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§ 9 Recht der Personengesellschaften / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Dr. Peter Stelmaszczyk, Stefan Wegerhoff
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Rz. 842

Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Dies bedingt, dass der künftige Nachfolger am Abschluss des Gesellschaftsvertrages bereits beteiligt ist oder dem Gesellschaftsvertrag für den Fall seines Eintritts zustimmt.[1118] Rechtstechnisch handelt es sich bei der rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel um eine durch das Überleben des Nachfolgers aufschiebend bedingte Anteilsübertragung unter Lebenden auf den Todesfall.[1119]

 

Rz. 843

Der Anteilserwerb ist beim Nachfolger steuerpflichtig nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG. Ob das Sonderbetriebsvermögen vollständig auf den Nachfolger übergeht, hängt von der jeweils getroffenen Regelung ab.

[1117] Vgl. Hopt/Roth, HGB, § 131 Rn 56 f.
[1118] Vgl. BGHZ 68, 225, 231 ff.; MünchHdbGesR II/Klein/Lindemeier, § 41 Rn 28 m.w.N.
[1119] Vgl. BGH, NJW 1970, 1638, 1639; Hopt/Roth, HGB, § 131 Rn 57.

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