Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkungssteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.4 Mindestwert (§ 164 BewG)

Rz. 452 Da kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften, aber dennoch regelmäßig werthaltig sind, stellt der nach § 163 BewG ermittelte Fortführungswert bei ihnen keine plausible und sachlich zu rechtfertigende Bewertungsgrundlage dar.[1] § 165 Abs. 2 BewG schreibt daher für steuerliche Zwecke den Ansatz eines M...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schimmelschmidt/Chai, Die Besteuerung von Vollrisikozertifikaten nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2008, 1711; Weissbrodt/Michalke, Die sonstige Kapitalforderung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, DStR 2012, 1533; Nothnagel, StPfl von Erstattungszinsgen gemäß § 233a AO, HFR 2014, 316; Stahl, Die Abzinsung bei zinslosen Kapitalforderungen im PV in ESt und Schenkungssteuer, DStR 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8

Auf einen Blick Trotz eines grundsätzlich höheren Spitzensteuersatzes im Einkommensteuergesetz von 55 % kann ein Zuzug nach Österreich für in Deutschland Steuerpflichtige durchaus interessant sein. Hingewiesen sei auf den reduzierten Steuersatz von 27,5 % auf Kapitaleinkünfte. Aus einer kurz- bis mittelfristigen Perspektive ist dabei vor allem an Sportler, Künstler oder Fors...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben

Rz. 135 Überträgt der Nacherbe das Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, wird der Vorerbe Vollerbe. Erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, gilt das Entgelt als Erwerb von Todes wegen und ist von diesem nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG zu versteuern. Diese Vorschrift hat gerade für den Fall Bedeutung, dass dem Nacherben ein voller wirtschaftlicher Ausgleich für die Aufgabe des Anw...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Güterstandsschaukel

Rz. 94 Eine weitere Variante, um die Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, kann darin bestehen, dass die Ehegatten per Ehevertrag in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Dadurch wird kraft Gesetzes ein Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst (§§ 1372, 1378 Abs. 3 S. 1 BGB). Diese Konstruktion nennt man "Güterstandsschaukel". Die Vermögenswerte, die durch den Wechsel übertra...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ermittlung der Gestaltungsziele des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Praxistipp Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / VIII. Erbschaft- und Schenkungssteuer

In der Schweiz werden Erbschaften sowie Schenkungen nicht durch den Bund besteuert. Dafür erheben praktisch alle Kantone (ausgenommen Schwyz, Obwalden und teilweise Luzern) eine sog. Erbschaft- und Schenkungssteuer. Abgesehen von einer Ausnahme wird die Erbschaftsteuer in allen Kantonen – wie in Deutschland auch – als Erbanfallsteuer, also auf dem Erbteil eines jeden Erben od...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Wünsche und Absichten des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten folgende Kriterien im Vordergrund:mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DBA Schweiz...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Sonderproblem: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 98 Früher galten unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienten, nicht als Schenkung. Häufig wurden derartige Vermögensverschiebungen als ehebedingte, unbenannte Zuwendungen bezeichnet. Die Rspr. [121] sieht in derartigen Zuwendungen aber regelmäßig Schenkungen, es sei denn, es ist eine konkrete Gegenleistung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Leitsatz 1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. 2. Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die H...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 16. Schenkungssteuer-/Erbschaftssteuerentlastungen 2017/2018

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Irrtum

Schrifttum: Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schenkungsteuer

Literatur: Breier, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, BB 2011, 1052; Birnbaum, DStR 2011, 252; Daragan, DStR 2011, 2079; Kortzkij, DStR 2011, 1454; Neufang/Merz, BB 2011, 2397; Viskorf, DStR 2011, 607; Birnbaum, BB 2013, 1371; Binnewies, GmbHR 2013, 449; Loose, DB 2013, 1080; van Lishaut, FR 2013, 891; Rodewald, BB 2018, 66...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.1 Grundsatzregelung

Rz. 4 Zum Anwendungsbereich sagt § 1 Abs. 1 S. 2 EUAHiG, dass das Gesetz auf jede Art von Steuern, also auf alle Steuern anzuwenden ist, "die von einem oder für einen Mitgliedstaat" oder dessen Gebietskörperschaften oder anderen "Gebiets- und Verwaltungseinheiten einschließlich der örtlichen Behörden" erhoben werden. Die Amtshilferichtlinie 2011/16/EU spricht von "lokalen Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerbescheid

