Rz. 125

Die Abtretung gilt mit Registrierung der Behörde als vollzogen. Schuldrechtlich entstehen die Verpflichtungen der Parteien bereits mit Vertragsabschluss.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge