Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.1 Sicherheiten gegenüber anderen Unternehmen als Geschäftspartnern

Ob ein Geschäftspartner der GmbH den Abschluss eines Geschäftes, in dem er in Vorlage treten muss, von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen kann, ist in erster Linie keine Rechtsfrage, sondern eine wirtschaftliche Frage. Eine Ausnahme ist z. B. die Bauunternehmerhypothek, auf die ein Anspruch bestehen kann. Entscheidend ist das Machtverhältnis zwischen der GmbH und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Verdeckte Einlagen / 1 Wann liegt eine verdeckte Einlage vor?

Die Zuwendung erfolgt dann verdeckt, wenn sie nicht gegen Gewährung von Gesellschafterrechten wie bei einer offenen Einlage erfolgt, aber gleichwohl durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird angenommen, wenn ein Dritter bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Vorteil nicht zugewendet hätte. Die ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.2 Vorabausschüttung nach dem Bilanzstichtag

Etwas anders verhält es sich hingegen bei Vorabausschüttung die erst nach dem Bilanzstichtag aber noch vor Aufstellung des Jahresabschlusses beschlossen und durchgeführt werden. Hier besteht ein Bilanzierungswahlrecht, wonach entweder der gesamte Jahresüberschuss in der Bilanz auszuweisen ist und die erfolgte Vorabausschüttung kenntlich gemacht werden muss[1] oder eine Bilanzau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage kann auch bei einem Verzicht auf eine Forderung vorliegen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gründung einer GmbH / 2 Die Vor-GmbH

Sobald die Gründer die GmbH vor dem Notar errichten, entsteht dadurch die sog. Vorgesellschaft (auch Vor-GmbH oder GmbH in Gründung/GmbH i. G. genannt). Seit dem 1.8.2022 ist es nicht mehr erforderlich, dass die Gründer in Person vor dem Notar erscheinen. Vielmehr ist, wenn die Möglichkeit der elektronischen Signatur besteht, auch eine Gründung mittels Videokommunikation mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6 Oft übersehenes Risiko im Insolvenzfall

In der Insolvenz der Gesellschaft kann es für den Gesellschafter richtig bitter werden. Dann haftet er mit seinem privaten Vermögen bis zur Höhe der von ihm gestellten Sicherheit, während seine Beteiligung an der Gesellschaft gleichzeitig wertlos wird. Viele Gesellschafter glauben, sie wären von allen Pflichten frei, wenn die GmbH die gesicherte Schuld bezahlt hat. Dem ist i...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.1 Vorgründungsgesellschaft

Entschließen sich mehrere Personen, in der Rechtsform der GmbH einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, entsteht mit diesem Entschluss eine Vorgründungsgesellschaft. Wird eine GmbH von einer Person allein gegründet (sog. Ein-Personen-GmbH), fehlt dieses Stadium. Die Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft kann sich darauf beschränken, lediglich die notwendigen Maßnahmen zu treffe...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung ohne Ausgleichszahlung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für diese Nachlassverbindlichkeiten.[1] Die sog. Erblasserschulden (= Schulden, die der Erblasser selbst begründet hat), können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw....mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.1 Testament hat Vorrang

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung – also durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB – zu bestimmen. Aufgrund der Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Eine durch Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführungszwang ohne Gewinnrealisierung

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, ist grundsätzlich vererbbar. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. HGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich steuerl...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.2 Steuerliche Behandlung des Spitzen-oder Wertausgleichs

Werden die zugeteilten Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen überführt, ist die Buchwertfortführung auch zwingend, wenn ein Spitzenausgleich gezahlt wird. Bei Zahlung eines Spitzenausgleichs kommt es allerdings zu einer partiellen Gewinnrealisierung und damit zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven. Der Spitzenausgleich führt nach der Rechtsprechung des BFH[...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.1 Buchwertfortführungsgebot des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen, wenn er den Betrieb fortführt und selbst die Voraussetzungen der §§ 1 ff. HGB erfü...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6.2 Pächter des Betriebs sind die Erben

Geht der passive Eigentumsbetrieb durch Erbfall vom Verpächter auf den Pächter über, geht das Verpächterwahlrecht mit der Betriebsübertragung über und zugleich unter, weil der Verpachtungsbetrieb endet. Der aktive Pachtbetrieb des Pächters und der passive Eigentumsbetrieb des Verpächters werden wieder zusammengeführt. Der Verpachtungsbetrieb endet, weil Verpächter und Pächte...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.2 Pflichtteil = reiner Geldanspruch

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern führt zu einem reinen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Miterben, der nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht und eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 Abs. 2 BGB darstellt.[1] Das Pflichtteilsrecht gewährt anders als das Erbrecht keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern nur einen obligatorisc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Ohne Belang ist, ob die positiven Vermögen...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen des Verstorbenen als Einheit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) auf den oder die Erben über. Es gehen sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers auf den oder die Erben über, unabhängig davon, ob der Nachlass positiv oder negativ ist. Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung, tritt gesetzliche E...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Auch bei einem Mischnachlass gilt, dass Entgeltlichkeit nur insoweit gegeben ist, als Abfindungszahlungen geleistet werden. Hat im Rahmen der Realteilung eines Mischnachlasses einer der Miterben an den oder die anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten, weil er wertmäßig mehr Vermögen übernimmt als ihm nach seiner Erbquote zusteht, führt dies zu einem – ggf. einkommensteuerp...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.7 Finanzierung von Erbfallschulden

Die Tilgung von Erbfallschulden führt nicht zu betrieblichen Anschaffungskosten, weil Erbfallschulden im privaten Bereich entstehen und demzufolge private Schulden darstellen. Erbfallschulden stellen wegen des Veranlassungszusammenhangs mit dem privaten Vorgang des Erbens auch insoweit notwendige Privatschulden dar, als der Nachlass aus Betriebsvermögen besteht. Diese Beurte...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.8 Finanzierung von Erbfallschulden

Die Tilgung von Erbfallschulden führt nicht zu betrieblichen Anschaffungskosten, weil Erbfallschulden im privaten Bereich entstehen und demzufolge private Schulden darstellen. Erbfallschulden stellen wegen des Veranlassungszusammenhangs mit dem privaten Vorgang des Erbens auch insoweit notwendige Privatschulden dar, als der Nachlass aus Betriebsvermögen besteht. Diese Beurte...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.1 Ausschlagung als postmortales Gestaltungsinstrument

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. aus steuerlichen Gründen oder weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlag...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.1 Selbstständige Betätigung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann nur beziehen, wer selbstständig tätig ist.[1] Dadurch unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine natürliche Person wird selbstständig tätig, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist, d. h. wenn sie das Erfolgsrisiko der eigenen Betätigung (Unternehmerrisiko) tr...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Verbindlichkeiten

Widmann/Schoichet, Die Vornahme des Mappings von Kontensalden zu Abschlussposten – Die Passivseite der Bilanz, WP-Praxis 10/2025, S. 341; Wiechens/Wolfgarten/Zander, Handelsrechtliche Bilanzierung zurückgekaufter eigener Schuldverschreibungen von elektronischen "Bis-zu- Globalurkunden" bei Kreditinstituten, WPg 18/2025, S. 1010; Heidecke/Borgmann, Es bleibt Fremdkapital. Es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.117 Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand/Schuld

Klieber, Arten von Non-Fungible Token (NFT) und ihre Wirtschaftsguteigenschaft, DB 47/2025, S. 2868; Kupper/Gräser, Bilanzierung von Non-Fungible-Tokens (NFTs): Zwischen altbekannten Problemen und den neuen Herausforderungen virtueller Welten (Teil 1), IRZ 12/2025, S. 527; Kupper/Gräser, Bilanzierung von Non-Fungible-Tokens (NFTs): Zwischen altbekannten Problemen und den neu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Karger/Labrenz, Einfluss regulatorischer Prüfungsschwerpunkte auf die Goodwill-Wertminderung, CF 1/2026, S. 40; Kupper/Pittroff/Schmidt, Die Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen nach IFRS 18: De...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.17 Bewertungseinheiten und Sicherungsbeziehungen

Braun/Brixner/Schaber, Recouponing von Zinsswaps nach HGB im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Vorfälligkeitsentschädigungen, DB 37/2025, S. 2247; Münch, Eingebettete Derivate nach IFRS 9 – Separierungsvorschriften hybrider Verträge mit finanziellen Verbindlichkeiten als Basisvertrag, KoR 5/2025, S. 175; Wilksen/von Ossietzky, Hedging von M&A-Transaktionen – I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.104 Übertragung/Überführung von Einzelwirtschaftsgütern

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Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

Scheffbuch, Buchwertantrag bei Umwandlungen formfrei möglich – Steuerneutrale Übertragung stiller Reserven, BC 2/2026, S. 58; Bosse, Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz – BGH öffnet Türen zur Entlastung von Unternehmen bei zeitkritischer Aufstellung und Prüfung von Bilanzen, NWB 37/2025, S. 2550; Bulk, Rechtshistorische Analyse zur Einor...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.115 Währungsumrechnung

