Anteilsübertragungen durch mehrere Urkunden am selben Tag
Auswirkung auf Verschonungsregelung
Das FG Münster hat entschieden, dass in diesem Fall kein einheitlicher Schenkungswille vorliegt. Das hat zur Folge, dass jede Schenkung hinsichtlich des Verschonungsabschlags für sich zu beurteilen ist.
FG Münster, Urteil v. 9.7.2018, 3 K 2134/17 Erb, veröffentlicht am 17.9.2018.
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