Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Spin-off

Eine Anteilsübertragung auf Aktionäre wird als Spin-off bezeichnet. Diese Anteilsübertragung kann – je nach Ausgestaltung – unterschiedliche steuerliche Folgerungen beim Anteilseigner nach sich ziehen. 1. Abspaltung[1] Erhält ein Anteilseigner Anteile an einer Körperschaft aufgrund einer Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 2 UmwG oder aufgrund eines vergleichbaren ausländischen Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Veräußerungsvorgänge und Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27 aE). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Grundsätze Neben der Veräußerung (entgeltliche Übertragung) wird die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung der maßgebenden Anteile (dh erhaltenen, auf diesen beruhenden oder mitverstrickten Anteilen) auf eine Kap-Ges oder Gen ausgelöst (s § 22 Abs 1 S 6 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S.V. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung

Rz. 447 Gem. § 6 Abs. 5 S. 3 AStG hat der Stpfl. oder sein Gesamtrechtsnachfolger dem zuständigen Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli Mitteilung zu erstatten über eine aktuelle Anschrift sowie die Zurechnung der Anteile. Hintergrund der Mitteilung dürfte folglich das Ziel sein, nicht gem. § 6 Abs. 5 S. 1 AStG mitgeteilte schädliche Anteilsübertragungen durch den Stpfl. auszu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Begriff der Veräußerung ist weder in § 22 Abs 1 noch Abs 2 UmwStG erläutert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) versteht man unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltliche Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Einlage/Entnahme (inkl. Entstrickung) der Anteile

Tz. 28a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Einlage Die Einlage der sperrfristverhafteten Anteile in das BV eines Einzelunternehmens ist schon mangels Rechtsträgerwechsels keine Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 22 UmwStG Rn 34). Ebenso löst die Einlage der Anteile aus dem PV in das Gesamthandsvermögens einer MU-Schaft (zum Begriff der Einlage s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nachweis bei Anteilen aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG

Tz. 85 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Nachw ist im Fall der aus einer Betriebseinbringung iSd § 20 UmwStG erhaltenen Anteile darüber zu erbringen, welcher Pers die erhaltenen Anteile (für stliche Zwecke) zuzurechnen sind. Denn die durch eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW erworbenen Anteile an der Übernehmerin sind solche "erhaltenen Anteile", die nach der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 und des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 9 UmwStG)

Tz. 26 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Neuregelungen des § 2 Abs 4 sowie des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG sollen die "Rettung" von zB durch Anteilsübertragungen vom Untergang bedrohten Verlustabzügen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und eines Zinsvortrags durch rückwirkende Umwandlungen auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Ereignis verhindern. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Erfüllung der Nachweispflicht des § 22 Abs 3 S 1 UmwStG

Tz. 91b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird der Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG fristgerecht erbracht, wird das FA nähere Erläuterungen einfordern, wenn die stliche Zurechnung der maßgebenden Anteile nicht hinreichend klar ist (s Tz 90a). Die Regelung des § 22 Abs 3 S 2 UmwStG greift nicht ("Erbringt er den Nachw nicht, …"). Dies gilt auch dann, wenn der Nachw eine geänderte Ante...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein:

Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thürmer, Erste Anm und Vorschläge zur Konzeption des "fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, StBp 1999, 322; Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonder-BV eines Mitunternehmers derselben PersGes, StBp 2000, 17; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129; Mitsch/Grüter, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 1384 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Hauptanwendungsfälle sind folgende Sachverhalte: Schenkung (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), (unmittelbare) Erbfolge, Herausgabe eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils durch die Erben an einen Vermächtnisnehmer (BFH BStBl II 1995, 714; BFH BStBl II 1991, 350; BMF v 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Rz 68 "Erbengemeinschaft"), Nießbr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Regelungsinhalt und Telos des § 8d KStG

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs vorausgeht, ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Anforderungen an den zeitlichen Rahmen der Anteilsveräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände ("Sperrfrist")

Tz. 19 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zeitlich befristeter Anwendungsbereich für den nachträglichen Einbringungsgewinn (§ 22 Abs 1 und 2 UmwStG) Die Regelungen des § 22 UmwStG beschränken sich tatbestandsmäßig auf eine zeitliche Anwendung "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 UmwStG). Nur sperrfristschädliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis des § 8d KStG zu § 8c KStG und zu § 2 Abs 4 UmwStG

Tz. 4 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c und § 8d KStG stehen als zwei sich ergänzende, eigenständige Regelungen nebeneinander. Anders als beim früheren § 8 Abs 4 KStG aF ist dabei ein Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der strukturellen Veränderung auf Gesellschaftsebene nicht erforderlich (s Tz 36). Tz. 5 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c KStG gehen nicht genu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 "Veräußerung" der Anteile ohne Rechtsträgerwechsel (vergleichbarer tauschähnlicher Vorgang bei Umwandlungen)

Tz. 28 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der BFH hat der Veräußerung von Anteilen durch entgeltliche Übertragung auf eine andere Pers (s Tz 27) den Fall gleichgestellt, in dem die sperrfristverhaftete Beteiligung durch Umw der Kap-Ges oder Gen untergeht und der AE im Gegenzug das Vermögen der Gesellschaft oder eine Beteiligung an der aus der Umw hervorgehenden Gesellschaft erhält. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Erwerb eigener Anteile

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betrachtet handelt es sich bei dem E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Zweck der Regelung und Tatbestand

Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG dient ebenso wie die Bestimmung zum fiktiven Einbringenden im Fall der unentgeltlichen Anteilsübertragung gem § 22 Abs 6 UmwStG (s Tz 106) der Sicherstellung der vollständigen Sperrfristverhaftung aller stillen Reserven der maßgebenden Anteile (erhaltene bzw eingebrachte Anteile) aus einer Einbringung. Ande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fikalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgabenan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Gen (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Pers (dazu s Tz 50f) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, der eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Gemeinsame Grundsätze

Tz. 39 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In § 22 Abs 1 S 6 UmwStG sind die der Veräußerung der nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG maßgebenden Anteile gleichgestellten Ereignisse abschließend aufgezählt (s Nitzschke in Blümich, § 22 UmwStG 2006 Rn 59; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 22 UmwStG Rn 147; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 336). Die freiwillige Herbeiführung eines n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.2 Nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung durch Handlung des Anteilseigners oder der übernehmenden Gesellschaft

Tz. 50d Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG gehen verloren, wenn eine einbringende Kö oder in den Fällen der Weitereinbringung die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung in einen Drittstaat verlegt (ist bei diesen Sachverhalten der Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG gegeben, liegt vorrangig eine Veräußerung der sperr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anforderungen an Vorbereitung einer Veräußerung

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Fraglich ist, wann eine Spaltung der Vorbereitung der Veräußerung an außenstehende Pers dient. Auch wenn dies aus dem Ges-Wortlaut nicht eindeutig hervorgeht, soll dafür nach der Ges-Begr eine konkrete Veräußerungsabsicht bestehen müssen oder zumindest eine Veräußerung nicht nur hypothetisch in Betracht gezogen werden (s BT-Drs 20/8628, 143)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.5 Teilentgeltliche Übertragung

Tz. 28c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Da die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung gem § 22 Abs 1 UmwStG in allen Fällen der entgeltlichen Anteilsübertragung, aber nur bei bestimmten Vorgängen der unentgeltlichen Übertragung eingreift (Rückschluss aus § 22 Abs 6 UmwStG), muss bei einer Anteilsveräußerung gegen ein Teilentgelt das Geschäft – nicht nur wegen der stlichen Beh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1a KStG (§ 34 Abs 6 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 37 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 7c S 2 bis 5 KStG, der durch das Kroatien-StAnpG zu Abs 6 (S 1 bis 4) und durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften neu gefasst wurde, regelt die erstmalige Anwendung der sog Sanierungsklausel iSd § 8c Abs 1a KStG idF des WachstumsBG für den VZ 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nach dem eindeutigen G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.1 Allgemeines

Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, nicht den Anspruch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung; rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

Tz. 291 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG muss der OT an der OG vom Beginn ihres Wj an ununterbrochen beteiligt sein. Das bedeutet, dass die finanzielle Eingliederung während des ganzen Wj der OG ununterbrochen bestanden haben muss. Diese Vorschrift ist eng auszulegen, bereits eine kurze Unterbrechung der Eingliederung ist schädlich. Vorstehendes gilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.2 Statusänderungen im Hinblick auf Anteile (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2)

Hintergrund Rz. 260 Nach § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG wird ein Entfallen der Wegzugssteuer ausgeschlossen, soweit die Anteile veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden. Der Tatbestand der Norm ist sehr weit gefasst. Er stellt insbesondere nicht darauf ab, ob im Rahmen des schädlichen Ereignisses stille Reserven aufzudecken waren oder nicht.[1] Rz. 261 D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9.2 Die Aufnahme in die GmbH

Neue Gesellschafter in der GmbH werden durch den Abschluss eines notariellen Übernahmevertrages zwischen der Gesellschaft und dem Eintretenden aufgenommen. Hier wie in der KG kann sich wie bei der Anteilsübertragung auch bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter ein abgestimmtes Vorgehen in KG und GmbH empfehlen, um z. B. beteiligungsidentische Gesellschaften zu erreichen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Kombination von GmbH und KG in der GmbH & Co. KG kann zu Schwierigkeiten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen führen. Die unterschiedliche rechtliche Ausgangslage ist der Grund dafür. Geschäftsanteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar. In der KG ist das anders: Die Übertragbarkeit von Anteilen an Personengesellschaften ist im Gesetz nicht vorgese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.7 § 39 AO (Zurechnung)

• 2019 Wirtschaftliches Eigentum an Mitunternehmeranteilen/§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO Entscheidend für die steuerliche Zurechnung eines Mitunternehmeranteils ist das wirtschaftliche Eigentum am Mitunternehmeranteil. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Mitunternehmeranteil verlangt, dass Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative auf den Erwerber mit Besitz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2019 Teleologische Reduktion der grunderwerbsteuerlichen Sperrfristen/§ 5 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 4 GrEStG Die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG sehen, um Missbräuchen vorzubeugen, Vor- und Nachbehaltensfristen in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 und 4 GrEStG vor. Da die Sperrfristen überschießend wirken, sind sie teleologisch zu reduzieren, wenn vor dem Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2019 Errichtungssteuerklassenprivileg/Mehr-Familienstiftung/Ein-Familienstiftung / § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG Sind an einem Familienunternehmen mehrere Gesellschafter beteiligt und soll dieses Familienunternehmen auf eine Familienstiftung übertragen werden, stellt sich die Frage, ob die Familienstiftung im Sinne einer Mehr-Familienstiftung oder einer Ein-Familienstiftung aus...mehr