Aktienausbuchung im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps
Der Kläger hielt Aktien einer Immobilien AG, die im Jahr 2013 in ein Planinsolvenzverfahren eintrat. Der Insolvenzplan sah einen sogenannten Debt-to-Equity-Swap vor – einen Tausch von Schulden in Eigenkapital. Im Zuge dieses Verfahrens wurde das Grundkapital der Gesellschaft auf null herabgesetzt, infolgedessen endete die Börsennotierung der Gesellschaft, sodass das depotführende Institut die Aktien des Klägers 2014 aus der Girosammelverwahrung ausbuchte. Im Rahmen der Veranlagung 2014 beantragte der Kläger, den Verlust aus den wertlos ausgebuchten Aktien steuerlich als Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte ab und verwies darauf, dass die Liquidation einer Kapitalgesellschaft keine Veräußerung sei und es an einem Rechtsträgerwechsel fehle.
Veräußerungsverlust aus Kapitalvermögen
Das FG urteilte, dass der Kläger seinen Verlust steuerlich als Veräußerungsverlust aus Kapitalvermögen abziehen darf. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Veräußerung die entgeltliche Übertragung des (zumindest wirtschaftlichen) Eigentums auf einen Dritten. Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Als Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt unter anderem auch die Rückzahlung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG). Aus dieser Gleichstellung folgt, dass auch eine endgültig ausbleibende Rückzahlung zu einem Veräußerungsverlust führen kann. Die höchstrichterliche Rechtsprechung begründet diese Auffassung mit dem System der Abgeltungsteuer, das auf die vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen von Kapitalanlagen abzielt. Es wurde Revision eingelegt (Az beim BFH VIII R 43/18).
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
325
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
229
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
212
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
155
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
129
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
108
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
101
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
98
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
95
-
Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem
88
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026