Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkungssteuer

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 20 Gegenleistungen ohne Geldwert (§ 7 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 495 Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, werden bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht berücksichtigt (§ 7 Abs. 3 ErbStG). Die genaue Bedeutung der Vorschrift liegt im Unklaren. Nach der früheren Rspr. des BFH[1] galt die Vorschrift nur für das Ausmaß der Bereicherung, ließ aber eine Berücksichtigung der Gegenleistung bei der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 ErbStG)

Rz. 431 § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG regelt im Wege einer doppelten Fiktion, dass der durch einen Gesellschafter ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall "gilt", "soweit" der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Die Vorsch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Besondere Feststellungen für die Erbschaft- und Schenkungssteuer

Rz. 21 Die Vorschriften der §§ 13a Abs. 4, 13b Abs. 10 ErbStG ergänzen die Regelung des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BewG. Sie regeln die gesonderten Feststellungen für die Verschonung von BV und Anteilen an nicht notierten KapG. Festzustellen sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG die Ausgangslohnsumme, die Anzahl der Beschäftigten und die jährliche Lohnsumme sowie nach § 13b Abs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 § 97 BewG betrifft die Bewertung von inländischem Betriebsvermögen (indem die Regelung auf die Geschäftsleitung gem. § 10 AO oder den Sitz gem. § 11 AO im Inland abstellt) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer (zur Bewertung von ausländischen BV mit dem gemeinen Wert siehe die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG sowie § 109 Rz. 3). Bewertungsmaßstab ist gem. § 109 Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Dörfler/Spitz, Das Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG, ErbStB 2022, 14; Eisele, Die Erbschaftsteuer-Ric...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14.1 Schuldensaldierung bei jungen Finanzmitteln und jungem Verwaltungsvermögen

Rz. 260 Gemäß § 13b Abs. 8 S. 1 ErbStG ist die anteilige Schuldenverrechnung gem. § 13b Abs. 6 ErbStG von jungem Verwaltungsvermögen i. S. v. § 13b Abs 7 S. 2 ErbStG genauso wie von jungen Finanzmitteln i. S. v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG gänzlich ausgeschlossen. Rz. 261 Die Einschränkung greift allerdings nicht in den Fällen des § 13b Abs. 3 ErbStG, wenn Gegenstände des ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3b Schweiz / 2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 10 Die Steuerhoheit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat derzeit in der Schweiz nicht der Bund, sondern haben die Kantone inne. Entsprechend vielgestaltig ist die Erhebung der Steuer. Diese reicht vom Verzicht auf Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer (z. B: Kanton Schwyz), der Erhebung nur der Erbschaftsteuer (Kanton Luzern) bis zur Erhebung von Erbschaft- (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.3 Art der wirtschaftlichen Einheit [Zeile 4]

In der Feststellungserklärung ist anzugeben, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft handelt (Art der wirtschaftlichen Einheit). Ein unbebautes Grundstück[1] liegt vor, wenn das Grundstück nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und sich auf ihm keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Zugehörig...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / 1. Bewertung von unbebauten Grundstücken

Die Bewertung erfolgt mit dem gemeinen Wert. Zu unterscheiden ist, ob es sich um unbebaute Grundstücke §§ 178, 179 BewG oder bebaute Grundstücke §§ 180 bis 182 BewG handelt.[14] Dies sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden oder die vorhandenen Gebäude auf Dauer keiner oder nur unbedeutenden Nutzung zugeführt werden können. Darunter fallen auch Grun...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / a) Vergleichswertverfahren

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnung- und Teileigentum werden im Vergleichswertverfahren[16] ermittelt. Das heißt, es wird auf tatsächlich erzielte Veräußerungspreise anderer vergleichbarer Grundstücke zurückgegriffen. Dabei ist das Vergleichswertverfahren in 2 Varianten möglich: die Heranziehung von Kaufpreisen für Vergleichsgrundstücke nach § 183 Abs. 1 BewG und die Anwen...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / 3. Besonderheit "Familienheim"

Bei einer hohen steuerlichen Bewertung kann es deshalb um so mehr von Bedeutung sein, dass Immobilien bei der Berücksichtigung der Erbschaftssteuer außen vorbleiben, wenn diese von dem Ehegatten als Erbe oder aber den Kindern des Erblassers bzw. Enkeln zehn Jahre eigengenutzt werden (§ 13 Abs1 Nr. 4c ErbStG).[20] Aufgrund der großen Wertsteigerung von Immobilien in den vergan...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / 2. Bewertung von bebauten Grundstücken

Die Definition des bebauten Grundstücks richtet sich gem. § 180 Abs. 1 BewG nach der Benutzbarkeit der aufstehenden Gebäude. Grundstücke sind dann bebaute Grundstücke, wenn sie nicht die Merkmale unbebauter Grundstücke besitzen, das heißt, wenn sich auf ihnen benutzbare Gebäude befinden. Die Vorschrift unterscheidet 6 Grundstücksarten, wobei die jeweilige Grundstücksart des ...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / b) Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist anzuwenden bei Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern soweit ein Vergleichswert nicht vorliegt, bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermitteln lässt sowie bei allen sonstigen bebauten Grundstücken. Bei der Anwendung des Sachwertve...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / c) Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren[19] werden gem. § 182 Abs. 3 BewG Mietwohngrundstücke sowie Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke bewertet. Bei der Bewertung steht der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Grundstücksmarkt im Vordergrund, wobei für die Grundstücke auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete erzielt wird. Der Wert der Geb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / I. Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer[1] besteuert Erwerbe durch Schenkungen und von Todes wegen. Handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um betriebliches Vermögen, greifen die Verschonungsregelungen gemäß §§ 13a ff ErbStG ein. Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen den Zweck, die mit dem betrieblichen Vermög...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Information der Landesfinanzbehörden

