Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

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Finnland / Literaturtipps

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Singapur / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 99 Anteile an einer Pte. Ltd. sind frei vererblich. Detaillierte gesellschaftsrechtliche Gesetzesregelungen bestehen nicht, es gelten grundsätzlich die erbrechtlichen Vorschriften. Im Companies Act ist lediglich geregelt, dass nur der Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter nach erfolgtem Nachweis seiner Berechtigung als rechtmäßiger Inhaber der Anteile des verstor...mehr

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China / c) Zustimmungspflicht

Rz. 120 Die Abtretung bedarf der Zustimmung von mehr als der Hälfte der übrigen Gesellschafter, falls der Geschäftsanteil an eine Person übertragen wird, die nicht Gesellschafter ist. Wenn die übrigen Gesellschafter die Zustimmung verweigern, sind sie verpflichtet, den abzutretenden Gesellschaftsanteil zu erwerben. Jede Weigerung zum Erwerb wird als Zustimmung zur Abtretung ...mehr

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Rumänien / a) Voraussetzungen

Rz. 72 Gemäß Art. 202 GesG können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine geschlossene Zahl von Gesellschaftern bzw. einen "persönlichen Einschlag" hat, ist die Übertragung von Geschäftsanteilen weitaus restriktiver geregelt als etwa jene von Aktien. Geschäftsanteile sind gesetzlich vinkuliert und können an ein...mehr

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Rumänien / c) Zustimmungserfordernis (Vinkulierung)

Rz. 75 Die Übertragung von Geschäftsanteilen zwischen den Gesellschaftern ist frei, da der geschlossene Charakter der Gesellschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine solche Übertragung bedarf daher keiner Zustimmung seitens der Generalversammlung. Beabsichtigt ein Gesellschafter hingegen die Veräußerung seiner Geschäftsanteile an einen (gesellschaftsfremden) Dritten, is...mehr

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Türkei / b) Übertragung nach Zwangsversteigerung

Rz. 150 Das Gesetz behandelt die Zwangsversteigerung ähnlich den Übertragungsvarianten nach Erbgang oder güterrechtlicher Auseinandersetzung (Art. 596 Abs. 1 HGB). Die neue Regelung – bzw. genauer: der Wegfall des Art. 522 HGB a.F. – hat dazu geführt, dass der Insolvenzverwalter, der in die Rechte des insolventen Gesellschafters eintritt, oder der pfändende Gläubiger die Ges...mehr

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Türkei / 2. Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Erbschaft und güterrechtliche Auseinandersetzung

Rz. 159 Im Fall der Vererbung von Gesellschaftsanteilen ist eine Zustimmung der Gesellschafter zur Anteilsübertragung nicht nötig, falls in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Die Generalversammlung hat innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den neuen Eigentümer abzulehnen (Art. 596 Abs. 2 HGB), vorausgesetzt, sie stellt eine dritte Person, die zum Erwerb bereit is...mehr

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Österreich / c) Übertragungsbeschränkungen

Rz. 133 Gesetzliche Übertragungsbeschränkungen bestehen nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. §§ 8, 30c Abs. 2 GmbHG). Oft wird jedoch die Übertragung von Geschäftsanteilen (oder Teilen desselben) durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (Vinkulierung, siehe Rdn 137). Es kann einerseits eine Beschränkung des Personenkreises, an d...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / a) Voraussetzungen

Rz. 71 Gem. Art. 412 ZTD können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Erwirbt ein Gesellschafter neue Geschäftsanteile, behält jeder seiner Anteile seine Selbstständigkeit. Für die Übertragung ist ein Vertrag in Form eines Notariatsakts oder einer privaten solemnisierten Urkunde erforderlich. Derselben Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Ver...mehr

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Serbien / II. Fakultativer Inhalt des Gründungsaktes

Rz. 25 Die fakultativen Bestandteile des Gründungsaktes betreffen zum einen die dispositiven Regelungen des ZPD (z.B. betreffend das Vorkaufsrecht der Gesellschafter im Falle der Anteilsübertragung eines Gesellschafters oder jene betreffend das Andienungsrecht eines Gesellschafters hinsichtlich seiner Geschäftsanteile im Falle bestimmter Beschlussgegenstände der Gesellschaft...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / c) Zustimmungserfordernis

