Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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§ 16 Steuerrecht / b) Betriebliche Verbindlichkeiten

Rz. 21 Werden betriebliche Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten im Rahmen einer Gesamtbetriebsübertragung unberücksichtigt.mehr

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§ 9 Übernahme und Freistellung von grundpfandrechtlich gesicherten Verbindlichkeiten

A. Allgemeines Rz. 1 Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ist der übertragene Grundbesitz häufig noch mit Grundpfandrechten belastet, die bestehende Verbindlichkeiten des Veräußerers sichern. Diese Verbindlichkeiten sollen regelmäßig zur Entlastung des Veräußerers vom Erwerber übernommen oder der Veräußerer in sonstiger Weise freigestellt werden. In diesem Zu...mehr

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Musterverzeichnis / § 9 Übernahme und Freistellung von grundpfandrechtlich gesicherten Verbindlichkeiten

9.1 Befreiende Schuldübernahme mit Übernahme der Grundschuld Musterdatei öffnen 9.2 Verpflichtung zur Freistellung mit Wirkung im Außenverhältnis zum Gläubiger Musterdatei öffnen 9.3 Freistellung im Innenverhältnis Musterdatei öffnenmehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Altenteilsleistungen, private Verbindlichkeiten

Rz. 20 Soweit der Übernehmer private Versorgungsleistungen seinen Eltern gegenüber zu erbringen hat, also in erster Linie Altenteilsleistungen wie eine dauernde Last oder eine Leibrente als Barzahlung, stellt diese Leistung weder Veräußerungsentgelt bei den Übergebern noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar. Es handelt sich um Versorgungsleistungen gegen Vermögensübertra...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / II. Anderweitige Freistellung im Außenverhältnis zum Gläubiger

Rz. 8 Die Schuldübernahme gemäß § 415 BGB ist nicht der einzige Weg, um den Veräußerer von seinen Verbindlichkeiten zu befreien. Denkbar ist auch, dass der Erwerber die Schuld des Veräußerers tilgt, sei es durch eigene Mittel, sei es durch Aufnahme eines neuen Darlehens bei dem bisherigen oder einem anderen Darlehensgeber, oder auf andere Weise dafür sorgt, dass der Veräußer...mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / I. Befreiende Schuldübernahme

Rz. 2 In den meisten Fällen einer befreienden Schuldübernahme wird diese nach § 415 Abs. 1 BGB durch Vertrag zwischen dem bisherigen Schuldner (Veräußerer) und dem Erwerber vereinbart. Ihre Wirksamkeit hängt von der Genehmigung des Gläubigers ab.[1] Durch die vom Gläubiger genehmigte Schuldübernahme tritt der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners; dieser wird fr...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / III. Freistellung im Innenverhältnis

Rz. 10 Nicht immer gelingt die Freistellung im Außenverhältnis zum Gläubiger. Bisweilen steht schon vor Beurkundung des Übergabevertrages fest, dass der Gläubiger nicht bereit ist, den Veräußerer aus der Schuldhaft zu entlassen. In manchen Fällen verzichten die Beteiligten auch von vornherein auf eine Schuldbefreiung im Außenverhältnis, z.B. bei Verbindlichkeiten in geringer...mehr

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§ 16 Steuerrecht / d) Einheitstheorie

Rz. 23 Zur steuerlichen Beurteilung werden zunächst alle entgeltlichen Gegenleistungen zusammengerechnet und dann im Rahmen der Einheitstheorie dem Kapitalkonto des Übergebers gegenübergestellt. Keine entgeltlichen Gegenleistungen sind das Baraltenteil, das Wohnrecht einschließlich des Nutzungswertes des Wohnrechts und auch die Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten, ...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 9 Übernahme und Freistell... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ist der übertragene Grundbesitz häufig noch mit Grundpfandrechten belastet, die bestehende Verbindlichkeiten des Veräußerers sichern. Diese Verbindlichkeiten sollen regelmäßig zur Entlastung des Veräußerers vom Erwerber übernommen oder der Veräußerer in sonstiger Weise freigestellt werden. In diesem Zusammenhang kom...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / a) Neuvalutierung bestehender Grundschulden