Rz. 2 Die Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gehen alle beim BZSt ein.[1] § 138i AO sieht eine Information der Landesfinanzbehörden über die Meldung vor. Diese Information erfolgt aber nur insoweit, wie die betroffene Steuer von der Landesfinanzbehörde oder Gemeinde verwaltet wird. Liegt also die Verwaltungshoheit gem. Art. 108 GG bei den Ländern oder Gem...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Gegenstand der Schenkung

Gegenstand einer Schenkung kann u.a. sein: Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher, Wertpapiere, (Unter-)Beteiligungen, Gesellschafts-anteile, bebaute und unbebaute Grundstücke, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnisse (§ 780, 781 BGB). Keine Schenkung ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen. Dies ist Leihe.[3] Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Steuerliche Behandlung

Rz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Während sich aus dieser Zeit noch der Begriff des Gelegenheitsgeschenks erhalten hat, sind derartige Zuwendungen seit geraumer Zeit steuerpflichtig, sofern es sich nicht um eine Aufmerksamkeit (> Rz 12 ff) handelt oder eine Steuerbefreiungsvorschrift anzuwenden ist (vgl BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641 zu Lehrabschlussprämien; BFH 144, 547 ...mehr

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ZErb 11/2020, Schenkungsteu... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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Katalonien / d) Gemeinsamer Ankauf mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache

Rz. 7 Im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten lassen sich ggf. die durch den Güterstand der Gütertrennung geschaffenen Ungleichgewichte mittels gemeinsamer Ankäufe mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache (compravenda amb pacte de supervivència) korrigieren. Die Vereinbarung muss beim Kauf einer Sache während der Ehedauer so getroffen werden, dass ...mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

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Keine Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Zusammenfassung Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nach einem Beschluss des OLG Köln nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Es handele sich weder um eine nach §§ 106 Abs. 2, 162 Abs. 1 HGB eintragungspflichtige noch um eine eintragungsfähige Tatsache. Hintergrund Eine Kommanditistin hatte einen Teil ihres Kommanditanteils übertragen. In de...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 1. Erbschaftsteuer

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben alle Kantone und auch der Bund eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden progressive Tarife angewandt. Schenkungen werden deshalb besteuert, weil man vermeiden will, dass die Erbs...mehr

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ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Sachverhalt

Die Annehmende und die Anzunehmende, beides deutsche Staatsangehörige, begehren den Ausspruch einer Volljährigenadoption. 1. a) Die am ... 1960 geborene, ledige und kinderlose Annehmende ist die Schwester des Vaters der am ... 1990 geborenen, ledigen Anzunehmenden und damit deren Tante. Sie ist von Beruf Professorin. Die Anzunehmende hat eine am ... 2016 geborene Tochter. Sie...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Steuerverkürzung bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Aus den schweizerischen Bankunterlagen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, ob der Erblasser zu Lebzeiten eine Stiftung oder einen Trust mit Vermögen ausgestattet hat. Bevor eine Anzeige an das für die Festsetzung von Schenkungssteuer zuständige Finanzamt erfolgt, müssen die Erben vorab klären, ob eventuell Vermögensübertragungen seitens des Erblassers vo...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Angabe der Steuer

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid muss u. a. Angaben enthalten über Art und Betrag der geschuldeten Steuer. Der Stpfl. soll erkennen können, für welchen Sachverhalt er steuerlich herangezogen wird. Erforderlich ist die Angabe, dass die Steuern geschuldet werden und nicht etwa für die Steuer gehaftet wird, z. B. dass es sich um geschuldete pauschale Loh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmtheit des Regelungsinhalts

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Verwaltungsakt muss sich eindeutig und zweifelsfrei der Inhalt der Regelung, also das, was gewollt ist, ergeben. Abzustellen ist zunächst auf den Tenor (Ausspruch) des Verwaltungsakts. Nicht zum "Inhalt" des Verwaltungsakts i. S. des § 119 Abs. 1 AO gehören Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, für die § 119 Abs. 1 AO kei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundbesitzwerte ab 1.1.1996

Rz. 13 [Autor/Stand] § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG stellt klar, dass die Einheitswerte 1935 für Grundstücke und vergleichbare Betriebsgrundstücke sowie die Ersatzwirtschaftswerte für die Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet und die Einheitswerte 1964 im übrigen Bundesgebiet für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1.1.1996 sowie für Zwecke der Grunderwerbsteuer ...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen ihren Bruder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die behauptete Schenkung von Unternehmensanteilen sowie eines Kapitalkontos durch die Mutter geltend. Die Parteien sind die einzigen Kinder der am 20.4.2004 verstorbenen Erblasserin D.F. und ihres am 11.6.1996 vorverstorbenen Ehemanns Dr. K.F. Beide widerriefen in notariellen Urkunden d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / 8

Anmerkung Der vorstehende Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers am 25.11.2016 anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins in Nürnberg. Der Aufsatz wird in FF 10/2017 mit den folgenden Inhalten fortgesetzt: VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer X. Leibrente statt Unterhalt XI. Gestaltung und Abänderung XII. Abfind...mehr