Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2 Stille-Reserven-Klausel

Der Gesetzgeber hat zeitgleich zu der Konzern-Klausel eine weitere Ausnahme in den § 8c KStG eingefügt, die sog. Stille-Reserven-Klausel.[1] Nach dieser ebenfalls ab VZ 2010[2] geltenden Regelung bleibt ein Verlustabzug trotz schädlichem Beteiligungserwerb bis zur Höhe der im übertragenen Geschäftsanteil ruhenden stillen Reserven erhalten. Eine solche Ausnahmeregelung ist ger...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.8 Verfassungsrechtliche Probleme

Von Beginn an wurden in Bezug auf den Untergang des Verlustabzugs verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Geklärt ist mittlerweile, dass eine Anteilsübertragung im Umfang bis zu 50 % keinen Untergang eines Verlustes zur Folge hat, auch keinen quotalen Verlustuntergang.[1] Nicht betroffen von der Entscheidung des BVerfG ist der vollständige Verlustuntergang aufgrund einer Ü...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1 Grundlagen und Übersicht

Tz. 138 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 21 Abs 2 S 1 UmwStG werden bestimmte Vorgänge einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile gleichgestellt. Die Gleichbehandlung besteht darin, dass die Verwirklichung der aufgezählten Sachverhalte dieselben Rechtsfolgen wie eine Anteilsveräußerung auslöst. Hier wird einerseits dem AE eine Option eingeräumt, jederzeit und freiw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Veräußerung – Begriff

Tz. 51 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG fingiert einen Gewinn iSd § 16 EStG als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abz der Veräußerungskosten und den AK, wenn einbringungsgeborene Anteile "veräußert" werden. Die Veräußerung löst also die Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen (dh stille Reserven bei Sacheinlage zuz oder abz aller Wertveränder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend (bei Ratenzahlung oder Stundung s Tz 68). Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Kaufpreisanspruchs (dh dem Stichtag der Anteilsveräußerung, s Tz 66) in EUR umgerechnet werden (s Urt des BFH v 24.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerungskosten

Tz. 73 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der VG iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist unter "Abzug der Veräußerungskosten" zu ermitteln. Was hierunter zu verstehen ist, wird in § 21 UmwStG nicht bestimmt. Nach ständiger Rspr des BFH zur VG-Gewinnermittlung bei – einer Anteilsveräußerung gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG vergleichbaren – singulären Ereignissen gehören zu den Veräußerungskosten solc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Anschaffungskosten durch Einbringung

Tz. 77 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Beim Erwerb der einbringungsgeborenen Anteile durch Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 23 und 25 iVm § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) wird die Höhe der AK durch den Wertansatz des eingebrachten Vermögens durch die Übernehmerin bestimmt. Durch die Bezugnahme auf "§ 20 Abs 4 UmwStG" in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist aber nicht nur diese "Ausgangsgröße" für die Ermi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Problemstellung

Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st-verstrickte Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.2 Altanteile sind nicht einbringungsgeborenen – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 41 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ist eine Kap-Ges durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG errichtet worden, sind sämtliche Beteiligungen an dieser Gesellschaft nicht nach § 21 UmwStG st-verhaftet. Wird bei einer solchen Kap-Ges eine Sachkap-Erhöhung/Barkap-Erhöhung mit Sachagio beschlossen und geht der (Teil-)Betrieb, MU-Anteil o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 152c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der spezielle Entstrickungstatbestand des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("exklusiv") für einbringungsgeborene Anteile (und damit auch die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) geht den allg Entstrickungstatbeständen der §§ 4 Abs 1 S 3f EStG (fiktive Entnahme), 12 KStG idF des SEStEG vor (s Urt des BFH v 12.10.2011, BStBl II 2012, 4...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wertansatz der Beteiligung

Rz. 35 [Autor/Zitation] Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die in nach dem 31.12.2009 begonnenen GJ erworben wurden, sind gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 nach der Buchwertmethode im Konzernabschluss abzubilden (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB; Rz. 24). Damit ist bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode die Beteiligung mit ihrem Buchwert in der Konzernbilanz anzusetzen. Wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerungsvorgang

