Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft).

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch.

[2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurde auf den am 18.12.2018 zugestellten Scheidungsantrag des Antragstellers mit Beschluss des angerufenen Gerichts vom 30.1.2019 geschieden.

[3] Vor Eheschließung, nämlich am 18.11.2016, überwies der Antragsteller der Antragsgegnerin auf deren Konto einen Betrag von 200.000,00 EUR mit dem Betreff "Darlehen für Baufinanzierung". Die Antragsgegnerin reichte diesen Betrag in mehreren Teilzahlungen an ihre Eltern weiter.

[4] Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die aus Kroatien stammenden Eltern der Antragsgegnerin verbrachten ihr Arbeitsleben in Deutschland und kehrten im Rentenalter nach K. zurück. Sie erwarben im Jahr 2013 ein ca. 1.800 m² großes Grundstück am Meer auf der Insel L. in Istrien. Sie bebauten dieses Grundstück mit einer aus mehreren Wohneinheiten bestehenden Wohnhausanlage. Die Beteiligten besichtigten das Grundstück anlässlich eines Urlaubs im August 2016; der Rohbau war zu diesem Zeitpunkt fertig gestellt. Das Gebäude wurde im Jahr 2017/2018 fertiggestellt. Es wird seither von den Eltern der Antragsgegnerin, der Antragsgegnerin selbst und der Schwester der Antragsgegnerin mit ihrer Familie teils selbst genutzt, teils vermietet. Bei Vermietungsanzeigen in einschlägigen Internetportalen (booking.com und airbnb.com) tritt die Antragsgegnerin als Vermieterin ("Gastgeber") auf.

[5] Die Eltern der Antragsgegnerin sind ausweislich des am 8.5.2021 erstellten, bisher nur in kroatischer Sprache vorliegenden Grundbuchauszuges als (einzige) Miteigentümer des betroffenen Grundstücks eingetragen. Die Schwester der Antragsgegnerin hatte in erheblichem Umfang zu den Kosten der Bebauung beigetragen. Auch der vom Antragsteller zur Verfügung gestellte und an die Eltern der Antragsgegnerin weitergereichte Betrag von 200.000,00 EUR floss vollumfänglich in den Bau und die Ausstattung dieser Immobilie.

[6] Der Überweisung der 200.000 EUR vom Antragsteller an die Antragsgegnerin war am 18.11.2016 folgender Austausch von Textnachrichten per WhatsApp zwischen den Beteiligten vorausgegangen und nachgefolgt:

[7] 13.12 Uhr: "Warst Du eigentlich schon bei der Bank?"

14:17 Uhr: "Schick mir mal Deine Kontodaten, ist steuerlich besser: ich gebe Dir Darlehen, Du kaufst. Dann ist es keine Schenkung, etc."

14:17 Uhr: "Bin gegen 15 H da"

14:19 Uhr: [Zusendung Bild von Rückseite der EC-Karte (für IBAN)]

14:20 Uhr: "Du kannst auch 100 direkt an meine Eltern und 100 an mich überweisen."

14:22 Uhr: "Das ist steuerlich nicht so clever"

14:23 Uhr: "Wenn Du kaufst, können sie dir die andere Wohnung schenken, wenn ich kaufe und Du eingetragen wirst, sind es 2 Schenkungen, zusammen über 205.000 EUR, d.h. Du müsstest Schenkungssteuer zahlen."

14:25 Uhr: "Ich überweise Dir 200 mit Betreff “Darlehen für Baufinanzierung', aber denke bitte daran, dass der Betrag inkl. Möbel kalkuliert ist."

14:26 Uhr: "Soll heißen, wenn das für den Bau alleine draufgeht, müssen wir für die Möbel eine andere Lösung (Kredit o.ä.) finden."

14:26 Uhr: "Oder noch anders: das sind meine gesamten liquiden Mittel."

14:27 Uhr: "D.h. auch, dass ich keinen anderen Job annehmen kann, arbeiten muss."

14:39 Uhr: "Sonst kann ich meine Steuerschuld nicht bedienen."

14:46 Uhr: "Ist raus, müsste Montag bei Dir sein."

14:47 Uhr: "Wenn Deine Eltern dringend etwas brauchen, kannst Du ja Deinen Dispo ausreizen."

14:47 Uhr: "Wichtig bei der Überweisung an sie: Betreff sollte “Kaufpreisrate xx' lauten."

14:48 Uhr: "Ok. Verstehe das Problem. Wir hätten auch erst einmal 20 k pro Person machen können (Mama Papa und ich) das ist steuerfrei."

14:29 Uhr: "Dann hätten sie zumindest schon mal gleich 60 k."

14:49 Uhr: "So ist es am saubersten."

14:49 Uhr: "Ich glaube bei Kindern ist der Freibetrag höher, d.h. ich kann meinen Eltern mehr schenken."

14:49 Uhr: "Und du kannst ihnen ja direkt online überweisen."

14:50 Uhr: "Du sollst Ihnen doch gar nichts schenken, das macht doch überhaupt keinen Sinn."

14:51 Uhr: "Sie wollen Die die untere Wohnung irgendwann schenken als vorweggenommenen Erbfall (keine Erbschaftssteuer) – und dafür wollen wir die Schenkungssteuer vermeiden."

14:51 Uhr: "Das macht Sinn."

14:53 Uhr: "Meistens, wenn ich von Finanzen rede: D."

[Antragsgegnerin] 14:53 Uhr: "Auch der erste Punkt. Dann “kaufe' ich Ihnen eine Wohnung ab und die andere schenken Sie uns."

[Antragsteller] 14:53 Uhr: "Jepp"

[8] Die Beteiligten korrespondierten vor und nach der verfahrensgegenständlichen Überweisung untereinander wie auch mit der Mutter der Antragsgegnerin und Dritten zu Details der Bauplanung, der Wohnungseinrichtung und der Finanzierung. Hinsichtlich dieser Korrespondenz wird auf den als Anlagenkonvolut zum Schriftsatz des Antragstellers vom 3.9.202...

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