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Report aus Brüssel (USTB 2026, Heft 3, S. 90) / 2. Zollvorschriften für kleine Pakete

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Die EU arbeitet derzeit an einer allgemeinen Reform ihres Zollsystems (vgl. UStB 2023, 299 sowie 2025, 88, 217 und 298), um dem großen Druck zu begegnen, der durch wachsende Handelsströme, fragmentierte nationale Systeme, den raschen Anstieg des elektronischen Handels und sich wandelnde geopolitische Realitäten entsteht. Nach der Einigung über die allgemeine Reform des Zollsystems im Rat im 2. Halbjahr 2025 verhandeln derzeit der Rat und das EP über die Reform, zu der auch der Wegfall der 150 EUR-Freigrenze und die Einrichtung der Zolldatenplattform unter der Aufsicht einer neuen EU-Zollbehörde gehört. Sobald die EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist (die Teil der umfassenderen, grundlegenden Reform des Zollrahmens ist, über die noch beraten wird), werden somit (ohne Freigrenze) für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, Zölle gelten. Dies soll Mitte 2028 der Fall sein.

Der Rat hat nunmehr am 11.2.2026 endgültig neue Zollvorschriften für Waren gebilligt (vgl. PM 83/26 des Rates vom 11.2.2026), die ab dem 1.7.2026 (bis zum Inkrafttreten der allgemeinen Reform in 2028) in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Den konsentierten Rechtstext finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-17000-2025-INIT/de/pdf.

Nach Angaben der Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, seit 2022 jedes Jahr verdoppelt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden solcher Pakete auf den EU-Markt. 91 % davon stammen aus China. Mit den neuen (Übergangs-)Vorschriften wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb zu Lasten von EU-Verkäufern führt. Mit der Einigung wird die schwellenwertbasierte Zollbefreiung,...

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