Gestalten mit der atypisch stillen Gesellschaft
Absicherung von Betriebsaufspaltungen und Ermöglichung von Umstrukturierungen
Die atypisch stille Gesellschaft bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. zur Absicherung von Betriebsaufspaltungen und zur Ermöglichung von Umstrukturierungen nach § 6 Abs. 5 EStG und § 6 Abs. 3 EStG.
Anteile an Kapitalgesellschaften
Eine besondere Rolle als notwendiges SBV II spielen Anteile an Kapitalgesellschaften bei der GmbH & Co. KG, aber auch bei der GmbH & atypisch Still. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie geeignet und bestimmt sind, der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zu dienen, indem sie zu deren Begründung oder Stärkung eingesetzt werden.
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