Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Problemstellung

Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st-verstrickte Anteile ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.2 Altanteile sind nicht einbringungsgeborenen – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 41 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ist eine Kap-Ges durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG errichtet worden, sind sämtliche Beteiligungen an dieser Gesellschaft nicht nach § 21 UmwStG st-verhaftet. Wird bei einer solchen Kap-Ges eine Sachkap-Erhöhung/Barkap-Erhöhung mit Sachagio beschlossen und geht der (Teil-)Betrieb, MU-Anteil o... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerungsvorgang

Tz. 54 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der (zweigliedrige) Tatbestand der Veräußerung iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG setzt sich aus dem Kausal-(Verpflichtungsgeschäft) und dem Erfüllungsgeschäft zusammen (ebenso s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 82; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 105). Eine Veräußerung liegt somit erst dann vor, wenn ein Veräußerungs-, Tausc... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 152c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der spezielle Entstrickungstatbestand des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("exklusiv") für einbringungsgeborene Anteile (und damit auch die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) geht den allg Entstrickungstatbeständen der §§ 4 Abs 1 S 3f EStG (fiktive Entnahme), 12 KStG idF des SEStEG vor (s Urt des BFH v 12.10.2011, BStBl II 2012, 4... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises

Tz. 72 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Spätere Herabsetzungen des Veräußerungspreises (zB infolge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder Urt) oder der (tw) Ausfall der Kaufpreisforderung (zB wegen Erlass der Forderung oder Vermögenslosigkeit des Erwerbers) wirken (materiell-rechtlich) auf die Bemessung des Veräußerungspreises iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG zurück.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.2 Ausscheiden

Rz. 170 Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen eine Abfindung aus, so veräußert er damit seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich an die verbleibenden Mitunternehmer. Der Vorgang ist rechtssystematisch als Veräußerung, nicht als Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzusehen. Zwar führt das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zivilrechtlich zu eine... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T... mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.5 Gewährung von Anteilen ohne gesonderte Gegenleistung (S. 5)

Rz. 339 § 20 Abs. 4a S. 5 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen einem Stpfl. Anteile i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zugeteilt werden, ohne dass dieser hierfür eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat. Zu denken ist etwa an die Zuteilung von Bonusaktien, die von einer AG ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und die nicht aus ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / III. Anteilsschenkung/Anteilsübertragung von Todes wegen

Rz. 125 Grundsätzlich sind die Befreiungsvorschriften nach § 3 Nr. 2 bzw. Nr. 6 GrEStG auch auf Fälle der Anteilsübertragung anwendbar. Dies ermöglicht beispielsweise folgende Gestaltung: Beispiel 1 V ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Diese ist vermögensmäßig nicht beteiligte Komplementärin der grundstückshaltenden X-GmbH & Co. KG, deren mit 100 % am Vermögen beteilig... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / IV. Anwachsungserwerb

Rz. 126 Die Ausnahmen von der Besteuerung nach § 3 GrEStG (insbesondere § 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG) sind auch auf Fälle der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)[196] sowie in Anwachsungsfällen anwendbar.[197] Dies gilt beispielsweise auch für folgenden Fall: Beispiel An der AB-GbR sind die Brüder A und B zu jeweils ½ beteiligt. Die GbR hält seit mehr als fünf Jahren e... mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / IV. Behaltensregelungen für Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 177 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[458] Rz. 178 Die Definition des Veräußer... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / V. Einsatz Grundbesitz haltender Personengesellschaften

Rz. 128 Mitunter erscheint es opportun, von der älteren Generation erworbenen Grundbesitz nicht Stück für Stück an einzelne Erwerber weiterzugeben, sondern stattdessen den Grundbesitz in einer Personengesellschaft zu bündeln, um anschließend mehrere Vermögensnachfolger an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Beispiel 1 Vater V bringt im Jahr 2021 ein Grundstück in eine GmbH & C... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 3. Ersatztatbestand für Personen- und Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 38 Während § 1 Abs. 2a GrEStG eine Sonderregelung nur für Personengesellschaften darstellt, betrifft § 1 Abs. 3 GrEStG alle Gesellschaften, unabhängig von der Rechtsform. Hier geht es allerdings nicht lediglich um Anteilsübertragungen sondern um die Vereinigung (unmittelbar oder mittelbar) von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers. Vora... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 1. Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 48 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebende... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 4. Erwerbstatbestände nach § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 44 § 1 Abs. 3 GrEStG regelt (soweit nicht bereits eine Steuerbarkeit nach Abs. 2a bzw. 2b besteht)[76] die Grunderwerbsteuerpflicht schuldrechtlicher Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf solche Anteilsübertragungen begründen, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Vereinigung von wenigstens 90 % der Anteile an der betroffenen Gesellschaft in der Hand eines bzw. in ... mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / 1. Ersatztatbestand (nur) für Personengesellschaften, § 1 Abs. 2a GrEStG

Rz. 27 § 1 Abs. 2a GrEStG beschäftigt sich mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die – jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers – mit der sachenrechtlichen Verfügung über Grundbesitz wirtschaftlich vergleichbar sind. Konkret geht es hier um Änderungen im Gesellschafterbestand einer inländischen Grundbesitz haltenden Personengesellschaft. Ein (Ersatz-) Erwerbstatbes... mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.1 Schädlicher Beteiligungserwerb

Rz. 5 Die Anwendung des § 8d KStG setzt voraus, dass es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG gekommen ist. Zum einen ist damit erforderlich, dass der Anwendungsbereich des § 8c KStG überhaupt eröffnet ist. Dies reicht andererseits aber nicht für die Anwendung des § 8d KStG aus. Zudem muss der Beteiligungserwerb auch schädlich gewesen sein. Damit ist § 8... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Verlustabzug

Strittig ist die Norm des § 8c KStG für Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des § 8d KStG gg... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Entsprechende Anwendung bei mittelbarer Beteiligung

Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw Auff (s Rn K.11 und Rn K.14 UmwSt-Erl 2011; so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786 Rn 40) sind die Regelungen, die das Entstehen virtueller Bestände im stlichen Einlagekonto vermeiden sollen (s § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG), bei nur mittelbarer Beteiligung der übertragenden an der übernehmenden Kö (oder umgekehrt) e... mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Befreiungen

Die Regelungen dürfen aber keine überschießende Tendenz haben. Deshalb wird in diesen Fällen zunächst, soweit auf einer Seite der Übertragung eine natürliche Person in gleichem oder anteiligem Umfang auch an der Gesellschaft beteiligt ist, die Steuer insgesamt oder ggf. anteilig nicht erhoben (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 GrEStG). Deren Anteil an der Gesamthand darf sich aber fünf... mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Befreiung unentgeltlicher Anteilsvereinigungen

Schenkweise Anteilsübertragungen sind befreit; § 3 Nr. 2 GrEStG ist anwendbar.[57] Damit sind neben den Erwerben von Todes wegen alle unentgeltlichen Vorgänge unproblematisch. Auch bei zwei unentgeltlichen Teilakten kann die Anteilsvereinigung nur nach § 3 Nr. 2 GrEStG befreit sein, soweit sie auf der konkret den Tatbestand auslösenden Schenkung, nicht etwa der Vorschenkung,... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.4 Verlustabzug in den Fällen des Mantelkaufs (Abs. 4 a. F.)

Rz. 449 Die höchstrichterliche Rspr. hat den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust erzielenden und dem den Verlustabzug beanspruchenden Rechtsgebilde abhängig gemacht und ihn in Fällen des Mantelkaufs mit der Begründung abgelehnt, die wirtschaftliche Id... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.2 Inkongruente (disproportionale) offene Gewinnausschüttung

Rz. 352 Nach § 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG wird der nach § 29 Abs. 1 GmbHG auszuschüttende Gewinn nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt. Nach § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden. Eine solche Satzungsbestimmung über eine abweichende Gewinnverteilung stellt für sich allein betrachtet keinen Rechtsmissbr... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.7 Form der Poolvereinbarung

Rz. 209 Für die Poolvereinbarung ist grundsätzlich keine besondere Form vorgesehen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit (insb. gegenüber der FinVerw) dürfte die Einhaltung der Schriftform jedoch empfehlenswert sein.[1] Darüber hinaus dient eine schriftliche Vereinbarung auch der Streitvermeidung zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Rz. 210 Weitergehende Formvorschri... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.4.2 Verpflichtung zur Übertragung auf gebundene Anteilseigner (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Fall 2 ErbStG)

