Schenker mit Wohnsitz in Deutschland und Schweden
Besteuerungsrecht in Schweden
Vor dem FG Baden-Württemberg klagten in drei Verfahren Geschwister. Der Vater der Kläger schenkte ihnen 2005 Anteile an einer schwedischen Aktiengesellschaft. Er hatte im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in Deutschland und in Schweden und seinen Lebensmittelpunkt in Schweden, die Geschwister waren nicht im Inland ansässig. Fraglich war, ob in Deutschland Schenkungsteuer anfällt. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Besteuerungsrecht Schweden zustehe, auch wenn im Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer in Schweden abgeschafft gewesen sei. Das Finanzamt hat Revision eingelegt, Az. beim BFH II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20.
FG Baden-Württemberg, Urteile v. 5.8.2020, 7 K 2777/18, 7 K 2778/18, 7 K 2779/18, veröffentlicht am 17.11.2020
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