Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15a ... / b) Der Anteil wird von einzelnen Gesellschaftern oder Dritten unentgeltlich übernommen (Gesellschafterwechsel)

Dr. Horst Bitz
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rn. 57

Stand: EL 179 – ET: 02/2025

Ist der Anteil des ausscheidenden Kommanditisten an den stillen Reserven in Einzel-WG und dem Firmenwert geringer als sein negatives Kapitalkonto, so wird der neu Eintretende an den Ausscheidenden idR kein Entgelt zahlen (bzw es handelt sich um eine Fehlmaßnahme, dann Sonder-BA: BFH BStBl II 1995, 246).

Erfolgt die Anteilsübertragung zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht wegen bereits feststehender fehlender Gewinnerwartung das negative Kapitalkonto ohnehin ergebniswirksam beim Anteilsinhaber aufzulösen war – s Rn 6c – (BFH BStBl II 1986, 896: wegen mangelnder Gewinnchance wird der Erwerber gar nicht erst Mitunternehmer), so kann bzw konnte Interesse an der Übertragung eines negativen Kapitalkontos insb auf folgenden Erwägungen beruhen:

(1) Eltern übertragen "schenkweise" den Anteil auf ihre Kinder (wegen der zivilrechtlichen Schwierigkeiten bei Minderjährigkeit s Schmidt, FR 1978, 353, 365) und gehen davon aus, dass infolge § 6 Abs 3 EStG bei ihnen kein Veräußerungsgewinn anfällt und dieser stattdessen bei zukünftiger, aber noch nicht unmittelbar absehbarer Insolvenz oder Liquidation der KG von den Kindern mit niedrigem ESt-Satz zu versteuern ist.
(2) Der Übertrag des Anteils erfolgt unentgeltlich auf einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten mit tarifbegünstigter Versteuerung des Veräußerungsgewinns, um eine Versteuerung zum vollen Steuersatz bei vorzeitiger Auflösung des negativen Kapitalkontos ohne Liquidation zu vermeiden: s Rn 6c.

Zu (1): "Schenkweise" Übertragung auf Familienangehörige oder Mitarbeiter

Auch bei einem die anteiligen stillen Reserven und den anteiligen Geschäftswert übersteigenden negativen Kapitalkonto lässt die Rspr § 6 Abs 3 EStG bei vorweggenommener Erbfolge (eine Übertragung im Rahmen eines Erbfalls ist grundsätzlich unentgeltlich) oder unentgeltlichem Übertrag auf Mitarbeiter insgesamt zur Anwendung gelangen, wenn das Gesellschaftsvermögen erhebliche stille Reserven enthält und die Fortführung des Unternehmens – ggf aufgrund eines neuen Konzepts – noch eine Gewinnchance repräsentiert: Im Einzelnen s Rn 51b. Die Höhe der stillen Reserven und des Firmenwerts sollten deshalb in den Akten dokumentiert werden.

Künftige Gewinnanteile, durch die das negative Kapitalkonto aufgefüllt wird, und einen Gewinn aus einer nachfolgend evtl entgeltlichen Veräußerung des Anteils mit negativem Kapitalkonto muss der übernehmende Erwerber versteuern.

Zu (2): Unentgeltlicher Übertrag auf einen fremden Dritten oder einen Gesellschafter

Fall der Teilentgeltlichkeit besonderer Art. § 6 Abs 3 EStG gilt nur insoweit, als übergehende und nicht unwesentliche anteilige stille Reserven einschließlich Geschäftswert das negative Kapitalkonto abdecken; in Höhe des restlichen übersteigenden negativen Kapitalkontos entsteht beim Übertragenden ein sofort gem §§ 16, 34 EStG steuerbegünstigter Aufgabegewinn. Im Einzelnen und zur Behandlung beim Erwerber s Rn 51b.

Zur vorweggenommenen Erbfolge (im Übrigen in Höhe der stillen Reserven unentgeltlich bei entsprechend erkennbarem Willen – Dokumentation!) gem FG Düsseldorf EFG 2010, 803 mit Teilanwendung von § 6 Abs 3 EStG s vorstehende Ausführungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    665
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    403
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    343
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    336
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    320
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    303
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    298
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    297
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    271
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    259
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    254
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    216
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    203
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    190
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    190
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    184
  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
    184
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    179
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    178
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    177
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Praxis-Tipp: 6-jährige Vorbesitzzeit bei Betriebserwerb
Grimsby, Lincolnshire, England, England, UK, UK --- Lines of new excavators and diggers in port, Gri
Bild: Corbis

Gewinne aus der Veräußerung der in § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG aufgezählten Wirtschaftsgüter können grundsätzlich nur dann auf Reinvestitionsgüter übertragen oder in eine § 6b-Rücklage eingestellt werden, wenn die Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 6 Jahre zum Anlagevermögen gehört haben. Doch was gilt, wenn ein Betrieb erworben wird?


Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2024
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2024
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stille Reserven niedriger als das negative Kapitalkonto
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stille Reserven niedriger als das negative Kapitalkonto

  Rn. 51b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Sind die übergebenen anteiligen stillen Reserven einschließlich anteiligem Geschäftswert niedriger als das negative Kapitalkonto und erfolgt die Übertragung unentgeltlich durch vorweggenommene Erbfolge (oder von Todes ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren