Rz. 19

Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten.

 

Praxistipp

Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater!

In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:

Eigene Absicherung;
Absicherung des Ehegatten oder Lebenspartners;
Familienbindung des Vermögens;
Schutz des Vermögens vor Gläubigerzugriffen;
Vermeidung oder Minimierung von Erbschaft-/Schenkungssteuer.

Bei Gestaltung eines Testaments für Geschiedene oder Patchworkehen gewinnen noch folgende zusätzliche Wünsche an Bedeutung:

Erbrechtliche Neutralisierung des ehemaligen Ehegatten;
Ausschluss des Ex-Partners von der Vermögenssorge für die Kinder;
Vererben in der "Kernfamilie" bei Patchworkehen.

Die genannten Themen sollten zwingend mit dem Mandanten eingehend diskutiert werden!

 

Praxistipp

Eine ausreichende Liquidität des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners sollte immer gewährleistet sein, um die Nachlassverbindlichkeiten (Pflichtteilsansprüche, Steuern, allgemeine Erbfallkosten) tilgen zu können. Es gilt das Prinzip "Sicher-liquide-versorgt".[10] Von einer Gestaltung, wonach der Erblasser oder der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht mehr über genügend Barmittel verfügt, ist selbst im Falle einer Steuerersparnis abzuraten!

Reicht die Liquidität des Bedachten nicht aus, so wird dieser oftmals genötigt, eine Immobilie zu verkaufen. Dies kann nur durch eine rechtzeitige Vorsorge, beispielsweise durch Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages oder einer Lebensversicherung, verhindert werden.

[10] Tanck/Krug/Süß/Tanck, Anwaltformulare Testamente, § 1 Rn 12.

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