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Schenkungsteuererklärung (ab dem 1.7.2016): Anlage Steue ... / 2.10 Ausgangslohnsumme (Zeilen 46 bis 48)

Christoph Wenhardt
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Die endgültige Höhe des Verschonungsabschlags ist von der Einhaltung der Lohnsummenregelung abhängig (§ 13a Abs. 3 und 10 ErbStG). Diese gilt nur bei Unternehmen, die im Besteuerungszeitpunkt mehr als 5 Beschäftigte haben.

In der Zeile 47 ist die Anzahl der Beschäftigten des Betriebs oder der Gesellschaft einzutragen.

Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Besteuerungszeitpunkt endenden Wirtschaftsjahre.

In der Zeile 48 ist die Ausgangslohnsumme des Betriebs oder der Gesellschaft einzutragen.

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