Grundstücksschenkung: Weiterschenkung an Enkelkind

Vor dem FG Hamburg wurde verhandelt, ob es sich bei der Übertragung eines Grundstücks auf die klagende Enkeltochter um eine freigebige Zuwendung ihrer Großmutter oder ihrer Mutter handelte.

Weiterübertragung eines Grundstücksteils 

Die Mutter der Klägerin erhielt schenkweise mit notariellem Vertrag vom 8.12.2006 ein 1.400 qm großes Grundstück von ihrer Mutter. Sie übertrug einen Teil des Grundstücks ohne Gegenleistung auf die Tochter mit notarieller Urkunde vom selben Tag. Die Weiterübertragung des Grundstücksteils war bereits in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass hier eine unzulässige Kettenschenkung vorliege. Bezüglich der Schenkungsteuer ging das Finanzamt von einer direkten Schenkung der Großmutter an die Klägerin aus.

Schenkungsteuerliche Beurteilung 

Das FG Hamburg gab jedoch der Klage statt und verneinte eine direkte Schenkung von der Großmutter an die Klägerin. Das Gericht verwies darauf, dass zivilrechtlich zwei Schenkungen zwischen verschiedenen Personen vorliegen und diese Beurteilung auch schenkungsrechtlich maßgeblich sei. 

FG Hamburg, Urteil v. 20.8.2019, 3 K 123/18, veröffentlicht mit Newsletter 4/2019 des FG Hamburg

Schlagworte zum Thema:  Schenkungssteuer, Grundstück