Stellt ein Rechtsanwalt in seinem Blog einen gerichtlich erstrittenen Erfolg heraus, muss er auch über eine spätere Aufhebung dieser Entscheidung informieren. Zur Löschung des ursprünglichen Berichts ist er aber nicht verpflichtet.mehr
Arbeitgeber können ein berechtigtes Interesse daran haben, andere Arbeitgeber vor ehemaligen Beschäftigten zu warnen. Allerdings gilt hier ein strenger Maßstab, zeigt ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz. In dem Fall hätte der Arbeitgeber nicht über das Fehlverhalten einer Ex-Mitarbeiterin informieren dürfen.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das OLG Dresden hat ein von einem LG gegen die Internetplattform YouTube verhängtes Ordnungsgeld von 1.000 Euro wegen Verstoß gegen eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung auf 100.000 Euro hochgesetzt.mehr
Ein Nachbar darf Äste eines Baumes, die auf sein Grundstück hinüberragen, auch dann abschneiden, wenn der Baum dadurch absterben könnte.mehr
„Riesiger Shitstorm“ ist laut OLG Frankfurt eine gerichtlich überprüfbare Tatsachenbehauptung. Wenige kritische Stellungnahmen rechtfertigen die Verwendung des Begriffs nicht. Das grundlose Zuschreiben eines "Shitstorms", kann ein Verletzung des Persönlichkeitsrechts sein, die einen Anspruch auf Unterlassung auslöst.mehr
Wird für den Wechsel zum anderen Stromanbieter auf einer Internetseite ein Sofortbonus versprochen, muss der zeitnah gewährt werden, ohne dass es einer zusätzlichen Aufforderung seitens des Kunden bedarf. Das klärte ein Verbraucherverband vor dem OLG Köln.mehr
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassungsansprüche einzelner Wohnungseigentümer wegen Störungen des Sondereigentums auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.mehr
Der volkswirtschaftliche Schaden, der in Deutschland jährlich durch Wirtschaftsspionage entsteht, wird auf rund 100 Milliarden Euro geschätzt. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in Deutschland und Europa (WISKOS). Besseren Schutz angesichts dieser enormen Bedrohung der deutschen Wirtschaft soll das seit Ende April 2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz bieten.mehr
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, Bäume wegen Laubfalls, Pollenflug und anderer natürlicher Immissionen zu fällen, wenn die Bäume den landesrechtlichen Grenzabstand einhalten.mehr
Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, per Mehrheitsbeschluss Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen einzuführen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.mehr
Der Anspruch eines Grundstückseigentümers auf das Zurückschneiden überhängender Äste vom Nachbargrundstück aus § 1004 Abs. 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.mehr
Unternehmer, die Kundenbewertungen über ihr Unternehmen im Internet ermöglichen, müssen auch sehr kritische und sogar unfaire Bewertungen grundsätzlich dulden. Bei der Äußerung „Ich fühle mich betrogen“ handle es sich dabei um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, mit welcher der Kunde lediglich sein Empfinden ausdrückt. Eine Streichung ist, anders als bei der Bezeichnung als Betrüger, nicht durchsetzbar.mehr
Bloßstellen von Kindern, Überziehen des Unterrichts, zu umfangreiche Hausaufgaben – eine Lehrerin wollte sich diese Kritik nicht gefallen lassen und klagte gegen den Elternsprecher. Das Landgericht Köln urteilte, dass der Lehrerin weder ein Unterlassungsanspruch noch Schmerzensgeld zusteht.mehr
Einzelne Wohnungseigentümer können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen der Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum selbst geltend machen, solange die Gemeinschaft die Geltendmachung nicht an sich gezogen hat. Das gilt auch, wenn sich die Ansprüche gegen einen außerhalb der WEG stehenden Dritten richten.mehr
In Deutschland darf Satire zum Glück einiges. Der BGH hat sich nun mit Klarheit auf die Seite von zwei Kabarettisten gestellt, die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Journalisten der Wochenzeitung „Die Zeit“ auf's Korn genommen hatten.mehr
Schildert der Mieter schlechte Erfahrungen mit dem Vermieter wahrheitsgemäß im Internet, muss das der Vermieter grundsätzlich akzeptieren; dies auch dann, wenn die geschilderten Vorkommnisse länger zurückliegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.mehr
Ein privater Grundstückseigentümer darf Falschparker in der Regel sofort abschleppen lassen. Er muss einen Falschparker, der am Auto seine Rufnummer hinterlassen hat, zuvor nicht anrufen.mehr
Die Bundesregierung hat sich entschieden und auf Jan Böhmermann kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des Recep Erdogan zu. Es wird ihn - Böhmermann- wenig beruhigen, dass im Gegenzug § 103 StGB abgeschafft werden soll. 2018. Das würde ihm auch nachträglich keine Straffreiheit bringen. Geht das vielleicht schneller?mehr
Wer auf einem kostenpflichtigen Privatparkplatz ohne zu zahlen parkt, begeht verbotene Eigenmacht und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch gegen den Fahrzeughalter besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn sich dieser weigert, den Fahrer zu nennen.mehr