Tz. 54 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der (zweigliedrige) Tatbestand der Veräußerung iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG setzt sich aus dem Kausal-(Verpflichtungsgeschäft) und dem Erfüllungsgeschäft zusammen (ebenso s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 82; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 105). Eine Veräußerung liegt somit erst dann vor, wenn ein Veräußerungs-, Tausc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises

Tz. 72 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Spätere Herabsetzungen des Veräußerungspreises (zB infolge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder Urt) oder der (tw) Ausfall der Kaufpreisforderung (zB wegen Erlass der Forderung oder Vermögenslosigkeit des Erwerbers) wirken (materiell-rechtlich) auf die Bemessung des Veräußerungspreises iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG zurück....mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.2 Ausscheiden

Rz. 170 Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen eine Abfindung aus, so veräußert er damit seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich an die verbleibenden Mitunternehmer. Der Vorgang ist rechtssystematisch als Veräußerung, nicht als Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzusehen. Zwar führt das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zivilrechtlich zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.5 Gewährung von Anteilen ohne gesonderte Gegenleistung (S. 5)

Rz. 339 § 20 Abs. 4a S. 5 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen einem Stpfl. Anteile i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zugeteilt werden, ohne dass dieser hierfür eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat. Zu denken ist etwa an die Zuteilung von Bonusaktien, die von einer AG ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und die nicht aus ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / III. Anteilsschenkung/Anteilsübertragung von Todes wegen

Rz. 125 Grundsätzlich sind die Befreiungsvorschriften nach § 3 Nr. 2 bzw. Nr. 6 GrEStG auch auf Fälle der Anteilsübertragung anwendbar. Dies ermöglicht beispielsweise folgende Gestaltung: Beispiel 1 V ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Diese ist vermögensmäßig nicht beteiligte Komplementärin der grundstückshaltenden X-GmbH & Co. KG, deren mit 100 % am Vermögen beteilig...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / IV. Anwachsungserwerb

Rz. 126 Die Ausnahmen von der Besteuerung nach § 3 GrEStG (insbesondere § 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG) sind auch auf Fälle der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)[196] sowie in Anwachsungsfällen anwendbar.[197] Dies gilt beispielsweise auch für folgenden Fall: Beispiel An der AB-GbR sind die Brüder A und B zu jeweils ½ beteiligt. Die GbR hält seit mehr als fünf Jahren e...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / V. Einsatz Grundbesitz haltender Personengesellschaften

Rz. 128 Mitunter erscheint es opportun, von der älteren Generation erworbenen Grundbesitz nicht Stück für Stück an einzelne Erwerber weiterzugeben, sondern stattdessen den Grundbesitz in einer Personengesellschaft zu bündeln, um anschließend mehrere Vermögensnachfolger an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Beispiel 1 Vater V bringt im Jahr 2021 ein Grundstück in eine GmbH & C...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / IV. Behaltensregelungen für Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 177 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[458] Rz. 178 Die Definition des Veräußer...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 3. Ersatztatbestand für Personen- und Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 38 Während § 1 Abs. 2a GrEStG eine Sonderregelung nur für Personengesellschaften darstellt, betrifft § 1 Abs. 3 GrEStG alle Gesellschaften, unabhängig von der Rechtsform. Hier geht es allerdings nicht lediglich um Anteilsübertragungen sondern um die Vereinigung (unmittelbar oder mittelbar) von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers. Vora...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 1. Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 48 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebende...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 4. Erwerbstatbestände nach § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 44 § 1 Abs. 3 GrEStG regelt (soweit nicht bereits eine Steuerbarkeit nach Abs. 2a bzw. 2b besteht)[76] die Grunderwerbsteuerpflicht schuldrechtlicher Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf solche Anteilsübertragungen begründen, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Vereinigung von wenigstens 90 % der Anteile an der betroffenen Gesellschaft in der Hand eines bzw. in ...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 1. Ersatztatbestand (nur) für Personengesellschaften, § 1 Abs. 2a GrEStG

