht, wenn das Verfahren durch Beschluss des Insolvenzgerichts nach § 200 InsO aufgehoben worden ist, oder wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nach ... mehr

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Negative Kaufpreise bei Unt... / bb) Keine Steuerbefreiung

Nimmt man eine Leistung des Erwerbers an, so ist diese zwischen inländischen Unternehmern steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG kommt nicht in Betracht. Vorstellbar wäre aus dem Katalog der Steuerbefreiungen allenfalls die Befreiung nach § 4 Nr. 8 g) UStG. Diese befreit "die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten... mehr

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Negative Kaufpreise bei Unt... / 1. Einführung

Wenn Unternehmen oder Unternehmensbereiche verkauft werden, ist es zwar der Normalfall, dass der Käufer Geld aufwendet, um das Kaufobjekt zu erhalten. Dies ist aber keineswegs immer so. Gerade wenn Unternehmen oder Unternehmensbereiche defizitär sind oder andere Nachteile vorliegen (z.B. zu hoher Personalstand, notwendige Sanierungs- oder Investitionskosten, Insolvenzverfahr... mehr

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Negative Kaufpreise bei Unt... / aa) Denkbare Umkehrung der Leistungsrichtung bzw. Leistung des Erwerbers an den Veräußerer

Mögliche GiG: Grundsätzlich ist der Verkauf eines Geschäftsbereichs ein entgeltlicher Vorgang, der eine Kombination aus Lieferungen[1] und sonstigen Leistungen[2] darstellt. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, d.h. Übergang eines gesondert geführten Betriebes[3] bzw. eines Teilvermögens[4] zur Fortführung durch einen Erwerber, der selbst als Unternehmer handelt... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kapitalgesellschaft / 1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Daraus resultiert insbesondere, dass für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern gegenüber haftet, nicht jedoch der Gesellschafter. Grundsätzlich obliegt bei der GmbH, vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung, dem Geschäftsführer die Führung der Geschäfte der Gesellschaft. Die ... mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.2 Europäische Aktiengesellschaft

Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können. Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zud... mehr

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Führen auf Distanz / 4.2 Erwartungserklärung

Fehlentwicklungen im Arbeitsverlauf und Irritationen bis hin zu Enttäuschungen liegen oft in unklaren und unterschiedlichen Vorstellungen im Vorfeld begründet. Bei flexiblen Arbeitskonzepten sollte die Führungskraft explizit den Rahmen der Nutzung flexibler Zeitkonzepte mit den Mitarbeitenden klären – ergänzend zu einer ggf. vorliegenden Betriebsvereinbarung. Themen im Einzeln... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 102 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB schreibt neben der vorsichtigen Bewertung (Rz. 97 ff.) konkret die Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vor, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Zudem ist in diesem Zuge das Wertaufhellungsprinzip zu beachten (Rz. 107 und detailliert Rz. 63 ff.). Das – unglücklicherweise – mitunter auch als Verlustantizipa... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.1 Regelungsinhalt

Rz. 109 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz. 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt neben einer Bewertung auf Grundlage der Verhältnisse zum Abschlussstichtag (Rz. 61 ff.) die einzelne Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen (selbstständigen) VG und Schulden. Die bereits in § 240 Abs. 1 HGB geforderte Einzelbewertung entspringt dem Vorsichtsprinzip[1] (Rz. 97) und soll – jenseits der bestehenden Ausnahmeregelung... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ... mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 1 Funktion der BWA

In jedem Unternehmen entsteht Zahlenmaterial durch Belege wie z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen. Diese werden in der Finanzbuchhaltung (FIBU) erfasst und systematisch gegliedert. Gehälter werden bei den Personalkosten gebucht, Tankbelege bei den Kfz-Kosten usw. Die FIBU wird entweder intern oder von einem Steuerberater erstellt. Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) is... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.5 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 83 Mit den Spezialvorschriften zur Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen zum (nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen) Erfüllungsbetrag und damit zur Berücksichtigung künftiger Gegebenheiten (§ 253 Rz. 20 ff.) sowie dem Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung von VG des FAV bzw. dem im Umkehrsch... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip (Nr. 3, Nr. 4 Hs. 1)

Rz. 60 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthält mit der Vorgabe zur einzelnen Bewertung von VG und Schulden zum Abschlussstichtag zwei unabhängige GoB. Einerseits ist das Stichtagsprinzip, d. h. der Grundsatz der Bewertung nach Maßgabe der am Abschlussstichtag herrschenden Verhältnisse, sowie andererseits der Einzelbewertungsgrundsatz, der – außerhalb der Ausnahmetatbestände des HGB –... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.1 Im Allgemeinen

Rz. 111 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB ist keine Vorgabe hinsichtlich des Realisationszeitpunkts zu entnehmen. Demnach kommen theoretisch etwa folgende Realisationszeitpunkte in Betracht:[1] Vertragsabschluss Zugang zur produktionsnachgelagerten Lagerung Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung Erfolgte Gegenleistung/Zahlung Ablauf der Gewährleistung Ablauf der Produkthaftun... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Periodisierungsgrundsatz

