Unterlassungsanspruch







Stempelaufschrift Private & Confidential
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Geschäftsgeheimnisgesetz

Geschäftsgeheimnisse besser vor Wirtschaftsspionage schützen

Der volkswirtschaftliche Schaden, der in Deutschland jährlich durch Wirtschaftsspionage entsteht, wird auf rund 100 Milliarden Euro geschätzt. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in Deutschland und Europa (WISKOS). Besseren Schutz angesichts dieser enormen Bedrohung der deutschen Wirtschaft soll das seit Ende April 2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz bieten.




Unglücklicher Mann vor Computerbildschirm
Unglücklicher Mann vor Computerbildschirm
Unterlassungsanspruch

Kunde darf Unternehmer in Internetbewertung nicht Betrüger nennen, sich aber betrogen fühlen

Unternehmer, die Kundenbewertungen über ihr Unternehmen im Internet ermöglichen, müssen auch sehr kritische und sogar unfaire Bewertungen grundsätzlich dulden. Bei der Äußerung „Ich fühle mich betrogen“ handle es sich dabei um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, mit welcher der Kunde lediglich sein Empfinden ausdrückt. Eine Streichung ist, anders als bei der Bezeichnung als Betrüger, nicht durchsetzbar.










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Internetrecht

Vertragsstrafenrisiko: Unterlassungsanspruch umfasst auch den Google Cache

Ein Webseitenbetreiber, der sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt nicht mehr auf seiner Internetseite zu publizieren, muss sicherstellen, dass die betroffenen Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Dazu muss er wenigstens bei Google als gängigste Suchmaschine überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine abrufbar sind.