Arbeitshilfe zur Steuerbescheinigung für Privatkonten und/oder -depots ab 2020
Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung
Anhand einer Muster-Steuerbescheinigung erläutert die bayerische Finanzverwaltung in der umfangreichen Arbeitshilfe, welche Angaben aus der Steuerbescheinigung an welcher Stelle in der Steuererklärung einzutragen sind. Zudem werden weitere Hinweise und Hintergrunderläuterungen gegeben.
Bayerisches LfSt, Arbeitshilfe veröffentlicht am 14.6.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4105
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
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