Steuerliche Folgen eines Anteilstauschs
Tausch von Anteilen
Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahmen einer verbindlichen Auskunft wollten sie klären lassen, ob ein durch wechselseitigen Verkauf entstandener Veräußerungsverlust abziehbar ist. Der Veräußerungspreis sollte 12.500 EUR betragen, während die Anschaffungskosten bei 500.000 EUR lagen. Der Beklagte lehnte die Erteilung einer verbindlichen Auskunft am 27.11.2017 ab, da er in dem Antrag keine umfassende und in sich geschlossene Darstellung des zu verwirklichenden Sachverhaltes sah. Nachdem der Kläger seine Beteiligung noch im Jahr 2017 mit einem Veräußerungspreis in Höhe von 12.500 EUR verkaufte machte er in seiner Einkommensteuererklärung 2017 einen Verlust geltend, welcher bei der Veranlagung außer Ansatz blieb.
Verlust oder Gestaltungsmissbrauch?
Im darauffolgenden Einspruchsverfahren und in der zurückweisenden Einspruchsentscheidung führte der Beklagte an, dass hier ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliege. Er ermittelte den Wert der Anteile nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren im Sinne von § 200 Abs. 1 BewG mit 1.494.845 EUR. Die hiergegen erhobene Klage richtete sich gegen die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung. Der Kläger führte in seiner Klageschrift aus, das Motiv der Steuerersparnis mache eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen, die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes stehe im Einklang mit dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Seit Einführung des Mindestlohns hätten sich die Zustellerlöhne nahezu verdoppelt, wobei hingegen der Umsatz durch technologischen Umbruch in der Verlagsbrache nicht im selben Ergebnis steige. Hiervon seien die mittelständischen Unternehmen in ihrer Existenz bedroht.
Unter diesen Gesichtspunkten sei eine Wertermittlung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren nicht zielführend und stehe ferner im Widerspruch zu einer Ermittlung eines Liquidationsverlustes. Der Kläger beantragte daher die Einspruchsentscheidung zu ändern und den geltend gemachten Verlust zu berücksichtigen. Der Beklagte hielt an seiner Auffassung fest. Ferner war er der Ansicht, dass aufgrund der letzten Jahresergebnisse die Gesellschaft nicht in einer existenziellen Notlage sei.
Kein Ansatz eines Veräußerungsverlustes
Nach Auffassung der Finanzrichter ist die Klage unbegründet. Der geltend gemachte Veräußerungsverlust ist nicht anzusetzen, da die von den Parteien gewählte, zivilrechtliche Gestaltung zu einem nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt, da der Verkaufspreis der Geschäftsanteile erheblich unter ihrem Wert liegen. Grundsätzlich teilen die Richter die Ansicht des Klägers wonach die wechselseitige Veräußerung von Geschäftsanteilen keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, jedoch erfolgte die Veräußerung der Geschäftsanteile zu einem Preis weit unter dem gemeinen Wert.
Revision beim BFH
Der Sachverhalt ist beim BFH anhängig, Az beim BFH IX R 18/21. In gleichgelagerten Fällen sollte daher unter Nennung des Aktenzeichen Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
298
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
295
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
277
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
243
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2381
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
215
-
Anschrift in Rechnungen
156
-
Teil 1 - Grundsätze
154
-
Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke
150
-
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum
05.01.2026
-
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie
02.01.2026
-
Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes
30.12.2025
-
Freibetrag für weichende Erben
29.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
-
Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
-
Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
-
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025