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Steuerbescheid ist ein > Verwaltungsakt , mit dem eine FinBeh einen Steueranspruch festsetzt. Damit daraus die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer erwächst, muss der Steuerbescheid dem Stpfl bekanntgegeben werden (> Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten). Außerdem muss der Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 ...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VIII. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 29 In der Schweiz werden Erbschaften sowie Schenkungen nicht durch den Bund besteuert. Dafür erheben praktisch alle Kantone eine sog. Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ausnahmen bilden die innerschweizerischen Kantone Schwyz und Obwalden, welche weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer kennen. Der Kanton Luzern erhebt zwar keine Schenkungssteuer, berücksichtigt ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 101 Der Kanton Schwyz erhebt zudem weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Angesichts der erweitert beschränkten Steuerpflicht empfiehlt sich bei einem Umzug in den Kanton Schwyz vor Ablauf der Zehnjahresfrist gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG Vorsicht walten zu lassen, da die 30 %-Grenze des § 4 Abs. 2 AStG entsprechend nicht erreicht wird.mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 85 Im Kanton Zug sind die Ehegatten, Lebenspartner, direkten Nachkommen und Stiefkinder sowie Eltern und Stiefeltern des Erblassers/Schenkers von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 175 Abs. 1 Steuergesetz Zug (StG ZG)[99]). Darüber hinaus gewährt Zug in § 175 Abs. 3 StG ZG weitere Steuerbefreiungen, u.a. den Hausrat des Erblassers sowie einen Freibetrag von ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 118 Im Kanton Zürich sind der Ehegatte, der eingetragene Partner und die Nachkommen des Erblassers/Schenkers von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 11 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Zürich [ ESchG ZH][115]). Adoptivkinder werden dabei den leiblichen Kindern gleichgestellt (§ 25 ESchG ZH). Ansonsten steuerbefreit sind nur Gelegenheitsgeschenke b...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 108 Der Kanton St. Gallen befreit die Ehegatten, eingetragene Partner, die Nachkommen sowie die Stief- und Pflegekinder von der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Allgemein von der Steuer befreit wird die Zuwendung von Hausrat und persönlichen Gebrauchsgegenständen sowie Gelegenheitsgeschenken im üblichen Betrag bis zu 5.000 CHF (Art. 146 Steuergesetz St. Gallen (StG SG)[1...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 103 Der Kanton Nidwalden befreit Ehegatten, Kinder, (Ur-)Großkinder, Stief- und Pflegekinder sowie inzwischen auch die Eltern, Schwiegerkinder, Stief-, Pflege- und Schwiegereltern von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Art. 157 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 Steuergesetz Nidwalden (StG NW))[110]). Zudem sind Zuwendungen an Personen, die zum Zeitpunkt der Zuwendung bzw. des Tode...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Verfassungswidrigkeit der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Rz. 34 Erbschaften und Schenkungen[38] unterlagen in Österreich bis 31.7.2008 dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz vom 30.6.1955. Das Erbschaftsteuergesetz wurde jedoch mit einer Entscheidung des öst. Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006 als verfassungswidrig erkannt[39] und eine Reparaturfrist bis 31.7.2008 gesetzt, die der österreichische Gesetzgeber jedoch verstreichen...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Erbschaft- und Schenkungssteuer

1. Verfassungswidrigkeit der Erbschaft- und Schenkungssteuer Rz. 34 Erbschaften und Schenkungen[38] unterlagen in Österreich bis 31.7.2008 dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz vom 30.6.1955. Das Erbschaftsteuergesetz wurde jedoch mit einer Entscheidung des öst. Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006 als verfassungswidrig erkannt[39] und eine Reparaturfrist bis 31.7.2008 gese...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 113 Im Kanton Aargau sind die Ehegatten, der eingetragene Partner, die Nachkommen, die Stiefkinder, Eltern, Stiefeltern sowie die Pflegekinder und -eltern (sofern das Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre bestand) des Erblassers/Schenkers von der Erbschafts- und Schenkungsteuer nach § 142 Abs. 3 Steuergesetz Aargau (StG AG)[112] befreit. Ebenfalls sind juristische Perso...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 90 Steuerbefreit sind unter anderem Gelegenheitsgeschenke und Heiratsgut bis 5.000 CHF, Zuwendungen an den Ehegatten sowie Vermögen, welches zu Ausbildungszwecken übertragen wird. Attraktiv sind zudem die in Art. 100 des Steuergesetzes (StG AI)[101] vorgesehenen Freibeträge. So profitieren Nachkommen, Stiefkinder sowie Pflegekinder (zweijähriges Pflegeverhältnis vorausge...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. DBA Österreich/Deutschland (E) a.F.