Rz. 73 Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Übertragung des Geschäftsanteils an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, insbesondere das Erfordernis der Zustimmung der Gesellschaft begründet werden. Wird die für die Übertragung ggf. erforderliche Zustimmung der Gesellschaft nicht erteilt, so kann der übertragungswillige Gesellschafter eine gerichtliche Genehmigung beantr...mehr

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Serbien / b) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 63 Darüber hinaus kann ein Gesellschafter über seinen Geschäftsanteil rechtsgeschäftlich nur unter Beachtung der Bestimmungen betreffend das gesetzliche Vorkaufsrecht (Art. 161 ZPD) verfügen. Sofern der Gründungakt kein abweichendes Verfahren vorschreibt, ist jede rechtsgeschäftliche Übertragung eines Geschäftsanteils nur unter Beachtung des in Art. 162 ZPD beschriebenen...mehr

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Türkei / IV. Eigene Anteile

Rz. 98 Dass die GmbH selbst Anteile an sich selbst erwirbt, ist die Ausnahme, aber nicht ausgeschlossen. Die Bedingungen hierfür sind in Art. 612 HGB geregelt. Die einfachste Voraussetzung für den Erwerb eigener Anteile ist die vollständige Einzahlung des Grundkapitals. Der Erwerb darf keine Auswirkung auf den Bestand des Grundkapitals haben. Die Bezahlung des Kaufpreises mu...mehr

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Österreich / g) Zustimmungspflicht anderer Gesellschafter oder der Gesellschaft (Vinkulierung)

Rz. 137 Das Gesetz sieht keinerlei Zustimmungserfordernisse der anderen Gesellschafter oder der Gesellschaft vor. Derartige Zustimmungserfordernisse werden im Gesellschaftsvertrag häufig vereinbart. Folgende Varianten sind in der Praxis üblich:mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Frist für die Ablehnung

Rz. 333 Die Geschäftsführer müssen dem Erwerber innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung der Übertragung bei der Gesellschaft ihre Weigerung, den Erwerber einzutragen, bekanntgeben. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist strafbewehrt (Sec. 771 CA 2006). Rz. 334 Wird diese Frist nicht eingehalten, verliert die Gesellschaft das Ablehnungsrecht. Der Erwerber kann einen Rechtsbehel...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Beschränkung

Rz. 132 Art. 2:195 Abs. 3 NL-BGB bestimmt, dass im Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen während einer bestimmten Frist ausgeschlossen werden kann. Gemäß Art. 2:195 Abs. 4 NL-BGB kann im Gesellschaftsvertrag die Übertragung von Geschäftsanteilen noch weiter als in Abs. 1 oder 3 eingeschränkt werden. Eine Übertragung, die einer im Gesellschaftsvertrag...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Vererbung von Geschäftsanteilen

Rz. 103 Anteile an einer französischen SARL sind nach Art. L 223–13 Abs. 1 C.com. grundsätzlich frei vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch nach Art. L 223–13 Abs. 2 Satz 1 C.com. bestimmen, dass Rechtsnachfolger des Verstorbenen nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter in die Gesellschaft nachfolgen können. Hierfür gelten dann die Regeln wie bei der Anteilsüb...mehr

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Österreich / a) Zulässigkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 131 Geschäftsanteile sind zwingend übertragbar (§ 76 Abs. 1 GmbHG). Die Übertragbarkeit kann im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. In eingeschränktem Umfang werden gesellschaftsvertragliche Übertragungsverbote für zulässig gehalten, wie z.B. ein zeitlich befristetes Übertragungsverbot[55] oder Übertragungsverbote verbunden mit einer Kündigungsmöglichkeit.mehr

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Österreich / e) Form der Übertragung

Rz. 135 Die Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden bedarf der Form eines Notariatsaktes (§ 76 Abs. 2 GmbHG). Eine bloße Beglaubigung der Unterschriften ist nicht ausreichend. Ob auch eine ausländische Beurkundung zulässig ist, ist strittig. Die Zulässigkeit wird wohl dann zu bejahen sein, wenn die im Ausland erfolgte Beurkundung sowohl hinsi...mehr

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Türkei / c) Steuer

Rz. 151 Die bei Verkauf des Anteils erzielten Beträge sind, soweit dadurch gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs ein Mehrwert entsteht, nach dem Einkommensteuergesetz [55] zu versteuern. Derzeit beträgt der Freibetrag 10.600 TL. Zu beachten sind ferner Kosten wie die Stempelsteuer (damga vergisi)[56] und die Gebühren für die notarielle Beglaubigung.mehr

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Slowenien / a) Voraussetzungen

Rz. 70 Gemäß Art. 481 ZGD-1 können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Wenn im Gesellschaftervertrag bei einer d.o.o. nicht etwas anderes vereinbart wird, haben die Gesellschafter ein Vorkaufsrecht an den Anteilen der anderen Gesellschafter. Erwirbt ein Gesellschafter neue Geschäftsanteile, behält jeder seiner Anteile seine Selbstständigkeit. Gemäß Art. 48...mehr

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Österreich / k) Verpfändung von Geschäftsanteilen

Rz. 141 Die Befugnis zur Übertragung von Geschäftsanteilen schließt auch die Befugnis für deren Verpfändung ein. Daher kann auch die Verpfändung an dieselben Zustimmungserfordernisse wie die Veräußerung gebunden werden (z.B. Zustimmung der Gesellschaft, siehe Rdn 137). Für die Verpfändung ist kein Notariatsakt erforderlich (§ 76 Abs. 3 GmbHG). Bei der Verpfändung verbleiben ...mehr

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Österreich / j) Steuern, Kosten

Rz. 140 Einkommensteuer: Bei der Veräußerung ist lediglich ein allfälliger Spekulationsgewinn im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten samt Werbungskosten übersteigt (§ 31 Einkommensteuergesetz – EStG). Gerichtsgebühren: Die Anmeldung zum Firmenbuch verursacht 34 EUR Eingabegebühr und pro geände...mehr

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Österreich / f) Anzeigepflicht

Rz. 136 Sobald der Gesellschaft der Übergang eines Geschäftsanteils nachgewiesen wird, haben die Geschäftsführer den Übergang zum Firmenbuch anzumelden (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Die Geschäftsführer haften für den Schaden, der durch die schuldhaft verzögerte Anmeldung entsteht. Deshalb ist die unverzügliche Anmeldung zu empfehlen, eine gesetzliche Anmeldefrist gibt es jedoch nicht...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / b) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 72 Ein Gesellschafter kann über seinen Geschäftsanteil nicht ohne Weiteres verfügen,mehr

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Singapur / IV. Errichtung der Satzung

Rz. 44 Der Companies Act enthält nur wenige Formvorschriften für die Abfassung der Satzung. Vorgeschrieben ist die Schriftform und die Satzung hat folgende Mindestangaben vorzuweisen:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 10 Nach Art. 63 Abs. 1 AEUV sind grundsätzlich "alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten". Unter Kapitalverkehr ist der grenzüberschreitende Transfer von Werten in Form von Geld- oder Sachkapital zu verstehen.[10] Ausschlaggebend für die Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit ist d...mehr

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Kanada / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 46 Eine Verpflichtung zur Führung einer Gesellschafterliste für solche Anteile, die nicht als Inhaberpapiere ausgegeben wurden, sieht das Gesetz in Sect. 50 (1) CBCA ausdrücklich vor. Sie ist alphabetisch nach registrierten Inhabern zu ordnen; deren letztbekannte Anschriften sind aufzunehmen. Aufzuführen sind weiterhin die von dem jeweiligen Gesellschafter gehaltenen Ant...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / a) Zulässigkeit der Übertragung

Rz. 168 Die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden richtet sich im Falle fehlender Satzungsbestimmungen nach folgenden, in Art. 107 LSC aufgestellten Rechtsregelungen: Rz. 169 Die Übertragung unter Gesellschaftern – sowohl diejenige zugunsten von deren Ehegatten, Abkömmlingen, Eltern und Voreltern als auch zugunsten von Gesellschaften, die ders...mehr

