Alle am 12.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren) | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑‑dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen‑‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. | |
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen | Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. | |
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. |
Alle am 5.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
281
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
270
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
189
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
146
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
113
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
102
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
98
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Abschreibung für eine Produktionshalle
76
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Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
72
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
72
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Erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf des letzten Grundstücks
28.08.2026
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Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich
28.08.2026
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Alle am 27.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
27.08.2026
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Entstehung junger Finanzmittel i. S. d. ErbStG
27.08.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung einer Gästekarte
27.08.2026
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Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten bei Schenkung von Kommanditanteilen
26.08.2026
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Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter
25.08.2026
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Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
25.08.2026
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Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
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Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026