Stille Beteiligung




Aka_Recht_Empfehlung_9617
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Personengesellschaft

Stille Gesellschafter: Besonderheiten bei der Beteiligung von Familienangehörigen

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren, ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer sog. stillen Gesellschaft an. Lesen Sie hier, was eine typisch stille Beteiligung bzw. was eine a-typisch stille Beteiligung ausmacht und was für Besonderheiten bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten sind.



Kippschalter mit Aufschrift Gewinn oder Verlust
Kippschalter mit Aufschrift Gewinn oder Verlust
BFH Kommentierung

§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen Gesellschafters

Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resultieren und nicht zu negativen Einkünften führen, weil sie etwa nur höhere positive Einkünfte mindern.














Gestresster Mann hinter PC, Brille hochgeschoben, fasst sich die
Gestresster Mann hinter PC, Brille hochgeschoben, fasst sich die

Anlageverluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Regelmäßig ergeben sich bei Kapitalanlagen, bei denen hohe Renditen in Aussicht gestellt werden, höhere Risiken. Teilweise müssen die Anleger hierbei auch einen (Teil-)Verlust ihres Kapitals hinnehmen. Geschädigte Anleger in einem Schneeballsystem müssen sogar Scheingewinne versteuern, wie kürzlich von einen Finanzgericht entschieden wurde. Das Top-Thema stellt die steuerlichen Folgen bei unterschiedlichen Anlageformen dar.