Alle am 12.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren) | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑‑dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen‑‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. | |
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen | Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. | |
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. |
Alle am 5.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
582
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
579
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
537
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Abschreibung für eine Produktionshalle
426
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
379
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
378
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Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
313
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Teil 1 - Grundsätze
307
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
272
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5. Gewinnermittlung
237
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Veräußerungskosten bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
11.07.2025
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Kein Anspruch auf Information über die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen
10.07.2025
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Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten
10.07.2025
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Alle am 10.7.2025 veröffentlichten Entscheidungen
10.07.2025
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Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen
10.07.2025
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Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers
09.07.2025
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Nach § 69 AO haftender Personenkreis
08.07.2025
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Bestimmung des Haftungsumfangs und Haftungsquote
08.07.2025
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Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
08.07.2025
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Haftung im Insolvenzverfahren
08.07.2025