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In der Anlage Kap der Einkommensteuererklärung werden Kapitaleinkünfte erklärt.
Das Bayerische LfSt hat die "Arbeitshilfe Steuerbescheinigung für Privatkonten und / oder -depots ab 2020" veröffentlicht. Hierin sind zahlreiche Hinweise zum Ausfüllen der Anlage KAP enthalten.
Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung
Anhand einer Muster-Steuerbescheinigung erläutert die bayerische Finanzverwaltung in der umfangreichen Arbeitshilfe, welche Angaben aus der Steuerbescheinigung an welcher Stelle in der Steuererklärung einzutragen sind. Zudem werden weitere Hinweise und Hintergrunderläuterungen gegeben.
Bayerisches LfSt, Arbeitshilfe veröffentlicht am 14.6.2021
Schlagworte zum Thema:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkommensteuererklärung