Rz. 85

Die Übertragung von Geschäftsanteilen richtet sich nach sec. 74 ff. Die Gesellschafter dürfen ihre Geschäftsanteile im Rahmen der Regelungen der Articles of Association frei veräußern.[42] Allerdings dürfen Gesellschaftsanteile der private limited company by shares nicht öffentlich angeboten werden. Das Memorandum of Association und die Articles of Association enthalten regelmäßig ausgiebige Einschränkungen der Übertragung von Geschäftsanteilen.

 

Rz. 86

Zur Übertragung ist lediglich erforderlich, dass die Dokumente der Übertragung (Transfer Deed) vom Übertragenden und Übernehmenden ausgestellt und unterzeichnet sind. Die Übertragung ist wirksam, wenn diese Dokumente mit den Berechtigungsscheinen der Gesellschaft zukommen und diese sodann genehmigt werden.[43] Die Genehmigung obliegt dem Board of Directors.

 

Rz. 87

Die Gesellschaften sind nach sec. 74 (4) dazu angehalten, ein Register mit den Anteilsübertragungen zu führen. Zur Übertragung der Geschäftsanteile ist ein Antrag an die Gesellschaft zu stellen. Falls die Gesellschaft es für angemessen erachtet, kann sie vor der Eintragung der Anteilsübertragung eine angemessene indemnity verlangen.

 

Rz. 88

Innerhalb von 45 Tagen nach der Antragstellung auf Übertragung der Anteile werden nach der Eintragung der Übertragung die Certificates of Shares ordnungsgemäß an den Übernehmer übergeben. Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen fällt eine stamp duty von 1,5 % an.

[42] 2011 CLD 634.
[43] 2000 CLC 477.

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