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Deutschland / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 151 Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG). Ebenfalls der notariellen Beurkundung bedarf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Abtretung des GmbH-Geschäftsanteils, wenngleich ein etwaiger Formmangel durch die ordnungsgemäß beurkundete Abtretung geheilt wird (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Da jedoch im Rahmen der ...mehr

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Italien / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 101 Die Urkunden und Unterlagen, die beim Handelsregister eingereicht oder deren Inhalt eingetragen oder mitgeteilt werden muss, werden dort elektronisch archiviert. Seit dem 1.11.2003 sind die Gesellschaften verpflichtet, dem Handelsregister alle erforderlichen Informationen, einschließlich Jahresabschlüsse und Anträge auf Eintragung, Änderung und Löschung, Anzeigen und...mehr

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Türkei / III. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 144 Im Zuge der Handelsregistereintragung werden die Gesellschafter namentlich registriert. Außerdem wird ein Anteilebuch (pay defteri) angelegt, in dem der Name des Gesellschafters, die Höhe seines Anteils, die bereits geleisteten Zahlungen, Anteilsübertragungen und weitere mit dem Anteil zusammenhängende Veränderungen eingetragen werden (Art. 594 HGB). Für die Führung ...mehr

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Türkei / 6. Anteilebuch

Rz. 236 Ferner gibt es das "Anteilebuch" (pay defteri) (Art. 594 HGB). Das gehört eigentlich nicht zu den Rechnungsunterlagen, sondern dokumentiert die gesellschaftsrechtliche Situation der Gesellschafter und ihrer Anteile. Es hat insofern eine wesentliche Bedeutung, als die Übertragung von Geschäftsanteilen ihren wirksamen Abschluss erst durch Eintragung in das Anteilebuch ...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Verhältnis zwischen Anteilszertifikat und Gesellschafterbuch

Rz. 322 Um Gesellschafter der Ltd. zu werden, ist die Eintragung im Gesellschafterbuch konstitutiv notwendig (vgl. Rdn 313). Dementsprechend geben Sec. 769, 776 CA 2006 vor, dass Anteilszertifikate sowohl bei Anteilsausgaben als auch bei Anteilsübertragungen durch die Ltd. auszustellen sind. Der gutgläubige Erwerb eines Anteilszertifikats über einen nicht bestehenden Gesells...mehr

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Kanada / 1. Articles of Association

Rz. 19 Soweit, was bei einer Mehrzahl von Gesellschaftern üblicherweise der Fall ist, By-Laws erstellt und verabschiedet werden, geht der Inhalt der Articles of Association über den Pflichtinhalt (siehe Rdn 12 ff.) kaum oder nur unwesentlich hinaus. Das zu verwendende Formblatt sieht über die Pflichtangaben hinaus auch kaum Raum für zusätzliche Regelungen vor. Nicht unüblich...mehr

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Rumänien / IV. Eigene Anteile

Rz. 45 Der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft ist im GesG zurzeit nicht ausdrücklich geregelt. Aktiengesellschaften ist der Erwerb eigener Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals mit Genehmigung der außerordentlichen Hauptversammlung unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 1031 GesG und Art. 104 GesG) erlaubt. Es ist davon auszugehen, dass der Erwerb eig...mehr

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Singapur / II. Fakultativer Inhalt der Satzung

Rz. 40 Zum fakultativen Inhalt der Satzung gehören neben Regelungen, die seine nachträgliche Änderung untersagen, insbesondere auch solche über die Beschränkung von Anteilsübertragungen, Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter sowie Formeln für die Wertermittlung der Anteile. Rz. 41 Bei der Abfassung der Constitution sollte besonders berücksichtigt werden, ob dem Vorsitzenden d...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / Literaturtipps

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Singapur / III. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 89 Ein Verzeichnis der Gesellschafter (Register of Members) wird seit 2016 sowohl beim registered office der Gesellschaft (Public Limited Companies) als auch elektronisch vom Handelsregister (Private Limited Companies) geführt. Rz. 90 In das Register wird zunächst der Gesellschaftsanteil, also die Anzahl der Aktien, aufgenommen. Bei natürlichen Personen kommen deren Reise...mehr

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Türkei / 1. Überblick über die inhaltlichen Erfordernisse

Rz. 57 Die Satzung, die zu errichten ist, muss einige Angaben enthalten, deren "zwingende" Natur sich früher weniger aus dem Gesetz (Art. 506 u.a. HGB a.F.) als aus den Anweisungen des Handels- und Industrieministeriums ergeben hatten. Das Gesetz unterscheidet jetzt schärfer zwischen den Inhalten, die die Satzung zwingend aufzuweisen hat (Art. 576 HGB), und solchen, die dann...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Staatliche Aufsicht und Kontrolle

Rz. 83 In begründeten Verdachtsfällen von "corporate and financial malpractice" können gegen eine Ltd. staatliche Ermittlungen eingeleitet werden. Insgesamt darf jedoch nicht vergessen werden, dass solche Untersuchungen bei kleineren privaten Gesellschaften, die kein großes öffentliches Interesse finden, in der Praxis keine wesentliche Rolle spielen. Ermittlungsgegenstände s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Anteilsübertragung an leitende Angestellte im Rahmen einer Nachfolgeregelung

Wollen Ehegatten als Gesellschafter einer GmbH zwar eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen, sehen sie aber eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren gemeinsamen Sohn aufgrund dessen anderweitiger branchenfremder beruflicher Erfahrung und dessen fehlender unternehmerischer Erfahrung als kritisch an und erwarten sie, dass die Unternehmensnachfolge bei ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GrESt: Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung (RETT-Blocker)

Kein Vertrauensschutz: Im Urteil des BFH v. 27.9.2017 – II R 41/15, BStBl. II 2018, 667 = GmbHR 2018, 272 = GmbH-StB 2018, 109 (E. Böing), wonach für das Vorliegen einer grunderwerbsteuerbaren mittelbaren Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG im Fall der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft die Beteiligung am Gesellschaftskapital anstelle der gesamthänder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.3 Abweichende Regelungen in den Steuergesetzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Nach § 41 Abs. 1 S. 2 AO gilt "dies" nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Unter "dies" ist die in dem vorangehenden S. 1 getroffene Regelung zu verstehen, dass die Unwirksamkeit oder das Unwirksamwerden eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgesc...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / III. Einkommensteuerrechtliche Würdigung

Einkommensteuerlich stellt sich die Frage, wie die Einkünfte aus der Personengesellschaft beim Nießbraucher, wie auch beim Nießbrauchsteller, zu beurteilen sind. Um diese Frage beantworten zu können, ist jedoch zunächst zu klären, wer Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist. Der Nießbraucher ist nur dann als Mitunternehmer zu qualifizieren, wenn er eine Stellu...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / B. Problemkreise de lege lata

Bei genauerem Hinsehen sind in der Diskussion drei[11] Fragen wesentlich, die miteinander verwoben, aber getrennt voneinander zu beantworten sind: Liegt ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft vor, das ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger gemäß § 107 BGB selbst vornehmen kann? Können die Eltern den Minderjährigen bei dem Geschäft wirksam vertreten (§§ 1629 Abs...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / b) Versteckte rechtliche Nachteile

Den Minderjährigen dürfen durch die Anteilsübertragung auch keine anderen rechtlichen Nachteile treffen, die über die oben genannten kumulativen Voraussetzungen hinausgehen. Solche treten aber in der Gestaltungspraxis regelmäßig auf. Sieht der Gesellschaftsvertrag beispielsweise Nachschusspflichten[18] vor, wird dem Minderjährigen die Pflicht zur Anrechnung des Erhaltenen au...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / a) Eingehen eines Gesellschaftsvertrags

Dem Wortlaut nach sind Geschäfte genehmigungsbedürftig, die auf das Eingehen eines Gesellschaftsvertrags gerichtet sind. Der Wortlaut schränkt nicht ein, auf welche Weise bzw. zu welchem Zeitpunkt ein Minderjähriger Gesellschafter wird. Dennoch wird regelmäßig davon ausgegangen, dass der Wortlaut den "Abschluss" eines Gesellschaftsvertrages erfordere.[35] Der dadurch erzeugt...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2 Steuerkonsequenzen

Der Alleinerbe tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belastet ist, sind private Erbfallschuld...mehr