Rz. 27 § 1 Abs. 2a GrEStG beschäftigt sich mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die – jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers – mit der sachenrechtlichen Verfügung über Grundbesitz wirtschaftlich vergleichbar sind. Konkret geht es hier um Änderungen im Gesellschafterbestand einer inländischen Grundbesitz haltenden Personengesellschaft. Ein (Ersatz-) Erwerbstatbes...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.1 Schädlicher Beteiligungserwerb

Rz. 5 Die Anwendung des § 8d KStG setzt voraus, dass es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG gekommen ist. Zum einen ist damit erforderlich, dass der Anwendungsbereich des § 8c KStG überhaupt eröffnet ist. Dies reicht andererseits aber nicht für die Anwendung des § 8d KStG aus. Zudem muss der Beteiligungserwerb auch schädlich gewesen sein. Damit ist § 8...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5 Kompakt-ABC "Sonstige Leistungen"

Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abgabe werthaltiger Abfälle Hinweis auf Abschn. 3.16. UStAE Anteilsübertragung Vgl. Stichwort "Wertpapierübertragung". Beratervertrag Vgl. Stichwort "Vertragsauflösung". E-Charging Ermöglicht der Betreiber einer "Stromtankstelle" den Fahrern von Elektrofahrzeugen den eigentlichen Ladevorgang in Kombination mit das Laden unterstützenden Dienstleistu...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.2 Kapitalerhöhung und -herabsetzung bei Spaltungen

Rz. 13 Handelt es sich bei der Auf- oder Abspaltung nicht um einen der über den Verweis in § 125 UmwG in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, ist beim übernehmenden Rechtsträger i. d. R. eine Kapitalerhöhung notwendig, um die Anteilsgewährung zu ermöglichen. Die Kapitalerhöhungsver...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Verlustabzug

Strittig ist die Norm des § 8c KStG für Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des § 8d KStG gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Entsprechende Anwendung bei mittelbarer Beteiligung

Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw Auff (s Rn K.11 und Rn K.14 UmwSt-Erl 2011; so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786 Rn 40) sind die Regelungen, die das Entstehen virtueller Bestände im stlichen Einlagekonto vermeiden sollen (s § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG), bei nur mittelbarer Beteiligung der übertragenden an der übernehmenden Kö (oder umgekehrt) e...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Befreiungen

Die Regelungen dürfen aber keine überschießende Tendenz haben. Deshalb wird in diesen Fällen zunächst, soweit auf einer Seite der Übertragung eine natürliche Person in gleichem oder anteiligem Umfang auch an der Gesellschaft beteiligt ist, die Steuer insgesamt oder ggf. anteilig nicht erhoben (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 GrEStG). Deren Anteil an der Gesamthand darf sich aber fünf...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Befreiung unentgeltlicher Anteilsvereinigungen

Schenkweise Anteilsübertragungen sind befreit; § 3 Nr. 2 GrEStG ist anwendbar.[57] Damit sind neben den Erwerben von Todes wegen alle unentgeltlichen Vorgänge unproblematisch. Auch bei zwei unentgeltlichen Teilakten kann die Anteilsvereinigung nur nach § 3 Nr. 2 GrEStG befreit sein, soweit sie auf der konkret den Tatbestand auslösenden Schenkung, nicht etwa der Vorschenkung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.4 Verlustabzug in den Fällen des Mantelkaufs (Abs. 4 a. F.)

Rz. 449 Die höchstrichterliche Rspr. hat den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust erzielenden und dem den Verlustabzug beanspruchenden Rechtsgebilde abhängig gemacht und ihn in Fällen des Mantelkaufs mit der Begründung abgelehnt, die wirtschaftliche Id...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.2 Inkongruente (disproportionale) offene Gewinnausschüttung

Rz. 352 Nach § 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG wird der nach § 29 Abs. 1 GmbHG auszuschüttende Gewinn nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt. Nach § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden. Eine solche Satzungsbestimmung über eine abweichende Gewinnverteilung stellt für sich allein betrachtet keinen Rechtsmissbr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr