Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1 GrEStG (und die Verwertungsbefugnis einschließenden) oder einen unter § 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat.mehr
Bei der sog. doppelten Treuhand kann (auch) nach Eintritt des Sicherungsfalles ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO vorliegen.mehr
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Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S.d. § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen.mehr
Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses und der daraus resultierenden Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien entschieden.mehr
Die unter sittenwidriger Anmaßung der (Allein-)Gesellschafterstellung beschlossenen Satzungsänderungen sind für die Zukunft rückgängig zu machen.mehr
Verhindert eine GbR, dass eine Gesellschaftsverbindlichkeit erlischt, indem sie die Abtretung an einen Treuhänder veranlasst, können Gesellschafter gegen ihre Inanspruchnahme durch den Treuhänder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) erheben. mehr
In einem Verfahren vor dem FG Düsseldorf war fraglich, ob für einen Grundstückserwerb eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 GrEStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GrEStG aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an einer KG zu gewähren ist.mehr
Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten.mehr
Kreditinstitute bieten ihren Kunden mitunter externe Zinsprodukte an, sodass das Anlegergeld an andere Institute im In- und Ausland weitergereicht wird. Das BMF erklärt, wie bei solchen Treuhandmodellen der Steuerabzug auf die Kapitalerträge funktioniert.mehr
Der BFH hat sich mit der organisatorischen Eingliederung bei faktischer Geschäftsführung durch den Geschäftsführer des Organträgers auseinandergesetzt.mehr
Ein Anteilsübertragungsvertrag kann mit einem Treuhandvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden. Lehnen die Beteiligten die erforderliche Beurkundung des Treuhandvertrags jedoch ab und lassen die Anteilsübertragung gleichwohl beurkunden, berührt die Formnichtigkeit des Treuhandvertrags die Wirksamkeit der Übertragung nicht.mehr
Hat das FA den Einspruch einer GmbH gegen einen Schenkungsteuerbescheid zurückgewiesen, ist ein zum Einspruchsverfahren hinzugezogener Gesellschafter nicht befugt, gegen den Schenkungsteuerbescheid Klage zu erheben.mehr
Wird der Geschäftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters zum Nennwert auf einen Treuhänder übertragen, der den Anteil bis zum Eintritt eines neuen Gesellschafters hält, ist die GmbH nicht Steuerschuldnerin.mehr
Ein Anleger, der als Treugeberkommanditist im Innenverhältnis einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist, kann Auskunft über Namen und Anschriften der anderen Anleger nicht nur gegenüber der Gesellschaft sondern auch von jedem Mitgesellschafter verlangen, wenn dieser die Auskunft unschwer erteilen kann.mehr
Eine Steuerberater-GmbH & Co. KG ist im Handelsregister einzutragen, wenn sie – auch in untergeordneter Art und Weise - Treuhandtätigkeiten erbringt.mehr
Ein Treuhandverhältnis kann auch anerkannt werden, wenn mehrere Treugeber ihre Rechte nur gemeinschaftlich ausüben können.mehr