Antrag auf Grundsteuererlass bis Ende März möglich
Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.
Wie Haus & Grund weiter informiert, sind Vermieter zwar grundsätzlich nicht gezwungen, ihre Wohnungen unterhalb des allgemein üblichen Mietpreisniveaus anzubieten oder besonders aufwendige, unwirtschaftliche Vermietungsbemühungen vorzunehmen. Allerdings dürfen auch nicht unrealistisch hohe Mieten verlangt werden. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes müssen zumindest bei mehrjährigen Leerständen die Vermietungsbemühungen intensiviert werden, etwa durch Beauftragung eines Maklers. Haus & Grund rät, Vermietungsbemühungen stets sorgfältig zu dokumentieren.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.963
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3492
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
566
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
564
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
512
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
509
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
505
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
44814
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
431
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
375
-
Corona-Soforthilfe Hessen: Moratorium beendet, Verfahren läuft wieder
03.06.2026
-
Bewertung der Anschaffungskosten von Wertpapieren nach der Durchschnittsmethode
02.06.2026
-
VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
27.05.2026
-
Handels- und steuerrechtliche Grundlagen der Wertpapierbuchhaltung
26.05.2026
-
Kürzung von Corona-Überbrückungshilfen wegen "unternehmensverbundähnlichem Sachverhalt"
20.05.2026
-
Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis
19.05.2026
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026