Alle Entscheidungen zur buchhalterischen Behandlung von Anlagevermögen müssen immer mit Blick auf die Finanzkennziffern getroffen werden. Betroffen sind vor allem Unternehmen mit großem Anlagevermögen wie Produktionsunternehmen, Vermietungsgesellschaften oder Firmen mit großem Fuhrpark.
Kaufen, mieten, leasen
Eine Entscheidung mit großem Einfluss auf die Bilanz ist die Wahl der Finanzierung.
- Wird ein Vermögensgegenstand (VG) gekauft und werden dazu eigene finanzielle Mittel eingesetzt, kommt es zu einem Aktivtausch in der Bilanz. Die Bilanzsumme verlängert sich nicht, entsprechende Kennziffern werden nicht verändert. Die in der Bilanz ausgewiesene Liquidität sinkt.
- Bei Fremdfinanzierung verlängert sich die Bilanz durch die Buchung im Anlagevermögen und in den Verbindlichkeiten. Entsprechend verschlechtern sich die Kennzahlen, die sich auf die Bilanzsumme beziehen (z.B. Eigenkapitalquote).
Gemietete oder geleaste Anlagenteile erscheinen nicht im Jahresabschluss, das Mietobligo und die Leasingverträge werden in der Bilanz nachrichtlich angegeben. Dafür sind in der Regel die laufenden Kosten höher. Einfluss auf die wichtigsten Kennzahlen nehmen geleaste oder gemietete Gegenstände nicht.
Bewerten
Die zu aktivierenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen mit einem Wert belegt werden. Die Vorgehensweise ist zwar gesetzlich exakt beschrieben. Doch gerade, wenn Nebenleistungen des Lieferanten, wie Schulung oder Inbetriebnahme, erbracht oder Eigenleistungen berücksichtigt werden sollen, gibt es durchaus Wahlmöglichkeiten.
Werden alle Wertbestandteile sofort richtig behandelt, muss zum Jahresende nicht umgebucht werden. Ein Erklärungsbedarf entsteht dann nicht.
Beispiel: Einweisung oder Schulung?
Ob es sich bei der Vermittlung von Kenntnissen über eine neue Maschine für die Mitarbeiter um eine Einweisung oder um eine generelle Schulung handelt, wird schon in der Bestellung, spätestens in der Rechnung des Lieferanten bestimmt. Wenn die Einweisung einen echten Bezug zur gelieferten Maschine hat, dann müssen die Ausgaben dafür aktiviert werden. Dann darf auch intern nicht über Schulung, Weiterbildung oder Ausbildung gesprochen werden. Die Ausgaben sind entsprechend als Einweisung zu buchen.
Aktivieren
Der Wert des Anlagevermögens hängt von der Höhe der bereits getätigten Abschreibung ab. Die Abschreibungen wiederum beginnen mit dem Zeitpunkt der Aktivierung. Dieser ist im Gesetz festgelegt. Und dennoch besteht in der Praxis durchaus die Möglichkeit, den Aktivierungszeitpunkt in bestimmten Grenzen zu beeinflussen.
- Die Abschreibung beginnt mit der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Anlageguts. Liefertermine oder eine offizielle Inbetriebnahme können, falls gewünscht, vorgezogen oder um einige Tage verschoben werden. Dadurch ist es möglich, die Aktivierung und damit den Abschreibungsbeginn relativ zu einem Bilanzstichtag zu beeinflussen, z. B. noch in das aktuelle Jahr vorzuziehen.
- Große Investitionsprojekte können oft in mehrere kleine selbstständige Projekte unterteilt werden. Dann ist auch eine Aktivierung der Teilprojekte möglich. Damit kann der Abschreibungsbeginn für Teile des Anlageguts vorgezogen werden. Für diese Möglichkeiten der Einflussnahme ist eine frühzeitige Planung und Steuerung notwendig. Wer erst am Jahresende versucht, Einfluss zu nehmen, wird scheitern.
Externes Anlagevermögen
Die Verflechtung zwischen Kunde und Lieferant wird immer enger. Zur Kundenbindung stellt Letzterer oft Maschinen, Lagermöglichkeiten oder Transportgeräte zur Verfügung, um die gelieferten Produkte zu verarbeiten. Wenn diese Anlagen dem Kunden nicht verkauft oder geschenkt werden, stehen sie weiter im Anlagevermögen des Unternehmens. Dadurch steigt das Anlagevermögen, die Bilanzsumme wächst. Alle darauf ausgerichteten Kennzahlen verändern sich entsprechend. So wird z.B. die Eigenkapitalquote schlechter, wenn Anlagevermögen mehr als notwendig ausgewiesen wird.
Durch digitale Zusammenarbeit wird es möglich, in neuen Geschäftsmodellen z.B. Maschinen nicht mehr zu verkaufen, sondern an die Nutzer zu vermieten. Dabei bleibt die Maschine im Unternehmen des Verkäufers. Dort wird sie zu Anlagevermögen mit entsprechenden Auswirkungen auf Bilanzkennzahlen. Diese sind beim Kunden genau umgekehrt, da dieser die Maschine nicht mehr im Anlagevermögen ausweist. Solche Veränderungen müssen langfristig geplant und mit Erläuterungen begleitet werden.
Frank Schoensee
Tue Jul 30 10:03:51 CEST 2013 Tue Jul 30 10:03:51 CEST 2013
Die Ausführungen in diesem Artikel dürften der angesprochenen Klientel bereits seit langem bekannt sein. Die reißerische Aufmachung als "Top-Thema" steht in einem krassen Missverhältnis zur Asussagekraft.