Rn. 1675

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323).

 

Rn. 1676

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränkt ist, schließt die bloße Möglichkeit der Thesaurierung von Gewinnen in einer KapGes noch nicht die Anerkennung negativer Einkünfte aus. Es bedarf vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der individuellen Gestaltung der Verhältnisse der GmbH und/oder ihrer Gesellschafter eine Thesaurierungspolitik betrieben wird, die vorwiegend einer Realisierung von Wertsteigerungen durch Anteilsveräußerung dienen soll; BFH BStBl II 1982, 36; BFH/NV 1999, 1323.

 

Rn. 1677

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Ein Disagio (Damnum, Abgeld), dass für ein Darlehen zum Erwerb ertragbringender Kapitalanlagen bei Aufnahme zu zahlen ist, kann aufgrund des zinsähnlichen Charakters als WK berücksichtigt werden; s BFH BStBl II 1994, 930; 2000, 259. Zur Zahlung des Disagios vor Auszahlung des Darlehens s BFH BStBl II 1984, 428.

 

Rn. 1678

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung festverzinslicher Wertpapiere sind in vollem Umfang WK bei den Einkünften aus KapVerm, wenn auf Dauer gesehen ein Überschuss der stpfl Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden kann (BFH BStBl II 1982, 40). Der BFH stützt seine Begründung darauf, dass festverzinsliche Wertpapiere wegen der geringen Kursschwankungen nicht in erster Linie zur alsbaldigen Wiederveräußerung zwecks Realisierung von Kursgewinnen, sondern zur nachhaltigen Erzielung laufender, gleichbleibender Erträge erworben werden. Beim Erwerb von festverzinslichen Papieren ist vielmehr von vornherein mit dem Zufluss fortlaufender, gleichmäßiger und idR sicherer Erträge zu rechnen, so dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen diesen und den Schuldzinsen für den zum Erwerb der Papiere aufgenommenen Kredit im allg schon im VZ des Erwerbs ohne Weiteres erkennbar ist. Der BFH hat im Streitfall den Schuldzinsenabzug sogar bei vollständiger Fremdfinanzierung zugelassen, da der Kaufpreis nur durch eine kurzfristige Kreditaufnahme in diesem Umfang vorfinanziert worden ist, bis ausreichend Eigenmittel zur Verfügung standen. Im Falle der Erwartung sinkender Zinsen kann ein vorgezogener Erwerb von festverzinslichen Papieren unter Vorfinanzierung des Kaufpreises durch Aufnahme von Fremdmitteln dazu dienen, sich höhere Zinseinnahmen zu sichern, als sie später zu erzielen wären, wenn entsprechende Eigenmittel zur Verfügung stehen.

 

Rn. 1679

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Werden bei einer Kapitalforderung (Guthaben-)Zinsen nicht laufend ausbezahlt, sondern wachsen sie rechnerisch dem Kapitalstock zu und werden erst mit der Kapitalrückzahlung fällig (zB abgezinster Sparbrief, Zerobonds etc), würden bei Kreditfinanzierung dieser Papiere so lange negative Einkünfte entstehen, wie die Papiere gehalten werden bzw der Kredit getilgt wird. Werden die Schuldzinsen für die Anschaffungskredite derartiger Papiere tatsächlich jährlich entrichtet, bestehen keine Bedenken, sie als WK zuzulassen, sofern sich trotzdem auf Dauer noch ein Einnahmeüberschuss ergibt (für kreditfinanzierte Zerobonds: OFD Münster v 28.07.1986, BB 1986, 2254). Wenn mit dem Darlehensgeber von vornherein vereinbart ist, die an sich jährlich fälligen Schuldzinsen jeweils dem Kredit (verzinslich) zuzuschlagen, gelten die Schuldzinsen aber erst bei Darlehensrückzahlung als abgeflossen (keine negativen Einkünfte während des Innehabens der Papiere; für kreditfinanzierte Zerobonds: OFD Münster v 28.07.1986, BB 1986, 2254).

 

Rn. 1680

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Werden für den Erwerb einer typisch stillen Beteiligung iSv § 20 Abs 1 Nr 4 EStG Kreditzinsen aufgewendet, können diese als WK abgezogen werden. Sie unterliegen nicht der Beschränkung des § 15a EStG, sofern sie vom Gesellschafter aufgewendet werden, da § 15a EStG nur auf Gesellschaftsverluste anzuwenden ist.

 

Rn. 1681

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Sofern eine Kapitalforderung durch Rückzahlungen des Schuldners getilgt worden ist, können die Schuldzinsen, die durch den Refinanzierungskredit entstehen, nicht mehr als WK angesetzt werden, BFH BStBl II 1997, 424. Zur anteiligen WK-Kürzung bei teilweiser Darlehensrefinanzierung s Thüringer FinMin v 20.01.1998, S-2210 A – 3–203.2.

 

Rn. 1682

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Hinsichtlich der Kreditzinsen zur Finanzierung des Erwerbs eines privaten Berlin-Darlehens iSd § 17 Abs 2 BerlinFG hat der BFH BStBl II 1980, 352 entschieden, Kreditzinsen in voller Höhe als WK bei den Einkünften aus KapVerm zuzulassen.

 

Rn. 1683

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Schuldzinsen für einen Kredit zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur Angestelltenversicherung sind bei den sonstigen Einkünften in Gestalt wiederkehrender Bezüge in voller Höhe als WK abziehbar. Der BFH hat entschieden, dass es dem Ab...

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