Gestalten mit der atypisch stillen Gesellschaft
Absicherung von Betriebsaufspaltungen und Ermöglichung von Umstrukturierungen
Die atypisch stille Gesellschaft bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. zur Absicherung von Betriebsaufspaltungen und zur Ermöglichung von Umstrukturierungen nach § 6 Abs. 5 EStG und § 6 Abs. 3 EStG.
Anteile an Kapitalgesellschaften
Eine besondere Rolle als notwendiges SBV II spielen Anteile an Kapitalgesellschaften bei der GmbH & Co. KG, aber auch bei der GmbH & atypisch Still. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie geeignet und bestimmt sind, der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zu dienen, indem sie zu deren Begründung oder Stärkung eingesetzt werden.
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
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Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
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Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
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Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
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Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
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Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
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Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
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Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
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Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
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Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
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