Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel: mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.3 RETT-Blocker-Strukturen und Gestaltungsmissbrauch

Rz. 93h Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist dem Grunderwerbsteuerrecht bisher fremd gewesen. Insbesondere der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer solchen Betrachtungsweise nicht zugänglich. Die Einschaltung von RETT-Blockern konnte und kann daher nicht mit dem Argument begegnet werden, dass damit zwar keine rechtliche, wohl aber eine wirtschaftliche Anteilsvere... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand[1] liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft mit inländischem... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010[1] getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014[2] enthalten gegenüber den Vorgängererlassen Änd... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.4 Die wirtschaftliche Beteiligung i. S. d. § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93n Bei der Neuregelung des § 1 Abs. 3a GrEStG handelt es sich um einen eigenständigen Ergänzungs- und Fiktionstatbestand. Die Fiktion findet sowohl auf Kapitalgesellschaften als auch auf Personengesellschaften Anwendung. Beide Gesellschaftsformen werden hierbei gleich behandelt; auch bei Personengesellschaften wird nunmehr abweichend von § 1 Abs. 3 GrEStG auf die vermög... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.2 Einschaltung von RETT-Blockern

Rz. 93g In der Beraterpraxis ist darüber hinaus, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze[1] nach weiteren Wegen gesucht worden, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisi... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4 Begünstigte Rechtsvorgänge

Rz. 22 In § 6 a S. 1 Halbs. 1 GrEStG wird von Rechtsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, § 1 Abs. 2a GrEStG oder § 1 Abs. 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung gesprochen, für die die Steuer "nicht erhoben” wird. In Halbsatz 2 des Satzes 1 wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf den Übergang der Verwertungsbefugnis aufgrund einer Umwandlung ausgedehnt, hier al... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.3 Vereinigung bzw. Übertragung (Übergang) von mindestens 90 % der Anteile

Rz. 89 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG wird für alle ab dem 1.7.2021 verwirklichten Erwerbsvorgänge eine Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann ausgelöst, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand vereinigt (bzw. in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängige... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück.[1] Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich allein nach spezifischen grunderwerbsteu... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ... mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006; Vereinbarkeit des Antragserfordernisses mit Unionsrecht

1. Der Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006 , bei einem Anteilstausch den Buchwert (die Anschaffungskosten) oder einen Zwischenwert als Veräußerungspreis der Anteile anzusetzen, setzt keine bestimmte Form voraus. Er kann ausdrücklich oder konkludent gestellt werden. 2. § 21 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 2006 knüpft für das Ende der Antragsfrist... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbesitzzeit des veräußerten WG (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG seit jeher vorgeschriebene Vorbesitzzeit von 6 Jahren soll spekulativem Missbrauch der Begünstigungsvorschrift vorbeugen. Wegen der Verkürzung auf 2 Jahre im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahmen s Rn 131. Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der... mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 82-96

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; frü... mehr

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Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus einer Grundstücks-GbR

Zusammenfassung Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer nicht im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR, die ein Grundstück hält, aus, kann die Grundbuchberichtigung laut Beschluss des OLG Hamburg durch Bewilligung der Gesellschafter und Versicherung des letzten Gesellschafterbestandes erreicht werden. Grundbuchamt lehnt Grundbuchberichtigung wegen fehlender Nachweis... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 125 Die GbR ist seit dem 1.10.2024 nicht mehr uneingeschränkt (teilrechts)fähig. § 705 Abs. 2 unterscheidet vielmehr die rechtsfähige GbR von der nicht rechtfähigen GbR. Rechtsfähig ist eine GbR nur, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Nur sie hat nach § 713 BGB eignes Gesellschaftsvermögen. Die GbR kann den Gesellsch... mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe... mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 12. Anteilsübertragung und Kaufpreisfälligkeit

Rz. 18 Der Verkäufer ist an einer dinglichen Übertragung erst bei Zahlung des gesamten Kaufpreises interessiert. Der Käufer möchte den dinglichen Übergang möglichst sofort. Ergebnis der Kaufvertragsverhandlungen ist häufig ein Kompromiss: Übergang des Eigentums nach Zahlung einer ersten Kaufpreisrate. Erfolgt die dingliche Übertragung vor vollständiger Kaufpreiszahlung, so w... mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 12. Anteilsübertragung und Kaufpreisfälligkeit

Rz. 35 Der Verkäufer ist an einer dinglichen Übertragung erst bei Zahlung des gesamten Kaufpreises interessiert. Der Käufer möchte den dinglichen Übergang möglichst sofort. Ergebnis der Kaufvertragsverhandlungen ist häufig ein Kompromiss: Übergang des Eigentums nach Zahlung der ersten Kaufpreisrate. Erfolgt die dingliche Übertragung vor vollständiger Kaufpreiszahlung, so wir... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Unterbeteiligung

Rz. 197 Eine Unterbeteiligung[877] ist eine Beteiligung am Anteil regelmäßig in der Form einer Innen-GbR.[878] Vinkulierungsklauseln gelten für ihre Begründung grundsätzlich nicht (vgl. Rdn 189). Der Unterbeteiligte steht nur zum Gesellschafter, nicht aber zur GmbH in einem Gesellschaftsverhältnis. Daher gelten die Vorschriften des GmbHG für die Unterbeteiligung grundsätzlic... mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Ausnahme beim Erwerb eines GbR-Anteils

Rz. 4 Eine weitere – wenn auch nicht unproblematische – Ausnahme vom Formerfordernis stellt der Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil an einer GbR dar, der auch dann nicht der notariellen Form bedarf, wenn das Gesellschaftsvermögen im Wesentlichen aus Grundbesitz besteht.[4] Die zur Berichtigung des Grundbuches erforderlichen Bewilligungen bedurften bis zum 31.12.2023 a... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 322 Nach der Eintragung haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG für Verbindlichkeiten der GmbH nur deren Vermögen, nicht das der Gesellschafter.[1286] Von diesem Grundsatz gibt es wesentliche Ausnahmen. Deren Geltendmachung erleichtert die Rspr. durch Einsichtsrechte in Akten des Insolvenzverfahrens – auch bei Abweisung mangels Masse.[1287] Es haftet nur der tatsächliche Gesellsch... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 173 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 177 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 182). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d... mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _________________________ und Firma Y, _________________________ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegens... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f... mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen: mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen: mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Notarieller Vertrag

Rz. 172 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist nur bei notarieller Form bindend;[746] die wirksame dingliche Abtretung heilt den Mangel ex nunc (§ 15 Abs. 4 GmbHG).[747] Seine sachenrechtliche Abtretung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).[748] Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz ist erforderlich, nicht nur die eigentliche Abtret... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Mindestinhalt von Gesellschaftsverträgen

Rz. 2 Der Mindestinhalt folgt aus § 3 Nr. 1 (Firma), Nr. 2 (Gegenstand), Nr. 3 (Betrag des Stammkapitals), Nr. 4 (Zahl und Nennbetrag der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters), § 3 Abs. 2 (zeitliche Beschränkung, weitere Verpflichtungen der Gesellschafter [nicht erforderlich, aber bei Vorhandensein zwingende Aufnahme]) – hierzu Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 1 darauf hinweisend... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VI. Haftung des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 52 Der Alleingesellschafter (maßgebend hierfür ist die wirtschaftliche Stellung als Alleingesellschafter, vgl. BGH GmbHR 1993, 39), der zugleich Alleingeschäftsführer der GmbH ist, haftet dieser weder aus § 43 noch aus unerlaubter Handlung für Schäden, die durch sein Verhalten der GmbH zugefügt werden (vgl. Rz. 40; OLG Karlsruhe DStR 2000, 1024; Burgard/Heimann NZG 2018,... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch die Reform 2008 hatten sich folgende Änderungen ergeben: § 8 Abs. 1 Nr. 3 (Nummerierung der Anteile); § 8 Abs. 1 Nr. 5 (Nennbetrag der Anteile); § 8 Abs. 1 Nr. 5 Wegfall der Genehmigungsurkunde); § 8 Abs. 2 (Nachweise bei "erheblichen Zweifeln" des Registerrichters an der Richtigkeit der Versicherung); Aufhebung des früheren § 8 Abs. 2 S. 2 (keine Sicherheit mehr... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], da... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Der Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Anteilsübertragung und Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Lurati/Paasarge/Torwegge/Werthmann-Feldhues, Das neue GmbH-Recht, Freiburg 2009; Weinmann in M/W, § 3 Rz. 133 f. 8.1 Regelungsinhalt Rz. 380 Nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind beim Ausscheiden eines Gesellschafters der gesetzliche Erwerb der GmbH-Anteile (Satz 2 leg. cit.) durch die verbleibenden Alt-Gesellschafter und die Einziehu... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27c aE; zust s Gerichtsbescheid des Hess FG v 05.11.2... mehr