Rz. 22 Nicht selten sind auf dem Grundbesitz im Zeitpunkt der Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt noch Grundschulden eingetragen, die noch der Veräußerer (Nießbraucher) selber bestellt hatte und denen keine oder nur noch geringe Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Hier können die Beteiligten im Übergabevertrag vereinbaren, dass der Erwerber die Grundschuld dinglich übernimm...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 4. Wertsicherung

Rz. 17 In Übergabeverträgen mit langfristigen wiederkehrenden Geldleistungen wie Leibrente und dauernde Last ist wegen der Gefahren einer schleichenden oder galoppierenden Inflation die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln üblich und empfehlenswert.[26] In der Praxis verbreitet sind Gleitklauseln, die eine automatische Anpassung der Geldschuld an Veränderungen des vom Stat...mehr

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§ 16 Steuerrecht / II. Schenkungsteuer

Rz. 85 Die Vereinbarung von Gegenleistungen sind erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 6 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit die Gegenleistungen jedoch im Zusammenhang mit steuerbefreiten Vermögensgegenständen stehen, können sie anteilsmäßig nicht abgezogen werden. Dies wird der Regelfall bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben sein, d...mehr

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Fair Pay Gehaltssystem: Bau... / 1.1 Kriterienauswahl und Nachvollziehbarkeit

Die Auswahl der Kriterien ist der Dreh- und Angelpunkt, mit dem jene Anforderungen, die das Geschäftsmodell eines Unternehmens bei der zentralen Leistungserstellung wesentlich beeinflussen, definiert und in geschlechtsneutrale Stellenkriterien übersetzt werden. Dieser Prozess darf nicht zu eng verstanden werden: Neben Klassikern wie Wissensanforderung, oder Kommunikationskom...mehr

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§ 16 Steuerrecht / c) Reingewinn-, Mindestwertverfahren

Rz. 38 Bei der Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens ist zu differenzieren zwischen dem Reingewinnverfahren gem. § 163 BewG und dem Mindestwertverfahren gem. § 164 BewG.[40] Insgesamt gibt es fast 800 Kategorien, in welche land- und forstwirtschaftliche Betriebe eingeordnet werden können. Dabei wird differenziert zwischen dem Bundesland, der Nutzungsart und der Betrie...mehr

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§ 16 Steuerrecht / I. Umfang der Gegenleistungen

Rz. 82 Die vereinbarten Gegenleistungen im Rahmen eines solchen Hofübergabevertrages sind danach zu unterscheiden, ob es sich um Versorgungsleistungen, um Verpflichtungen zur Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens oder Ausgleichszahlungen handelt. Rz. 83 Private Versorgungsleistungen, wie z.B. das Bar-Altenteil an die Übergeber, sind steuerlich nicht als Gegenleis...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / b) Nettonießbrauch

Rz. 17 Die Möglichkeit, in erheblichem Umfang Lasten, die nach der gesetzlichen Regelung der Eigentümer zu tragen hätte, durch Vereinbarung dem Nießbraucher aufzuerlegen, wird insbesondere beim Nettonießbrauch genutzt. Bei diesem sollen möglichst alle Kosten und Lasten nicht dem Eigentümer, sondern dem Nießbraucher obliegen, der somit in den Genuss der Nutzungen nur nach Abz...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / D. Muster eines Einzeltestamentes des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Einzeltestament des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschien: Herr _________________________, geboren am _________________________ in _______...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 4. Scheidung der Ehe des Erwerbers

Rz. 32 Häufig befürchten die Vertragsbeteiligten, dass der Ehegatte des Erwerbers im Falle einer Scheidung am übertragenen Grundbesitz oder dessen Wert partizipiert.[74] Vermögen, das ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist gemäß § 1374 Abs. 2 BGB se...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 3. Behandlung von Altenteils- und Gegenleistungen

Rz. 19 Im Rahmen eines Hofübergabevertrags werden regelmäßig auch Gegenleistungen des Übernehmers vereinbart. Dazu zählen Altenteilsleistungen an die Eltern als Übergeber, die Übernahme von betrieblichen oder privaten Schulden oder auch die Zahlung von Ausgleichsgeldern an Geschwister. Die Rechtsprechung und dem folgend die Finanzverwaltung geht in langjähriger Rechtstraditi...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VIII. Erstattung von Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers

Rz. 66 Im Übergabevertrag zu regeln ist die Frage, ob und welche Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers im Falle einer Rückabwicklung aufgrund vorbehaltenen Rückforderungsrechts zu erstatten sind. In der Literatur wird empfohlen, jedenfalls für folgende Aufwendungen des Erwerbers eine Erstattungspflicht auszuschließen, da diese in der Regel durch die Nutzungen aufgewo...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2.2 Insolvenz

Rz. 6 In der Insolvenz ist nach § 17 InsO allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Verfahren die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die dann gegeben ist, wenn dieser seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des BGH[1] ist von einer Zahlungsunfähigkeit dann auszugehen, wenn nicht nur eine Zahlungsstockung, d. h. eine vorüb...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.4 Spezielle sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 43 Geeignete Sachverhaltsgestaltungen zur Verbesserung der Bilanzstruktur und des Liquiditätsausweises sind im Beitrag "Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss", Rz. 31 ff., aufgeführt. Unter dem Eindruck der vielfältigen aktuellen Krisen und der Strategie der bilanzpolitischen Maximierung des Verlusts, um kurzfristig von Verlustrückträgen in den vorherigen (erfolgreichen) V...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter kann bestellt werden, wer folgende Bedingungen erfüllt: Niederlassung oder Wohnsitz in Belgien; Vertragsfähigkeit; ausreichendes Vermögen, um die Verbindlichkeiten erfüllen zu können, für die er mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch haftet; Zustimmung zur Vertretung des ausländischen Steuerpflichtigen; Steuervertreter können natürliche oder juristische Pers...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise 2020, der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2022 und der Nahost-Konflikt seit 2026 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte/blockierte) Handelswege...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.1 Darstellungsgestaltung mit expliziten Wahlrechten

Rz. 23 Alle vom Gesetzgeber explizit eingeräumten Wahlrechte[1] können mit Blick auf die zielorientierte Darstellung angewandt werden, wobei jedoch beachtet werden muss, dass die zur Schönung des Jahresabschlusses eingesetzten Mittel zu bestimmten Detailangaben im Anhang führen können. Wird etwa für bestimmte Pensionsverpflichtungen gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB die Passivierung ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.1 Grundsatzerklärung und Supplier Code of Conduct

Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gründet in der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen, die intern als auch in der Außenkommunikation mittels einer Grundsatzerklärung verankert werden sollten. Die Grundsatzerklärung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument zur Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen ...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Die MwSt-Erklärung ist monatlich einzureichen und die zugehörige Zahlung ist innerhalb der Frist für die Einreichung dieser Erklärung zu leisten. Die Einreichung der Erklärung kann vierteljährlich erfolgen, wenn der Umsatz 1 Mio EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen hat der Unternehmer ab dem 1.4.2017 nur noch eine einmalige (nicht mehr vierteljährliche) Vorauszahlung bis 2...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Zollvorschriften für kleine Pakete

Die EU arbeitet derzeit an einer allgemeinen Reform ihres Zollsystems (vgl. UStB 2023, 299 sowie 2025, 88, 217 und 298), um dem großen Druck zu begegnen, der durch wachsende Handelsströme, fragmentierte nationale Systeme, den raschen Anstieg des elektronischen Handels und sich wandelnde geopolitische Realitäten entsteht. Nach der Einigung über die allgemeine Reform des Zolls...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Gewerkschaft / 5 Tarifautonomie der Gewerkschaften

Unter den von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen Betätigungen kommt der Tarifautonomie die mit Abstand größte Bedeutung zu.[1] Dies zeigt bereits die große Zahl von Verbands- und Haustarifverträgen (Firmentarifverträgen). Die vom Koalitionsgrundrecht umfasste Freiheit zur kollektivvertraglichen Gestaltung beschränkt sich weder auf die Regelung von Arbeitsbed...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.9 Negatives erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 111 Neben der Frage des Vorliegens von erweitertem Inlandsvermögen "dem Grunde nach" stellt sich auch die Frage der "Höhe" des erweiterten Inlandsvermögens. Hintergrund ist die Bestimmung des "steuerpflichtigen Erwerbs" gem. § 10 Abs. 6 ErbStG unter Abzug von Schulden, die mit dem erworbenen Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Übersteigen die Schulden den W...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.3 Reduktion des steuerpflichtigen Erwerbs der Höhe nach

