E-Bilanz bei atypischen Gesellschaften
Das BMF erläutert, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln ist. Dabei unterscheidet es zwischen zwei Fällen:
- Atypisch stille Beteiligung an dem gesamten Unternehmen
- Atypisch stille Beteiligung an einem Teil des Unternehmens
BMF, Schreiben v. 24.11.2017, IV C 6 - S 2133-b/17/10004, veröffentlicht am 28.11.2017.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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23.04.2026
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