Schrifttum:

Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein Irrtum zuviel?, NZWiSt 2019, 59; Burkhardt, Rechtsirrtum und Wahndelikt, JZ 1981, 681; Burkhardt, Zur Abgrenzung von Versuch und Wahndelikt im Steuerstrafrecht, wistra 1982, 178; Dopslaff, Plädoyer für einen Verzicht auf die Unterscheidung in deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale, GA 1987, 1; Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters nach § 378 AO, wistra 2000, 201; Endrulat, Der "umgekehrte Rechtsirrtum": untauglicher Versuch oder Wahndelikt?, 1994; Fissenewert, Das Risiko des Steuerberaters hinsichtlich des Vertretens eigener (abweichender) Rechtsansichten bei der Abgabe von Steuererklärungen, DStR 1992, 1488; Hanßen, Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung (§§ 370, 378 AO) durch Abweichen von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung – insbesondere durch Steuerberater, 1984; von der Heide, Tatbestands- und Vorsatzprobleme bei der Steuerhinterziehung, 1986; Herzberg, Das Wahndelikt in der Rechtsprechung des BGH, JuS 1980, 469; Herzberg, Rechtsirrige Annahme einer Straftatbegehung – Versuch oder Wahndelikt, in GS Schlüchter, 2002, S. 189 ff.; Irrgang, Steuerhinterziehung durch Abweichung von der Auffassung der Finanzverwaltung oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, DB 1988, 781; Kuhlen, Die Unterscheidung von vorsatzausschließendem und nicht vorsatzausschließendem Irrtum, 1987; Kuhlen, Vorsätzliche Steuerhinterziehung trotz Unkenntnis der Steuerpflicht?, in FS Walter Kargl, 2015, S. 297; Kuhlen, Vorsatz und Irrtum im Steuerstrafrecht, in DStJG 38 (2015), S. 117; Leise, Irrtumslehre und steuerliches Straf- und Bußgeldrecht, DStR 1972, 556; Lüderssen, Die Parteispendenproblematik im Steuerrecht und Steuerstrafrecht: Vorsatz und Irrtum, wistra 1983, 223; Madauß, Praxisprobleme im Bereich der Steuerhinterziehung von Erbschaft- und Schenkungssteuer, NZWiSt 2017, 347; Maiwald, Unrechtskenntnis und Vorsatz im Steuerstrafrecht, 1984; Meyer, Der Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, NStZ 1986, 443; Meyer, Enthält der Tatbestand der Steuerhinterziehung ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, das jeglichen Verbotsirrtum ausschließt?, NStZ 1987, 500; Müller, Der Irrtum im Steuerstrafrecht, AO-StB 2003, 273; Müller, Das Unrechtsbewusstsein in der Steuerstraftat, AO-StB 2004, 70; Nierwetberg, Der strafrechtliche Subsumtionsirrtum – Tatbestands- oder Verbotsirrtum, Wahndelikt oder untauglicher Versuch, Jura 1985, 238; Ott, Spekulationsverluste und Kompensationsverbot, PStR 2001, 153; Radtke, Tatbestands- und Verbotsirrtum bei der Steuerhinterziehung, in GS Joecks, 2018, S. 543; Ransiek, Vorsatz des Arbeitgebers bei Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung, PStR 2011, 74; Reiß, Zur Abgrenzung von untauglichem Versuch und Wahndelikt am Beispiel der Steuerhinterziehung, wistra 1986, 193; Reiß, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum bei der Steuerhinterziehung, wistra 1987, 161; Rinjes, Die Irrtumsproblematik beim Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, wistra 2015, 7; Roxin, Die Abgrenzung von untauglichem Versuch und Wahndelikt, JZ 1996, 981; Samson, Irrtumsprobleme im Steuerstrafrecht, in Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, DStJG 6 (1983), S. 99 ff.; Schiffer, Ansatzpunkte zur Herabstufung des Vorsatzes, PStR 2003, 106; Schlüchter, Zur Irrtumslehre im Steuerstrafrecht, wistra 1985, 43; Schmitz, Die Abgrenzung von strafbaren Versuchen und Wahndelikten, Jura 2003, 593; Thomas, Die Steueranspruchstheorie und der Tatbestandsirrtum im Steuerstrafrecht, NStZ 1987, 260; Vogelberg, Der Irrtum im Steuerstrafrecht, ZAP 1993, Fach 21, S. 71 ff.; Wedler, Der Rechtsirrtum im Steuerstrafrecht, NZWiSt 2015, 99; Weidemann, Der Irrtum über die Steuerrechtslage, in FS Herzberg, 2008, S. 299; Weidemann, Vorsatz und Irrtum bei Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung, wistra 2010, 463.

I. Überblick

1. Geltung der allgemeinen Regeln (§§ 16, 17 StGB)

 

Rz. 645

[Autor/Stand] Früher traf § 395 RAO für das Steuerstrafrecht eine eigenständige Irrtumsregelung, die aber schon vor ihrer Abschaffung durch das 2. AOStraf-ÄndG vom 12.8.1968 als irreführend angesehen wurde[2]. Der Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften wurde vom RG als Tatbestandsirrtum betrachtet (s. Rz. 658 ff.)[3]. Heute gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO), so dass §§ 16, 17 StGB Anwendung finden.

 

Rz. 646

[Autor/Stand] Aus § 17 Satz 1 StGB folgt, dass die Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat nicht voraussetzt, dass der Täter bei ihrer Begehung aktuell die Einsicht hat, Unrecht zu begehen. Denn der Täter handelt nur dann ohne Schuld, wenn er die irrtümliche Annahme, kein Unrecht zu b...

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