Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt

Rz. 54 § 8c Abs. 1 S. 1 KStG erweitert den Begriff des "schädlichen Beteiligungserwerbs" über die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital sowie von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten hinaus auf "vergleichbare Sachverhalte". Rz. 54a Bei der Beantwortung der Frage, was "vergleichbare Sachverhalte" sind, ist davon auszugehen, dass Mitgliedschaftsrechte an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.4 Übertragung von mehr als 50 %

Rz. 65 Der Tatbestand des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG setzt weiter voraus, dass mehr als 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital, der Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen werden oder dass ein Sachverhalt vorliegt, der einer solchen Übertragung entspricht. Maßgebend für die Übertragung von Anteilen ist die Beteiligung am "gezeichneten Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.3 Auswirkungen des Verlustabzugsverbots auf den Verlustrücktrag

Rz. 80 § 8c Abs. 1 KStG erfasst sowohl den Verlustausgleich als auch den Verlustabzug, also den Verlustvortrag wie auch den Verlustrücktrag. Die nach § 8c Abs. 1 KStG nicht abziehbar werdenden Verluste sind nach dem Wortlaut der Vorschrift auch vom Verlustrücktrag ausgeschlossen, also dem Rücktrag in eine Zeit, zu der der Tatbestand des § 8c Abs. 1 KStG noch nicht erfüllt wa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.4 Erwerb durch einen Erwerber oder nahestehende Personen

Rz. 45 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG muss die Übertragung der Anteile oder Stimmrechte auf "einen" Erwerber erfolgen. Während auf der Seite der Übertragenden mehrere Personen beteiligt sein können, ist nur die Übertragung an einen einzigen Erwerber schädlich. Die Erwerbe durch mehrere Erwerber werden also grundsätzlich nicht zusammengerechnet.[1]"Erwerber" der Beteiligung von m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Wenn lediglic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung / 5 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] und/oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen (sachliche oder personelle Entflechtung). Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, z. B. wenn das Besitzunternehmen die an die Betriebs-GmbH verpachteten Gestände veräußert (sachliche Entflechtung) oder durch Übertragung der GmbH-Anteile die personellen Voraussetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / 1. Registereintragung – Risiko bei Anteilsübertragungen?

Die Veräußerung und die Übertragung von GmbH-Anteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar hat hierbei, sobald die Übertragung wirksam geworden ist, eine neue Gesellschafterliste zu erstellen und zum Handelsregister einzureichen. Für die Veräußerung von Aktien ist dagegen keine notarielle Beurkundung erforderlich. Auch muss die Veräußerung von Aktien – anders als b...mehr

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Übertragung von Unternehmen... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Das immanente Krisenumfeld hat nahezu sämtliche Kernmärkte ins Schwanken gebracht. Zahlreiche Unternehmen haben insoweit mit starken Umsatz- und Gewinneinbrüchen bzw. hohen Verlustepisoden zu kämpfen. Der M&A-Markt scheint daher ein wichtiger Krisenkompensator zur Ergebnisverbesserung – gerade im gehob...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / 3. Die (ertrag-)steuerrechtliche Organschaft

Der Organträger ist ertragsteuerlich i.S.d. finanziellen Eingliederung an der Organgesellschaft beteiligt, wenn ihm Anteile an der Organgesellschaft – einschließlich der Stimmrechte daraus – steuerrechtlich in dem für die finanzielle Eingliederung erforderlichen Umfang zuzurechnen sind.[5] Wirtschaftsgüter sind hierbei grds. dem Eigentümer zuzurechnen.[6] Zur Abtretung von G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Siebtel-Regelung

Rn. 2124 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus dem Verweis auf § 22 Abs 2 S 3 UmwStG ergibt sich, dass der Veräußerungsgewinn um jeweils ein Siebtel (1/7) für jedes seit dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums) iRd Realteilung abgelaufene Zeitjahr vermindert wird. Kalenderjahre sind nicht maßgeblich (Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 720 (Ju...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Besteuerung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns war ursprünglich in §§ 30–32 EStG 1925 geregelt (vgl dazu BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897) und wurde sodann in § 16 EStG 1934 (RStBl 1934, 1261) übernommen. Durch Gesetze der Besatzungsmächte wurden § 16 Abs 4 und 5 EStG 1934 erst aufgehoben und sodann wieder eingeführt. Rn. 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Zurückbehalt von WG

Rn. 159 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Sofern nicht wesentliche Betriebsgrundlagen von dem Veräußerer zurückgehalten werden, ändert dies an der begünstigten Betriebsveräußerung nichts (BFH v 26.05.1993, BStBl II 1993, 710). Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen nach der Betriebsveräußerung in das PV übernommen o an Dritte weiterveräußert, gehört der daraus entstehende Verä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Beteiligung des bilanzierenden Unternehmens

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 widmet sich der Bilanzierung aller Transaktionen, bei denen die Gegenleistung in der Abgabe von Unternehmensanteilen oder Optionen auf Unternehmensanteile besteht. Zudem unterliegen auch Transaktionen, für die als Gegenleistung Zahlungen, die auf dem Unternehmenswert basieren, entrichtet werden, dem Anwendungsbereich des Standards. Somi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.5 Unentgeltliche oder verbilligte Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhung, verdeckte Einlage

Rz. 194 Werden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unentgeltlich oder verbilligt auf nicht am Besitzunternehmen beteiligte Angehörige (Nur-Betriebsgesellschafter, vgl. Rz. 104) übertragen, führt dies, gleich ob die Anteile im Betriebsvermögen der Besitzunternehmung selbst oder im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der Besitzpersonengesellschaft gehalten wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. Normenkette § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.2 Anteilsübertragung

Verfügungsrecht Jeder Teilhaber kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen hingegen können die Teilhaber nur gemeinsam verfügen, § 747 BGB. Aus dieser Bestimmung folgert die h. M., dass jeder Teilhaber seinen eigenen Anteil teilen und teilweise an Dritte übertragen kann.[1] Allerdings können sich die Miteigentümer untereinander vertragl...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kaufgegens... / 5 Mitverkaufte bewegliche Sachen

Gebäude und Zubehör Abgrenzung oft schwierig Beispiele Kraft Gesetzes mitverkauft sind die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks. Im Zweifel ist auch das Grundstückszubehör mitverkauft (§ 311c BGB). Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die Gebäude (§ 94 Abs. 1 BGB) sowie die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB). Zubehör s...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen (§ 711 BGB)

Rz. 139 Die Neuregelung des § 711 BGB (Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen)[266] – § 711 BGB alt regelte das Widerspruchsrecht – hat folgenden Wortlaut: (1) Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter. Die Gesellschaft kann eigene Anteile nicht erwerben. (2) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / aa) Zustimmungserfordernis

Rz. 142 Auch bei der GbR ist der Anteil des Gesellschafters als "Inbegriff der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten" zu verstehen.[274] Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf nach § 711 Abs. 1 S. 1 BGB der Zustimmung der anderen Gesellschafter (Notwendigkeit einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter zum Verfügungsgeschäft zwischen Veräußerer und Erwerber). Di...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.2.2.2 Anteilsübertragung

Strittig ist, ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Wegen der potenziellen Ausfallhaftung des Erwerbers gem. §§ 24, 31 Abs. 3 GmbHG ist diese Frage zu verneinen und ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[1] Die Schenkung voll eingezahlter Aktien ist lediglich rechtlich vorteilhaft. Im Aktienrecht existiert eine dem...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.2.1 Personengesellschaften

Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[1] Für den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht dies bereits aus der Tatsache der unbeschränkten persönlichen Haftung. Ob der Erwerb und auch die Schenkung eines Kommandit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Bezug der Gewinnanteile auf Grund der Gesellschafterstellung

Tz. 154 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wie bereits ausgeführt (s Tz 87), gehören GA nur dann zu den Eink aus KapV, wenn sie dem AE auf Grund einer Gesellschafterstellung und nicht wegen einer bloßen Gläubigerstellung zufließen (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128). Schmich/Schnabelrauch (GmbHR 2015, 516) gehen uE zutr davon aus, dass ein Bezug aufgrund einer Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO), 41; Autenrieth, Die Abtretung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Verlustabzug

Strittig ist die Norm des § 8c KStG für Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des § 8d KStG gg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Übermäßige Gewinnbeteiligung bei Personengesellschaften (Abs. 6)

Rz. 159 Wird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet, die insbesondere der Kapitaleinlage, der Arbeits- und sonstigen Leistung des Gesellschafters für die Gesellschaft nicht entspricht oder die einem fremden Dritten üblicherweise nicht eingeräumt würde, gilt das Übermaß an Gewinnbeteiligung als selbstständige Schenkung, die mit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften

Rz. 89 Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann der Anteil an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft anstelle einer unmittelbaren Übertragung auch mittelbar zugewandt werden. Dies gilt ebenfalls für den Anteil an einer stillen Gesellschaft, insbesondere für die atypisch stille Gesellschaft. Die mittelbare Zuwendung des Gesellschaftsanteils erfolgt offen, wenn d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 368 Gemäß § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG müssen die Verfügungsmöglichkeiten der Gesellschafter über die Anteile an der übertragungsgegenständlichen Personen- oder Kapitalgesellschaft beschränkt sein. Der Gesellschaftsvertrag darf lediglich Verfügungen zugunsten von Mitgesellschaftern, Angehörigen i.S.v. § 15 AO und – inländischen oder vergleichbaren ausländischen[883] – ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 23 Auch Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften können Zuwendungsgegenstand sein. Entscheidend ist, ob Zuwendungsgegenstand nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Anteil an einer Gesellschaft ist.[49] Demgegenüber ist nicht Voraussetzung, dass die Gesellschafterstellung auch einkommensteuerlich anerkannt wird.[50] Aus Sicht des Einkommensteuerrechts kann es bei Fam...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 26 Der Wert von Anteilen, für die kein Börsenkurs i.S.v. § 11 Abs. 1 BewG festgestellt werden kann,[76] wird gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG vorrangig aus tatsächlich durchgeführten Verkäufen abgeleitet. Maßgeblich ist hierbei der tatsächlich erzielte, nicht der ursprünglich vereinbarte Erlös. Auch nach dem Bewertungsstichtag eintretende Kaufpreisminderungen sind zu ber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr