Anlagevermögen

Das Anlagevermögen bindet Kapital für eine lange Zeit. Buchungen bei der Aktivierung haben daher einen langfristigen Einfluss auf die Bilanzgestaltung.

Alle Entscheidungen zur buchhalterischen Behandlung von Anlagevermögen müssen immer mit Blick auf die Finanzkennziffern getroffen werden. Betroffen sind vor allem Unternehmen mit großem Anlagevermögen wie Produktionsunternehmen, Vermietungsgesellschaften oder Firmen mit großem Fuhrpark.

Kaufen, mieten, leasen
Eine Entscheidung mit großem Einfluss auf die Bilanz ist die Wahl der Finanzierung.

  • Wird ein Vermögensgegenstand (VG) gekauft und werden dazu eigene finanzielle Mittel eingesetzt, kommt es zu einem Aktivtausch in der Bilanz. Die Bilanzsumme verlängert sich nicht, entsprechende Kennziffern werden nicht verändert. Die in der Bilanz ausgewiesene Liquidität sinkt.
  • Bei Fremdfinanzierung verlängert sich die Bilanz durch die Buchung im Anlagevermögen und in den Verbindlichkeiten. Entsprechend verschlechtern sich die Kennzahlen, die sich auf die Bilanzsumme beziehen (z. B. Eigenkapitalquote).

Gemietete Anlagenteile erscheinen nicht in der Bilanz, geleaste meist nur im Anhang. Dafür sind in der Regel die laufenden Kosten höher. Das Mietobligo und die Leasingverträge werden in der Bilanz nachrichtlich angegeben. Damit sind die Werte den Bilanzlesern bekannt, Einfluss auf die wichtigsten Kennzahlen nehmen geleaste oder gemietete Gegenstände jedoch nicht.

Bewerten
Die zu aktivierenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen mit einem Wert belegt werden. Die Vorgehensweise ist zwar gesetzlich exakt beschrieben. Doch gerade wenn Nebenleistungen des Lieferanten, wie Schulung oder Inbetriebnahme, erbracht oder Eigenleistungen berücksichtigt werden sollen, gibt es durchaus Möglichkeiten der Beeinflussung.

Werden alle Wertbestandteile sofort richtig behandelt, muss zum Jahresende nicht umgebucht werden. Ein Erklärungsbedarf entsteht dann nicht.

Beispiel: Einweisung oder Schulung?
Ob es sich bei der Vermittlung von Kenntnissen über eine neue Maschine für die Mitarbeiter um eine Einweisung oder um eine generelle Schulung handelt, wird schon in der Bestellung, spätestens in der Rechnung des Lieferanten bestimmt. Wenn die Einweisung einen echten Bezug zur gelieferten Maschine hat, dann müssen die Kosten dafür aktiviert werden. Dann darf auch intern nicht über Schulung, Weiterbildung oder Ausbildung gesprochen werden. Die Kosten sind entsprechend als Einweisungzu buchen.

Aktivieren
Der Wert des Anlagevermögens hängt von der Höhe der bereits getätigten Abschreibung ab. Die Abschreibungen wiederum beginnen mit dem Zeitpunkt der Aktivierung. Dieser ist im Gesetz festgelegt. Und dennoch besteht in der Praxis durchaus die Möglichkeit, den Aktivierungszeitpunkt in bestimmten Grenzen zu beeinflussen.

  • Die Abschreibung beginnt mit der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Anlageguts. Liefertermine oder eine offizielle Inbetriebnahme können, falls gewünscht vorgezogen oder um einige Tage verschoben werden. Dadurch ist es möglich, die Aktivierung und damit den Abschreibungsbeginn relativ zu einem Bilanzstichtag zu beeinflussen.
  • Große Investitionsprojekte können oft in mehrere kleine selbstständige Projekte unterteilt werden. Dann ist auch eine Aktivierung der Teilprojekte möglich. Damit kann der Abschreibungsbeginn für Teile des Anlageguts vorgezogen werden. Für diese Möglichkeiten der Einflussnahme ist eine frühzeitige Planung und Steuerung notwendig. Wer erst am Jahresende versucht, Einfluss zu nehmen, wird scheitern.

Externes Anlagevermögen
Die Verflechtung zwischen Kunde und Lieferant wird immer enger. Zur Kundenbindung stellt Letzterer oft Maschinen, Lagermöglichkeiten oder Transportgeräte zur Verfügung, um die gelieferten Produkte zu verarbeiten. Wenn diese Anlagen dem Kunden nicht verkauft oder geschenkt werden, stehen sie weiter im Anlagevermögen des Unternehmens. Dadurch steigt das Anlagevermögen, die Bilanzsumme wächst. Alle darauf ausgerichteten Kennzahlen verändern sich entsprechend. So wird z. B. die Eigenkapitalquote schlechter, wenn Anlagevermögen mehr als notwendig ausgewiesen wird.

Der Ausweis externer Vermögensgegenstände im eigenen Anlagevermögen sorgt dafür, dass die Kosten durch die Abschreibung auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Ähnliches kann auch erreicht werden, indem dem Kunden der Vermögensgegenstand geschenkt oder zu einem symbolischen Preis verkauft wird. Die Kosten fallen sofort an. Die Kundenbindung muss dann durch langfristige Lieferverträge erreicht werden. Auch hier müssen Entscheidungen getroffen werden, bevor der Kunde die Anlage erhält. Die grundsätzliche Vorgabe, wie mit solchen Anlagen umzugehen ist, muss bewusst gemacht werden.

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