Kein Verlustvortrag aus Aktienveräußerung
Das FG Düsseldorf hatte über die Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2021 zu entscheiden.
Verluste aus der Veräußerung von Aktien
Die zusammenveranlagten Kläger begehrten nachträglich die Berücksichtigung höherer Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Die Einkommensteuerveranlagung 2021 sowie der Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2021 waren zunächst erklärungsgemäß ergangen und bestandskräftig geworden. Erst später reichten die Kläger eine von der Depotbank ausgestellte Ersatz-Steuerbescheinigung ein, aus der sich höhere Veräußerungsverluste ergaben, und beantragten die Änderung der Bescheide.
Das Finanzamt lehnte den Antrag mangels einschlägiger Korrekturvorschriften ab. Gegen den Ablehnungsbescheid wandten sich die Kläger lediglich insoweit, als er den Verlustfeststellungsbescheid betraf. Die Klage blieb ohne Erfolg.
Keine Korrekturmöglichkeit
Nach Auffassung des Senats können die nachträglich erklärten Verluste nicht im Verlustfeststellungsbescheid berücksichtigt werden, da der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung keine entsprechenden Verluste zugrunde lagen. Weder die Änderungsvorschriften der Abgabenordnung noch § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG eröffneten eine Korrekturmöglichkeit. Eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung selbst scheide ebenfalls aus. Insbesondere lägen die Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht vor, da die Kläger ein grobes Verschulden treffe. In der Anlage KAP werde ausdrücklich nach nicht ausgeglichenen Veräußerungsverlusten gefragt, was auch für steuerliche Laien verständlich sei. Zudem hätten die Kläger die Steuerbescheinigungen der Bank nicht überprüft.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2025, 10 K 1274/24 F, veröffentlicht am 22.1.2026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
-
5. Gewinnermittlung
84
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Neue anhängige Verfahren im Juni 2026
01.07.2026
-
Hebesätze der Grundsteuer in Tübingen bleiben gültig
01.07.2026
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026