Rz. 19

Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten folgende Kriterien im Vordergrund:

eigene Absicherung;
Absicherung des Ehegatten oder Lebenspartners;
Familienbindung des Vermögens;
Vermeidung oder Minimierung von Erbschafts-/Schenkungssteuer;
Schutz des Vermögens vor Gläubigerzugriffen.

Die genannten Themen sollten zwingend mit dem Mandanten diskutiert werden.

 

Praxishinweis

Eine ausreichende Liquidität und Versorgung des überlebenden Ehegatten sollte immer gewährleistet sein, um die Nachlassverbindlichkeiten (Pflichtteilsansprüche, Steuern, allg. Erbfallkosten) tilgen zu können. Von einer Gestaltung, wonach der Erblasser oder der überlebende Ehegatte nicht mehr über genügend Barmittel verfügt, ist selbst im Fall einer Steuerersparnis abzuraten!

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