Rz. 139 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung des Periodisierungsgrundsatzes führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (Rz. 155 ff.; s. zu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.9 Gewinne aus unentgeltlich erlangten Vermögensgegenständen

Rz. 128a Einige Regulierungen arbeiten mit unentgeltlich zugeteilten Rechten, die als Vermögensgegenstände anzusehen sind. Beispiele sind Emissionsberechtigungen, wie etwa bei dem im Jahr 2005 eingeführten Emissionshandelssystem der Europäischen Union (European Union Emissions Trading System, EU-ETS), das zurzeit die Sektoren Stromerzeugung, Industrie sowie Teile des Luft- u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Regelungsinhalt

Rz. 134 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat die G... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.3 Ausnahmen vom Realisationsprinzip

Rz. 132 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung des Realisierungsgrundsatzes führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (Rz. 155 ff.; s. zur ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 61 Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ist als logische Konsequenz einer periodengerechten Rechnungslegung[1] auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) abzustellen. Über die Kodifizierung als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB hinaus findet das Stichtagsprinzip auch in zahlreichen weiteren Normen de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rz. 86 Mangels einer gesetzlichen Vorgabe zur Abgrenzung zwischen Bewertungsobjekten im Handelsrecht obliegt dem Kfm. dabei die Verantwortung zur – im Zweifelsfall einzelfallbezogenen – sachgerechten Trennung dieser.[1] Die Abgrenzung zwischen einzelnen VG und Schulden beschränkt sich auf die Klärung wirtschaftlicher Aspekte.[2] Allerdings kommt den rechtlichen Abgrenzungskr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.3 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 95 Mit den Spezialvorschriften zu Sammelbewertungsverfahren in § 240 Abs. 3, 4 HGB sowie § 256 HGB (§ 240 Rz. 50 ff., § 256 Rz. 16 ff.), der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB (§ 254 Rz. 1 ff.) sowie dem Verrechnungsgebot von VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Grundsatz der Methodenbestimmtheit

Rz. 163 Der Grundsatz der Methodenbestimmtheit enthält die Vorgabe zur Ermittlung von Wertansätzen von VG und Schulden unter konsistenter Anwendung einer bestimmten Bewertungsmethode.[1] Gemeint ist damit, dass bei einem vorliegenden Methodenwahlrecht kein Zwischenwert aus den verschiedenen möglichen Methoden angesetzt werden darf, es also zu keiner Durchmischung der Methode... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz. 33, § 264 Rz. 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn auch zunehmend seltener – im Schrifttum ein bilanzierungsb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Anhang und Lagebericht

Rz. 56 Zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse werden für KapG nur bei wesentlicher Unsicherheit bzgl. der obwaltenden Ereignisse und Gegebenheiten gefordert. Sie sollten i. S. v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage siche... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz. 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz. 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunftsarten grenzt sich § 18 EStG vor... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21. Alternativ wir... mehr

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Einmalzahlungen / 2.2 (Fiktiver) Zuflusszeitpunkt bei Tantiemen

Der Zufluss von Arbeitslohn erfolgt beim Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem er darüber verfügen kann. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft kann ein Zufluss von Einnahmen auch ohne Zahlung vorliegen. Denn eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft fließt dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäft... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4.1 Verbindliche Zusage

Rz. 35 Die Zusage bringt zum Ausdruck, wie die Finanzbehörde den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt und für die Geltungsdauer der Zusage steuerrechtlich behandeln will. Daraus folgt, dass die Zusage sich nicht notwendigerweise zugunsten des Stpfl. auswirken, insbesondere nicht der von diesem in seinem Antrag möglicherweise vertretenen Rechtsauffassung en... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.3 Grundsätze der Rechnungslegung von Stiftungen

Rz. 38 Neben der Dokumentations-, Rechenschafts-, Informations- und Gläubigerschutzfunktion der Rechnungslegung weist das IDW explizit auf die Bedeutung eines Mittelverwendungs- und Kapitalerhaltungsnachweises hin. Unabhängig von der Größe oder der Kaufmannseigenschaft hat sich die Rechnungslegung nach Ansicht des IDW an folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsätzen auszuricht... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Geldbußen/-strafen

Gegen Arbeitnehmer festgesetzte Geldbußen, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind nach der Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein rechtswidriges Tun ist danach keine beachtliche Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung.[1] Anders beurteilt der BFH jedoch die Übernahme von Geldbußen, die gegen den Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs festgesetzt werde... mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e... mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Schulden der Arbeitskraft

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ein Dienstverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, dass die tätige Person dem > Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) ihre Arbeitskraft schuldet (vgl § 1 Abs 2 Satz 1 LStDV; BFH 250, 132 = BStBl 2015 II, 903 – > Telefoninterviewer). Das Schulden der Arbeitskraft ist im Zivilrecht das für einen Dienstvertrag iS... mehr