Kupper/Pittroff/Schmidt, Die Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen nach IFRS 18: Der Problemfall konzerninterner Ausleihungen ("Intragroup Liabilities"), IRZ 2/2026, S. 51; Maier/Steinert, Unklarheiten in der Kategorisierun...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Abschließend zur Verbindlichkeit des Legislativwillens

Es wurde deutlich, dass der Legislativwille, auf welchen die Rechtsprechung rekurriert, sich zwar deutlich gegen ein Leistungsverweigerungsrecht bei fehlendem Nachweis der Erbfolge durch Erbschein positioniert. Allerdings wurde diesem durch die zeitlich nachfolgende Änderung des Rechtszustands im BGB die Grundlage entzogen, sodass er keine Gültigkeit in dem Sinne mehr beansp...mehr

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FF 05/2026, Der Zeithorizon... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die wertmäßige Rückforderung einer Zuwendung an ein Schwiegerkind nach dem zwischenzeitlichen Scheitern der Ehe. [2] Die Antragsteller sind die Schwiegereltern des Antragsgegners. Sie haben letzterem und ihrer seinerzeit mit ihm verheirateten gemeinsamen Tochter im Jahr 2020 ein damals noch unbebautes Grundstück im Wege eines notar...mehr

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FF 05/2026, Keine verfestig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den am 7.11.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, rückständigen Kindes- und Trennungsunterhalt aus dem Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2024 – hinsichtlich des Rückstands beim Trennungsunterhalt nur bis zum 19.4.2023 – … zu zahlen. [2] Die Antragstellerin und de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 55 Tathandlung ist das gänzliche Unterlassen der oder die nicht rechtzeitige Insolvenzantragstellung. Darüber hinaus stellt Abs. 4 auch die "unrichtige" Antragstellung unter Strafe. Jede wesentliche Unvollständigkeit des Antrags ist daher ebenfalls strafbar.[156] Dies gilt auch seit Einführung des Abs. 6, wobei aber Voraussetzung die rechtskräftige Zurückweisung des Antra...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 2. Fehlender Geltungsanspruch der argumentativen Stütze

Die fortwährende Verbindlichkeit des mitgeteilten Legislativwillens kann für die hier interessierende Frage nach einem Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage unter mehreren Gesichtspunkten verneint werden, wobei sich vorliegend zum einen auf den die Rechtslage maßgeblich beeinflussenden Aspekt des geänderten Regelungsumfelds, der damit gewissermaßen das Fundam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3 Die Berechnung des Anspruchs

Rn 68 Abweichend von der früheren h.M. unterscheidet der BGH seit dem Urteil vom 06.06.1994[188] für die Höhe des Schadensersatzanspruchs zwischen den sogenannten Neu- und Altgläubigern.[189] Für Altgläubiger [190] besteht der nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1, 2 zu ersetzende Schaden im sogenannten Quotenschaden, d.h. in dem Betrag, um den sich die Insolvenzquote des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 5 Abs. 1 Satz 3 erfasst auch rechtsfähige Personengesellschaften, bei der keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.[9] Dies trifft etwa auf solche OHG, KG oder BGB-Gesellschaften zu, an denen ausschließlich Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.2 Glaubhaftmachung der Überschuldung

Rn 52 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 liegt Überschuldung vor, wenn das Schuldnervermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Da der Gläubiger kaum je Kenntnisse von der Buchhaltung des schuldnerischen Unternehmens und dessen bilanzieller Lage haben wird, ist er regelmäßig nicht im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesellschaftsschaden bei Anwendung der Differenzhypothese

Rn 42 Stellt die Vorschrift auf den Gesamtgläubigerschaden ab und nicht etwa auf den Gesellschaftsschaden, weil offenbar der Gesetzgeber weiterhin – mit der Rechtsprechung des II. Zivilsenats – der Auffassung ist, der Gesellschaft selbst entstehe kein Schaden,[121] so handelt es sich (dennoch) um einen Schadensersatzanspruch.[122] Warum allerdings nur der Schaden bei den Ges...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8 Aufsatzliteratur

Rn 102 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Beckmann, Praxis des Weiterlaufenlassens – zum Umgang mit § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZVI 2024, 125 ff.; Berger/Fallak, Streitige und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, ZRI 2026, 389 ff.; Beth, Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zah...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision im Steuerrecht

Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Masseerhaltung, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1 Selbstprüfungspflicht

Rn 26 Um die Pflicht aus § 15a Abs. 1 erfüllen zu können, ist jeder Geschäftsleiter schon im Vorfeld verpflichtet, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu verschaffen und die Solvenz derselben beständig zu überprüfen.[66]. Sobald eine Pflicht zur Verlustanzeige nach § 49 Abs. 3 GmbHG bzw. nach § 92 Abs. 1 AktG besteht, spätestens aber, wenn ein...mehr