Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung
Übertragung von Anteilen
Vor dem FG Münster wurde folgender Sachverhalt verhandelt: Eine GmbH hat eigene GmbH-Anteile mittels Abtretung unentgeltlich auf ihren Alleingesellschafter übertragen. Die GmbH wertete dies als steuerneutrale Einziehung der Anteile und Aufstockung des Nennwerts der Geschäftsanteile. Das Finanzamt sah darin jedoch eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und forderte Kapitalertragsteuer ein; dabei bewertete das Finanzamt die GmbH-Anteile mit dem Substanzwert. Die GmbH erhob hiergegen Einspruch, der jedoch erfolglos blieb.
Verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor
Das FG wertet die Klage als zulässig und begründet; die angefochtene Steueranmeldung ist rechtswidrig und aufzuheben. Zwar folgt das FG der Auffassung des Finanzamts darin, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an deren Alleingesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Denn die GmbH hat ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vorteil zugewendet und diese Zuwendung hat ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis.
Allerdings ist diese Zuwendung mit 0 EUR zu bewerten, da der Gesellschafter faktisch nichts Substantielles hinzugewonnen hat. Dies wird damit begründet, dass die fraglichen GmbH-Anteile für einen Alleingesellschafter keinen Wert an sich haben konnten, da er bereits vor der Übertragung der eigenen Anteile faktisch Alleingesellschafter gewesen war. Seine rechtliche und wirtschaftliche Position gegenüber der GmbH, gegenüber deren Geschäftspartnern und auch gegenüber Dritten hat sich nicht verändert, ebenso wie seine steuerliche Stellung.
Revision wurde zugelassen
Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Es ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt, wie eigene Anteile einer GmbH, die diese ihrem Alleingesellschafter zuwendet, zu bewerten sind. Ob das Finanzamt den Weg zum BFH geht, ist derzeit noch nicht bekannt.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
18.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
-
Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
-
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026