Der BGH hat in seiner Entscheidung einer Frau Recht gegeben, welche am „Ballermann“ im Bikini neben einem Promi-Fußballer identifizierbar abgelichtet wurde. Zufällig anwesende Personen müssen daher bei Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden, so das Gericht. Einen Anspruch auf Geldentschädigung wurde aber abgelehnt.mehr
Unterlassungsansprüche wegen der zweckwidrigen Nutzung eines Sondereigentums (hier: Hobbyraum als Wohnung) verjähren nicht, solange die Nutzung anhält. Verwirkung kommt nur in Betracht, wenn die Störung ununterbrochen angedauert hat.mehr
Ein Webseitenbetreiber, der sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt nicht mehr auf seiner Internetseite zu publizieren, muss sicherstellen, dass die betroffenen Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Dazu muss er wenigstens bei Google als gängigste Suchmaschine überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine abrufbar sind.mehr
Wer sich vertraglich verpflichtet, es zu unterlassen, im Rahmen seiner Internetpräsenz ein bestimmtes Objekt zu bewerben und den falschen Eindruck zu erwecken, er vermittele das Objekt im Auftrag des Inhabers, hat alles ihm Zumutbare zu tun, diesen Eindruck künftig zu vermeiden. mehr
Auch wenn ein Wohnungseigentümer eine eigenmächtig ausgeführte Baumaßnahme wegen Verjährung nicht mehr zurückbauen muss, kann die Gemeinschaft den rechtswidrigen Zustand selbst und auf eigene Kosten beseitigen.mehr
Haben die Wohnungseigentümer beschlossen, Ansprüche wegen der Störung des Gemeinschaftseigentums gemeinschaftlich durchzusetzen, können einzelne Eigentümer ihre Rechte insoweit nicht mehr individuell verfolgen.mehr
In Bewertungsportalen wird heute fast alles bewertet: Ärzte, Anwälte, Gaststätten und Fliegengitterverkäufer. Wer die Leistung eines Anbieters dort schlecht bewertet, sollte pingelig auf eine korrekte Darstellung der Fakten bedacht sein – sonst kann es teuer werden.mehr
Verzugsschadensersatz soll künftig weh tun: Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ändert die Regelungen zum Zahlungsverzug bei Unternehmensgeschäften. Es soll ein Umdenken von langen Verzögerungen zu möglichst umgehender Zahlung bewirken. Das soll vor allem KMU schützen, die bisher oft in Vorleistung treten mussten, während große Firmen Rechnungen zögerlich begleichen. U.a. wird der Verzugszins in Handelsgeschäften angehoben. Deshalb müssen praktisch alle Unternehmen ihre AGB ändern bzw. überprüfen lassen.mehr
Veröffentlicht ein Presseunternehmen ein Foto einer im Bikini gekleideten Frau, welche sich zufällig neben einem Prominenten befindet, hat diese einen Unterlassungsanspruch. Dieser ist jedoch nicht zwangsläufig mit einer Geldentschädigung verbunden.mehr
Das unerlaubte Parken auf dem Grundstück ist jedenfalls dann keine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters, wenn der Vermieter das Parken zuvor jahrelang geduldet oder gestattet hat.mehr
Prostituierte dürfen eine Eigentumswohnung in einer größeren Anlage trotz behördlicher Genehmigung nicht für ihre Zwecke nutzen. Dies hat das AG Braunschweig entschieden.mehr
Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen.mehr
Der Gesellschafter einer GbR, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, haftet nicht persönlich für diese Unterlassungspflicht. Die Begründung der persönlichen Haftung bedarf vielmehr einer eigenen Verpflichtung, also der Einbeziehung des Gesellschafters in die Unterlassungserklärung.mehr
Lockt ein Wohnungseigentümer durch das Auslegen von Futter gezielt verwilderte Tiere an, beeinträchtigt dies die übrigen Eigentümer unangemessen. Diese können daher Unterlassung verlangen.mehr
Das Landgericht Hagen hatte entschieden, dass es Werbenden ohne ausdrückliche Einwilligungserklärung des Empfängers untersagt ist, unerwünschte E-Mails zu versenden. Dies betrifft alle E-Mail Adressen des Empfängers, auch solche, welche der Versender nicht kennt. mehr
Headhunter, die bei einem Anruf über ihre Identität täuschen, handeln „unanständig“. Gegen dieses Verhalten steht dem Angerufenen ein Unterlassungsanspruch zu.mehr
Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person, ist er Zustandsstörer, wenn das Fahrzeug unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird.mehr
Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, dessen Unterlassung auch ein Mitbewerber verlangen kann.mehr
Dass Anwälte in Schriftsätzen ordentlich austeilen können, ist hinlänglich bekannt. Soweit ein sachlicher Bezug besteht, dürfen sie beim Kampf um’s Recht ihrer Mandanten auch schon einmal etwas derber hinlangen. Wenn Anwälte aber Kollegen wüst beschimpfen und in ein schlechtes Licht rücken wollen, geht das auch den Gerichten zu weit.mehr
Der Besitzer eines privaten Parkplatzes darf unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen. Der Falschparker muss die Abschleppkosten ersetzen, nicht aber die Kosten für die Parkraumüberwachung.mehr