Rz. 172 Kann man das Vorliegen von erweitertem Inlandsvermögen nicht vermeiden, so kann versucht werden, die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zu reduzieren. Dies gelingt über den Abzug von Schulden, die mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG.[1] Der für den Abzug erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang se...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 109 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs folgt den allgemeinen Vorschriften, die im Rahmen des ErbStG gelten (Rz. 44). Es können somit auch gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG Schulden und Lasten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug gebracht werden, soweit diese mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Das erwe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.2 Abstimmungserfordernis mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V

Rz. 42 Soweit erforderlich, ist eine Abstimmung mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V herbeizuführen. Rz. 43 Nach § 90a Abs. 1 Satz 1 SGB V kann nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Land...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.1.3 Rechtswirkung der Beschlüsse

Rz. 41 Die Beschlüsse der sektorenübergreifenden Landespflegeausschüsse haben keine unmittelbare Verbindlichkeit, stellen jedoch wichtige Empfehlungen zur Unterstützung insbesondere der Sozialversicherungsträger dar. Sie können diesen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben helfen (so ausdrücklich die Gesetzesmotive zum Dritten Pflegestärkungsgesetz – PSG III v. 23.12....mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 4.2 Reaktionsstrategien bei Trennungen

Die Nachricht einer bevorstehenden Trennung vom Arbeitgeber stellt für viele Mitarbeiter eine tiefgreifende Zäsur dar. Wie Menschen auf diese gravierende Veränderung reagieren, hängt von einer Vielzahl individueller und situativer Faktoren ab. Die Tabelle zeigt typische Reaktionsstrategien und Verhaltensmuster, die Mitarbeiter an den Tag legen, wenn sie mit der Botschaft ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.4 Vorgründungsgesellschaften

Vereinbaren mehrere Personen verbindlich eine GmbH, eine AG oder eine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, entsteht mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages die sog. Vor-GmbH oder Vor-AG. Für diese Vor-Gesellschaften gelten schon im Wesentlichen die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere ist die Haftung ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.6 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[1] Neben der Gesellschaft haften die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft na...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Das Gesellschaftsvermögen

Die rechtsfähige GbR ist nach § 713 nF BGB Trägerin des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören die geleisteten Beiträge der Gesellschafter, das, was die Gesellschaft im Rechtsverkehr mit Dritten erlangt hat, und die gegen die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten. Die GbR ist Eigentümerin der Sachen, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, Inhaberin vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Haftung des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat besitzt keine generelle Rechtspersönlichkeit und nimmt daher grundsätzlich nicht am allgemeinen Rechtsverkehr teil.[1] Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist der Betriebsrat allerdings vermögensfähig, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Wirkungskreises tätig wird.[2] Im Ergebnis kan...mehr

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Sozialversicherung / 14.1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto?

Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet. Praxis-Tipp Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnac...mehr

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Sozialversicherung / 14.3 Abstimmung des Kontos "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit"

Werden sämtliche Zahlungen über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (SKR03 1742/SKR04 3740)" gebucht, erübrigen sich die Umbuchungen über das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld". Dieses Konto hat im Idealfall zum Monatsende einen Saldo von 0 EUR. Idealfall ist, wenn nur Gehaltsempfänger abgerechnet wurden und keine Lohnänderungen und keine sons...mehr

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Sozialversicherung / 14.3.1 Buchungs- und Abstimmungsvariante über ein Konto

Es werden sämtliche Zahlungen und Verbindlichkeiten über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht. Am besten wird jede Krankenkasse separat mit entsprechendem Buchungstext gebucht. Wenn Lohn-Buchungsbeleg und Kontoauszug nur eine Gesamtsumme "Sozialversicherung" ausweisen, sollte zur Abstimmung eine Excel-Tabelle angefertigt werden. Zum jeweilige...mehr

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Sozialversicherung / 14.2 Buchung über das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld"

Buchung der Überweisung zum 27.1.02 anhand der aktuellen Beitragsnachweisübersicht: Die "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" per 31.12.01 sind damit ausgegliche...mehr