Rz. 46 Nachdem der öst. Verfassungsgerichtshof wie dargestellt die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer für verfassungswidrig erklärt hatte und absehbar war, dass der Gesetzgeber keine betreffenden verfassungsgemäßen Gesetze schafft, sah sich die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, das DBA Österreich/Deutschland (E) zum 31.12.2007 zu kündigen. Mittels eines zusätzliche...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / C. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von Deutschland erhobenen Steuern

Rz. 47 Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt zahlreiche Vorschriften u.a. im Einkommensteuer-, Erbschaft- und Schenkungssteuer- sowie im Außensteuergesetz, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Nachfolgend sollen die Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland auf diese Vorschriften untersucht werden. I. Beschränkte Einkommensteuerpflich...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / F. Steuerlicher Vergleich einzelner Kantone

Rz. 83 Nachfolgend findet sich eine Zusammenstellung zur Besteuerung in ausgewählten Kantonen, welche als steuerlich attraktiv gelten. Ebenfalls enthalten ist der Kanton Zürich, da dieser, obwohl steuerlich weniger attraktiv, derjenige Kanton mit der höchsten Zuwanderung aus Deutschland ist.[98] Die dargestellte Einkommenssteuerbelastung bezieht sich auf eine ordentlich veran...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Unternehmer Theo Müller [1] und Otto Beisheim,[2] die (Ex-) Sportler Boris Becker, Franz Beckenbauer, Günther Netzer, Rainer Schüttler, Michael und Ralf Schumacher, Anni Friesinger, Jan Ullrich sowie der Autor Johannes Mario Simmel [3] haben sämtlich eines gemeinsam: Sie alle haben die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze in Deutschland [4] nicht mehr toleri...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Rz. 47 Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DB...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / Literaturtipps

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / B. Ausschlagung als beste Lösung?

Im nächsten Abschnitt wird der Frage nachgegangen, ob und wann die Ausschlagung die beste Lösung sein kann, und wann man besser davon Abstand nimmt. Dabei kann das Thema nicht erschöpfend behandelt, sondern nur in Teilaspekten vertieft werden. Die Ausschlagung ist immer dann geboten, wenn der Erblasser mehr Passiva hinterlässt als Aktiva. Mit der Ausschlagung verhindert der E...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Rechtsbehelfsbefugnis bei Feststellungsbescheiden

Rz. 3 Jeder, der nach § 154 BewG am Feststellungsverfahren beteiligt ist, kann gegen ihn betreffende Bescheide Einspruch einlegen. Als Faustformel gilt, dass jeder, der zu Recht oder zu Unrecht einen Bescheid erhalten hat, diesen durch Einspruch angreifen kann. Eine zur Einlegung des Einspruches geltend zu machende Beschwer, § 350 AO, ist auch dann anzuerkennen, wenn die beg...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Zusammenrechnung und Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 32 Grds. regelt § 21 ErbStG die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer. § 14 ErbStG wird dadurch nicht berührt. Bei der Berechnung des zutreffenden Anrechnungshöchstbetrags ist aber § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Folgt dem Erwerb, bei dem es zu einer Anrechnung nach § 21 Abs. 1 ErbStG kommt, ein weiterer Erwerb nach, der unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 ErbSt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 80 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet das Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. Die Vorschrift ergänzt die in § 47 AO beispielhaft aufgezählten Erlöschensgründe, enthält jedoch selbst keine Aussage über die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen. Insoweit ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO anzuwenden: Die entsprechende Steuerfestsetzung ist wegen des durch § 29 Abs. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Anrechnung unentgeltlicher Zuwendungen zwischen Ehegatten auf den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 50 § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ordnet das Erlöschen festgesetzter Schenkungsteuer für frühere Zuwendungen unter Ehegatten für den Fall an, dass diese Zuwendung später auf einen Zugewinnausgleichsanspruch anzurechnen ist. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit § 5 ErbStG und wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Die Wirkung des § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erstreckt sic...mehr