Rz. 195 Die für die Zusammenrechnung erforderliche Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn der Erblasser bzw. Schenker und die weiteren Gesellschafter verpflichtet sind, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen".[1] Rz. 196 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Erwerber im Zeitpunkt der Anteilsübertragung b... mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.2 Voraussetzung für den Verlustabzug

Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug ist, dass sog. "Unternehmensidentität" und "Unternehmeridentität" vorliegen. Im Einzelnen heißt das: Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat, identisch ist. Maßgebend sind hierbei die Art der Betäti... mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3.7 144

Änderungen im Gesellschafterbestand einer Grundbesitz haltenden GmbH & Co. KG unterliegen gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.[1] Ergänzungstatbestand zu diesen Erwerbsvorgängen ist § 1 Abs. 3 GrEStG. Übernimmt bei einer GmbH & Co. KG ein Gesells... mehr

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Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Zusammenfassung Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wi... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 EuGH-Grundsatzentscheidung "Marks und Spencer"

In der Rechtssache Marks & Spencer hat der EuGH[1] ein auch für das deutsche Recht richtungweisendes Urteil verkündet. Darin beschäftigt er sich mit der Frage, ob der im britischen Gruppenbesteuerungsrecht vorgesehene Ausschluss von Verrechnungsmöglichkeiten der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft mit den EG-Grundfrei... mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Anteilsübertragung

aa) Gesetzliche Vertretung (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt sch... mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Anteilsübertragung

aa) Gesetzliche Vertretung Rz. 60 Der entgeltliche Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien ist wegen der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wird unterschiedlich beurteilt. Mit Rücksicht auf die potenzielle Ausfallhaftung des Erwerbers gem. ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfolgen der Anteilsübertragung

aa) Haftung Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altfor... mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Anteilsübertragung

1. Gesetzliche Vertretung Rz. 81 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weshalb auch der beschränkt Geschäftsfähige gesetzlich vertreten werden muss. Soll der gesetzliche Vertreter selbst die Beteiligung erwerben, ist er gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB von de... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gegenstand der Anteilsübertragung

Rz. 1232 Bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist stets[1598] zwischen der Übertragung der Anteile an der Komplementär-GmbH und der Übertragung der Anteile an der KG zu unterscheiden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an zwei unterschiedlichen Gesellschaften. Wirtschaftlich wird die Anteilsübertragung an beiden Gesellschaften dagege... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Anteilsübertragung

Rz. 1379 Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Partnerschaft sind zum einen dergestalt möglich, dass ein Aufnahmevertrag mit einem neuen Partner und eine Ausscheidensvereinbarung mit dem die Gesellschaft verlassenden Partner geschlossen werden. Seit Langem ist allerdings anerkannt, dass ein Partnerwechsel auch durch direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils vom bis... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Aufschiebend bedingte Anteilsübertragung

Rz. 308 Problematisch war die Frage, ob auch bei der aufschiebend bedingten Anteilsübertragung ein gutgläubiger Erwerb möglich ist.[1048] Erwirbt bspw. ein Dritter von einem Treuhänder den Geschäftsanteil, obwohl dieser schon aufschiebend bedingt auf die Beendigung des Treuhandverhältnisses auf den Treugeber übertragen hat, erwirbt der Dritte von dem berechtigten Gesellschaf... mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Form der Anteilsübertragung

Rz. 84 Die Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist grds. auch dann formfrei, wenn zum Gesamthandsvermögen GmbH-Anteile oder Grundbesitz gehören, da Vertragsgegenstand nur die Gesellschaftsbeteiligung als solche, der Erwerb des Grundstücks bzw. GmbH-Geschäftsanteils hingegen lediglich Rechtsfolge dieses Erwerbs ist.[102] Bei der GmbH & Co. KG ist jedoch die Wahrun... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Anteilsübertragungen bei der Betriebsaufspaltung und § 8c, § 8d KStG

a) Anteile i.S.d. § 8c KStG Rz. 243 Die Regelung des § 8c KStG stellt auf eine zivilrechtliche Sichtweise ab. Sie gilt daher immer, wenn die im Gesetz genannten Quoten 25 %/50 % übertragen werden, unabhängig davon, ob steuerlich die Beteiligung zu einem Mitunternehmeranteil gehört. S. zu weiteren Einzelheiten und der Einführung des § 8d KStG unter § 23 Rdn 436 ff. b) Erwerb du... mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ... mehr