Eine verbilligte Anteilsübertragung an eine, dem Geschäftsführer als Alleingesellschafter gehörende GmbH ist Arbeitslohn des Geschäftsführers.[1]

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.[2]

Die unentgeltliche und bedingungslose Übertragung von GmbH-Anteilen an 5 leitende Angestellte (jeweils 5 % der Anteile) der GmbH führt laut einem FG-Beschluss nicht zu Arbeitslohn bei den Angestellten. Hintergrund im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids des Angestellten war, dass die übertragenden Gesellschafter, die auch ihrem Sohn die übrigen wesentlichen Anteile übertragen haben, das Fortbestehen des Unternehmens absichern wollten.[3]

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